Trennung und Wohnrecht

Hallo Ihr Lieben,

ein Freund von mir hat sich von seinem Partner getrennt. Naja, eigentlich ist es andersrum. Der Partner hat die Beziehung zu meinem Bekannten beendet.
Jetzt ist die Wohnsituation folgende: Mein Freund ist Eigentümer einer Wohnung, die die beiden derzeit gemeinsam bewohnen. Miete wurde dieses Jahr durch den Ex-Partner noch nicht gezahlt.
Der Expartner beharrt nun auf einem Wohnrecht und will bis 15.03. in der Wohnung bleiben. Er droht meinem Freund sogar mit Polizei und Anwalt wenn er ihn "vor die Tür" setzt.
Verständlicherweise will mein Freund ihn nicht mehr so lange aushalten und ihn so schnell wie möglich aus der Wohnung haben.
Weiß hier jemand zufällig wie die Rechtliche Lage ist ? Hat der Ex-Partner wirklich ein Wohnrecht oder hat der Eigentümer (und Nutzer) der Wohnung ein Hausrecht und darf ihn zum schnellstmöglichen Auszug (sprich mit Datumsangabe) auffordern ?

Danke für Eure Hilfe !

LG
Katinka

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ein wohnrecht wäre im grundbuch eingetragen. das ist höchstwahrscheinlich hier nicht der fall. ansonsten ist die rechtslage doch klar.

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Wenn er kein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht hat ( das ist m.E. sowieso etwas völlig Anderes!) und auch keinen Mietvertrag oder Untermietvertrag kann er ihn sofort raussetzen! Weil ohne Mietvertrag kein Recht sich irgendwo aufzuhalten wenn es der Mieter bzw. Eigentümer nicht will. Pech gehabt für den Jungen.

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Der Expartner ist Untermieter.

Mein Rat: schriftlich kündigen (4 Wochen Frist zum Monatsende) und sich den Erhalt bestätigen lassen. Für die Zwischenzeit woanders unterkriechen.

Gruß

Manavgat

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"Miete wurde dieses Jahr durch den Ex-Partner noch nicht gezahlt."

"Er droht meinem Freund sogar mit Polizei und Anwalt wenn er ihn "vor die Tür" setzt."

Ich würde ihm sagen, dass er bis zum 15.03. bleiben kann, wenn er die ausstehenden Mieten bezahlt. Und dass (sofern er immer noch drauf besteht) ICH ihn verklagen würde, weil er seinen Zahlungen nicht nachgekommen ist. Ich wette, unter diesen Umständen wird sein Ex es sich anders überlegen ;-)