Trennung... Komme aus Mietvertrag nicht raus...

Hallo Ihr lieben,

bin nun schon den 2. Monat getrennt. Habe meine eigene Wohnung. Mein Anwalt riet mir, dass ich aus dem Mietvertrag der ehelichen Wohnung mit einer fristgerechten Kündigung (3 Monate) auf dem rechtlichen Weg raus komme.

So nun rief mich mein Ex an, das geht so nicht. Ich hab den Vermieter angerufen und der hat mir erstmal erzählt, dass ich nicht einfach aus der Wohnung raus kann, wenn mein Mann noch drinnen wohnen bleibt... Solang er Mieter der Wohnung ist, bin ich auch Mieter. So wie ich gekündigt habe, wäre das nicht rechtens...

Ich versteh jetzt ehrlich gesagt gar nix mehr...
Kann mir bitte mal einer von Euch dazu was sagen. Möchte mich nicht über den Tisch ziehen lassen und irgendwann für die Mietschulden meines Mannes aufkommen müssen.

Vielen Dank und LG Bäumchen

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Hallo Bäumchen,

habe mich in eigener Sache beim Mieterverein erkundigt, der "sagte":

Wenn Sie beide Hauptmieter Ihres Mietvertrages sind, so ist der Vermieter nicht dazu verpflichtet, einen der Hauptmieter bei dessen Auszug aus dem Vertrag zu entlassen. Im Prinzip kann der Vertrag auch unverändert mit beiden Hauptmietern
bestehen bleiben, auch wenn die Wohnung nur noch von einem der beiden Hauptmieter bewohnt wird. Für den ausgezogenen Mieter besteht der Nachteil darin, dass er nach wie vor dem Vermieter gegenüber aus dem Vertrag haftet, also auch für Mietschulden etc.

Es besteht natürlich die Möglichkeit, beim Vermieter anzufragen, ob dieser damit einverstanden ist, den 2. Hauptmieter aus dem Vertrag mit allen Rechten und
Pflichten zu entlassen. Sofern er damit einverstanden ist, genügt es, wenn das auf dem Vertrag vermerkt und von allen 3 Beteiligten unterschrieben wird.
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Ihr könnte das ja mal dem Vermieter vorschlagen.
Viel Erfolg.

Gruß
PMA

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Also, das gleiche Problem hatte ich auch mit meinem Ex-Freund. Du kannst immer unter Einhaltung der Kündigungsfrist den Mietvertrag kündigen. Der Vermieter fragt dann, die Partei, die nicht gekündigt hat, ob er in der Wohnung bleiben möchte oder auch kündigen möchte. Lass dir auf alle Fälle quittieren, wann du aus der Wohnung ausgezogen bist (und ggf. keinen Zugang mehr zu der Wohnung hattest), damit du die Nebenkosten für nächstes Jahr nicht in voller Höhe zahlen mußt. Ich wurde nämlich im Januar rausgeschmissen aus UNSERER Wohnung und hab es mit nicht bestätigen lassen, dass ich keinen Zugang mehr hatte und mußte für die 3 Monate Kündigungsfrist auch die Nebenkosten nachzahlen, weil mein Ex sagte, dass ich noch immer einen Schlüssel besitzen würde. Ist zwar jetzt eher Nebensächlich für dich, aber nächstes Jahr bist du froh.
LG nina

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Hallo Ihr zwei,

danke für Eure Antworten.

Ich habe unter Einhaltung der Frist gekündigt aber der Vermieter WILL es nicht anerkennen.:-[ Er ist der Ansicht ich steh im Vertrag drin und solang mein Mann dort noch wohnt, bleib ich auch Mieter... Mit dem hatte ich schon vorhin ne Diskussion... Hat noch gemeint mein Anwalt hätte keine Ahnung, von wegen fristgerecht kündigen. Hab es sogar per Einschreiben mit Rückantwort abgeschickt für den Fall der Fälle...
Meinen Anwalt hab ich nicht mehr erreicht...

LG Bäumchen

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Hallo Bäumchen,

mein Mann und ich haben unseren Mietvertrag gemeinsam fristgerecht gekündigt. Ich habe einen neuen Mietvertrag, zu den alten Bedingungen erhalten.
Hatte mich bei meinem Vermieter vorher erkundigt.
Wir hatten den Vertrag gemeinsam abgeschlossen, also muß er auch gemeinsam gekündigt werden.

Vielleicht hilft dir das ja weiter, wenn sich deiner hoffendlich nicht querstellt.

LG vonni