(Noch) Ehemann findet keine Wohnung

Hallo, ich hoffe ich bin hier richtig!
Kurz zur Situation:
Ich bin mit meinem Ehemann knapp 20 Jahre zusammen und seit 11 Jahren verheiratet. Wir haben zwei gemeinsame Kinder ( 18 und 11 - beide wohnen zuhause).
Jetzt zum Problem:
Mein Mann und ich haben uns vor einem halben Jahr getrennt. Er wohnt noch zuhause ( Mietvertrag geht auf mich). Er findet einfach keine bezahlbare Wohnung ( verdient nicht viel und negative Schufa). Mich macht die Situation einfach fertig. Ich möchte das er auszieht aber nichts passiert.
Jetzt könnte ich eine kleine Wohnung anmieten. Jetzt zur Frage:
Darf ich eine zweite Wohnung anmieten und ihm dann untervermieten? Würde er trotzdem Wohngeld bekommen?
Ich hoffe ihr könnt mir Ratschläge geben!

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Hallo so viel ich weiß würde er kein Wohngeld bekommen ( bin mir aber nicht sicher).
Er soll Mal bei der Stadt oder Gemeinde nach einem Wohnberechtigungsschein nach fragen und ob die Wohnungen zur Verfügung haben.
Vielleicht hilft das weiter.
Grüße

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Er hat einen WBS bekommen aber trotzdem noch keine Wohnung gefunden

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Da wird er schlecht Karten haben mit negativer Schufa nimmt ihn die Wohnungsgesellschaft auch nicht.
DerWohnraum in Deutschland ist leider sehr knapp und viel zu teuer, und du kannst ihn ja schlecht rauswerfen,
die Möglichkeit zu Eltern oder in eine WG zu ziehen, besteht auch nicht?

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Nein, er hat mit seiner Familie keinen Kontakt. Aufgrund der gemeinsamen Kindern und der vielen Jahre möchte ich ihn auch nicht in Stich lassen ( obwohl ich ne Menge Gründe habe😔).
Ich kann ihn ja nicht vor die Tür werfen aber zuhause geht es halt so nicht mehr. Deshalb hatte ich überlegt eine Wohnung für ihn zu mieten. Ich weiß halt nur nicht ob man das darf oder eine Zweitsteuer bezahlt . . Ach man😒😓

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Lass dich umfangreich beraten.
Wenn er schon so viele Probleme inkl negativer Schufa hat, hätte ich Bedenken, dass du für ihn haftest, wenn er sich in der Wohnung etwas zu Schulden kommen lässt. Im Zweifel läuft die Wohnung auf dich, er stellt die Zahlungen ein und du kannst dann 2 Wohnungen unterhalten.

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Hey!

Ich würde mich an deiner Stelle juristisch beraten lassen.
2 Möglichkeiten würde ich sehen, weiß aber nicht, ob die funktionieren.

1. Ihm eine Frist setzen, bis wann er deine Wohnung zu verlassen hat. Danach lässt du ihn entfernen, tauschst das Schloss, was auch immer.
2. Deine Wohnung kündigen und dir eine neue suchen. Er zieht nicht mit.

Es kann ja nicht sein, dass du ihn Monate nach der Trennung mitziehen musst, weil er eine arme Wurst ist.
Vielleicht will er die Trennung auch aussitzen und ruht sich auf deiner Gutmütigkeit aus. Wenn er nichts findet, muss er in ein Obdachlosenheim gehen oder sich die nächste suchen, die sich seiner annimmt.

Liebe Grüße
Schoko

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"Aufgrund der gemeinsamen Kindern und der vielen Jahre möchte ich ihn auch nicht in Stich lassen ( obwohl ich ne Menge Gründe habe😔)."

Er ruht sich aus.
Du bist nicht seine Mama, die alles glattbügelt, was er sich leistet und alle Seitenhiebe ignoriert, die er verteilt. Lass ihn die Verantwortung für sein Handeln tragen. Der erste Schritt wäre, dass jemand, der ins Nest pieselt, dieses verlassen muss.

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wenn das seine Meldeadresse kann sie ihn nicht einfach rauswerfen, auch wenn die Wohnung auf ihn läuft.

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Bei Bekannten war das auch ein Problem. Alleine hat der nix gefunden. Aus Verzweiflung haben Sie dann schließlich so getan, dass sie noch ein Paar sind, verheiratet waren sie ja noch und sich zusammen nach einer kleinen Wohnung umschauen und sich zusammen berechnen und eintragen lassen in den Mietvertrag. ein nach dem Umzug, hat sie dann die Trennung und den Auszug an den Vermieter mitgeteilt, und er hatte nun eine Wohnung und sie war ihn los und blieb in ihrem Haus. Es war allerdings eine große Genossenschaft wo am Ende keiner irgendwen kennt und denen das sobald der Umzug durch ist auch im Grunde egal ist, solange der Mieter die Miete pünktlich zahlt. Aber bei privat würde ich das auch nicht bringen.

Untervermietung geht nur mit Zustimmung des Vermieters und da wirst du wahrscheinlich die Wohnung gar nicht erst bekommen.

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Auf gar keinen Fall! Die TE stünde dann mit im Mietvertrag und muß für Kosten auch haften.
Sie alleine kann den MV dann auch nicht mehr kündigen.

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Das würde nur Probleme mit sich bringen, ich würde es nicht machen.

1. müsstest du einen Zweitwohnsitz anmelden - das kann, je nach Gemeinde, richtig hoch besteuert werden.

2. Würdest du mit diesen Falschangaben gegen das Meldegesetz verstossen.

3. Würdest du immer vom Wohlverhalten deines Exmannes abhängig sein. Stell dir vor, er bezahlt die Miete nicht, entweder weil er es nicht kann oder weil er es nicht will? Er könnte irgendwann eine neue Partnerin haben, die zu ihm ziehen will. Willst du dann auch für ihre Aktionen verantwortlich sein? Oder ihr streitet euch: dann hätte er dich immer in der Hand.

4. zieht dein Mann irgendwann einmal, sagen wir, in 10 Jahren, aus und es gibt Ärger mit dem Vermieter wegen etwaigen Renovierungspflichten oder Beschädigungen haftest auch du.

5. Wie sieht es mit der Kaution aus? Wer würde die bezahlen?

Zu deiner Frage: du darfst an ihn untervermieten, wenn der Vermieter einverstanden ist. Die o.g. Probleme bleiben aber bestehen.

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Ja, du hast Recht. WBS hab ich ihm beantragt. Vielleicht bekommt er ja was eigenes. Das schlimme ist das er es nicht sieht was ich trotzdem noch für ihn mache und tu. Ich hoffe es gibt ein positives Ende

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Hallo,

wenn der Vermieter damit einverstanden ist, das Du die von Dir angemietete Wohnung aan Deinen Ehemann untervermietest, darfst Du das natürlich machen.

Aber Du haftest dann natürlich aich für eventuelle Mietschulden und eventuelle durch Deinen Mann verursachte Schäden. Daher würde ich mir das an Deiner Stelle gut überlegen und nur machen, wenn Du die Wohnung auch noch dann bezahlen könntest, wenn Dein Mann seine Mietzahlungen komplett einstellen würde.

Anmelden muss man sich nur in Wohnungen, die man bewohnt und nicht in Wohnungen die man angemietet hat. Daher käme wenigstens keine Zweitwohnungssteuer auf Dich zu.

VG lachris

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Selbst untervermieten ist meist im Mietvertrag ausgeschlossen. Wenn die Wohnung von privat kommt habt ihr da vielleicht Glück.
Aber im Zweifelsfall musst du halt die Wohnung auch weiter bezahlen wenn dein Mann nicht mehr zahlt.
Heimlich/inoffiziell untervermieten geht natürlich nicht.