wie vorgehen nach Trennung?

Hi,
eine Trennung steht im Raum.
Wie muss ich als nächstes vorgehen.

Ich bin in Elternzeit mit jüngsten, ohne Geldbezug.
Insgesamt drei Kinder. Das jüngste ist 1 und Krippe ist erst für nächstes Jahr angedacht.

Aus dem Haus möchte ich raus aus privaten Gründen.

1

Achso, dass Haus ist nur zur Miete.

2

Hallo meine Liebe,

ich würde mich an deiner Stelle rechtlich beraten lassen, dies kannst du entweder über einen Anwalt oder über eine Beratungsstelle z.B. Pro Familia, Caritas etc. Die können dir weiterhelfen bzw. dir die Kontakte zu anderen Stellen geben.

Dir und deinen Kindern alles Gute 🍀

3

Hey!

Ich würde an deiner Stelle den letzten Lohnsteuerbescheid kopieren, ein paar Lohnzettel deines Mannes und damit zum Anwalt gehen.

Der kann dir auch sagen, wie das mit Trennungsunterhalt, dem Mietvertrag und der restlichen Elternzeit samt Unterhaltshöhe nun läuft.


Liebe Grüße
Schoko

6

Muss ich das alles kopieren, oder reichtes wenn ich die Zahlen im Kopf habe?

8

nein du brauchst Belege und es wird ihm immer die Lebensgrundlage gelassen.

4

Hallo,

in Endeffekt kommt es auf die genauen Umstände an. Seid ihr verheiratet und habt ihr das gemeinsame Sorgerecht für alle Kinder? Wenn gemeinsame Sorgerecht, dann kannst du ohne die Zustimmung des Vaters nicht mit den Kindern ausziehen, sondern nur ohne sie. Solltest du sie ohne Zustimmung mitnehmen, dann machst du dich strafbar.
Und ja die Gerichte führen heutzutage Kinder zu ihren Vätern in die gewohnte Umgebung zurück, wenn der Vater klagt. Mein bester Freund hat seinen Sohn so zurück geholt, als seine Ex ohne seine Zustimmung mit Kind ungezogen ist.

Also musst du dich mit dem Vater an einen Tisch setzten und klären wo und wie die Kinder zukünftig leben werden. Wechselmodell oder alle bei einem Elternteil oder werden die Kinder getrennt und einer lebt bei Elternteil A und die anderen beiden bei Elternteil B oder oder. Wenn ihr euch darüber geeinigt habt, dann können die gegenseitige Unterhaltsansprüche ermittelt werden. Beratung und Berechnung des Unterhaltes kann das Jugendamt oder eine Beratungsstelle (Caritas, Diakonie o.ä.) oder ein Anwalt vornehmen, ebenso die Beratung über mögliche finanzielle Hilfsangebote (Wohngeld, Harz 4, etc.).

Dann kann auch entschieden werden ob vielleicht einer das Haus behält, was den Vorteil hätte dass die Kinder in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können.
Gehen eure älteren Kinder bereits in die Kita, KiGa oder Schule, dann solltest du dir eine Wohnung in unmittelbarer Nähe suchen, damit eure Kinder in den gewohnten Instituten bleiben können.

LG

5

Ja, wir sind verheiratet und haben natürlich das gemeinsame Sorgerecht.

Klingt alles kompliziert, in meinem Kopf gibt es einen einfachen Plan. Ich ziehe mit allen Kindern aus.
Aber die Wohnungen hier sind teuer, minimum 3 Zimmer müssen es ja sein. Aber du hast Recht, woanders habe ich erst einmal keinen Kindergartenplatz, die sind noch schwieriger zu bekommen.

Wechselmodell fällt wohl aber bei den kleinen aus. Ich denke dafür sind sie zu jung.

7

Wechselmodell ist auch in dem Alter nicht unüblich.

Es sind eure Kinder, nicht deine. Dein Mann hat ebensoviele Rechte an ihnen wie du.