Finanzielle Unterstützung nach Trennung?

Hallo Zusammen,

mein Mann und ich haben uns getrennt und werden die Scheidung einreichen. Wir haben einen gemeinsamen Sohn der jetzt 1 1/2 Jahre als ist. Mein Mann sucht sich momentan eine neue Wohnung.
Ich bin derzeit noch in Elternzeit, geplant war dass ich, bis unser Sohn mit 3 Jahren in den Kindergarten kommt, zuhause bleibe. Da unser Sohn mit einer Behinderung zu Welt kam wird er auch nicht früher in den Kindergarten gehen und ich somit erst in 1 1/2 jahren wieder arbeiten gehen können.
Wie gehe ich denn nun vor? Was für Unterstützung kann ich beantragen für die Zeit?
Derzeit hat mein noch-ehemann, die Miete und den Lebensunterhalt bezahlt bzw. Seitdem ich kein elterngeld mehr bekomme.
Wie gehe ich denn jetzt vor? Da wir einen Ehevertrag haben ist er mir nicht Unterhaltspflichtig nur unserm Sohn.

Vielleicht kann mir jeman weiterhelfen.

Viele Grüße!

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Hat er einen Pflegegrad? Bekommt er evtl. Pflegegeld?

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Ja er hat einen pflegegrad und bekommt dadurch auch Pflegegeld.

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Hast du denn dann in dem speziellen Fall keinen Anspruch auf Unterhalt für dich?

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In dem Fall würde ich die Regelungen des Ehevertrags überprüfen lassen. Meines Wissens nach lässt sich der Betreuungsunterhalt für den anderen Partner bei unter Dreijährigen nicht so ohne weiteres ausschließen und da bei euch ja auch aufgrund einer Behinderung eine frühere Betreuung und damit Berufstätigkeit deinerseits nicht möglich ist, kann ich mir erst recht nicht vorstellen, dass das so funktioniert.

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Hast du vor der Eltern Zeit ein Jahr Sozialversicherungspflichtig gearbeitet? Du könntest Anspruch auf AlG II Leistungen aus dem SGB II haben. Hierbei würdest du Aufstockend zum Elterngeld Leistungen erhalten Regelbedarf, Mehrbedarf Alleinerziehende, Kaltmiete, Nebenkosten (ohne Strom). Deine Einnahmen werden natürlich berücksichtigt dazu gehören auch Unterhaltsansprüche. Dein Ehemann kann noch so viele Verträge machen er ist dir/euch Unterhaltspflichtig und die Unterhaltsstelle des Jobcenter wird sich den Unterhalt von deinem Ex holen. Da Unterhalt immer die vorrangige Leistung ist. Liebe Grüße

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Also ich empfehle erstmal AlG II zu beantragen sollten die nicht zuständig sein da du noch Ansprüche aus dem ALGI hast werden dir die das mitteilen. Außerdem würde ich in der Hotline des Jobcenter anrufen deinen Fall schildern und fragen wie du für den Umzug vorgehen sollst, da ist aktuell vieles sehr vereinfacht durch corona.
Erstaustattung der Wohnung beantragen usw. LG

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Der Ehevertrag dürfte hier nicht wirksam sein.

Zitat von der Seite scheidung.org:

Der Ausschluss im Ehevertrag von Unterhalt während der Betreuung von Kindern bis zu einem Alter von drei Jahren kann ebenso wie Trennungsunterhalt nicht wirksam vereinbart werden. Der die Kinder betreuende Partner hat einen gesetzlichen Anspruch auf Betreuungsunterhalt, sofern die Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind.

Möglich ist aber der entgegengesetzte Fall: Die Erweiterung der Unterhaltsansprüche für die Betreuung eines Kindes, das älter als drei Jahre ist, kann per Ehevertrag festgehalten werden.

Sprich: Bei unter Dreijährigen kann der Ehevertrag den Betreuungsunterhalt nicht außer Kraft setzen. Bei einem behinderten Kind dürfte das erst recht sittenwidrig sein.
Du solltest einen ANWALT aufsuchen !!!

ALG1 ist Blödsinn, da du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst - da bekommst du kein ALG2.
ALG2 kannst du vorsichtshalber beantragen, es wird aber an der Unterhaltspflicht deines Mannes scheitern - aber beantragen würde ich es dennoch. Lieber alle Eisen ins Feuer werfen.
Letzendlich wird es aber auf Unterhalt deines Mannes hinauslaufen, ich würde dringend (!!!) einen Anwalt hinzuziehen und gleich beim Erstgespräch deine Ausfertigung des Ehevertrages mitnehmen.

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Ich danke euch für eure Antworten. Ich habe nun einen Termin bei Profamilia gemacht, dort werde ich mich noch zusätzlich beraten lassen. Habe dort auch einen Termin mit einer Familienrechtsanwältin.

Alles gute euch!

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Hallo,
den Ehevertrag kannst du knicken.

Zunächst ist dein Mann Dir mal für die nächsten MINDESTENS 12 Monate (eher deutlich mehr bei der aktuellen Überlastung der Gerichte und der Situation mit Corona) Dir zu Trennungsunterhalt verpflichtet...zusätzlich zum Kindesunterhalt. Ihr seid schließlich noch verheiratet. Lass das ausrechnen vom Anwalt und fordere es ein!

Zum Zeitpunkt eurer rechtskräftigen Scheidung hat euer Kind wahrscheinlich schon das magische Alter von 3 Jahren überschritten.

Danach kannst du nur noch Betreuungsunterhalt erhalten, wenn die Situation des Kindes das erfordert. Hier kommt es auf eure Wohnsituation, die Möglichkeit der Fremdbetreuung und die Schwere der Behinderung an. Laß dich hierzu anwaltlich beraten! Bei Bedarf kann ein Notar eine Scheidungsfolgevereinbarung aufsetzen. Die kostet natürlich auch wieder Geld. Damit bist du aber auf der sicheren Seite.

Pflegegeld zählt nicht zum Einkommen. Allerdings steht dem Vater auch anteilig Pflegegeld zu, wenn er den Umgang wahrnimmt. Bitte vergiß das nicht. Entsprechendes gilt für alle anderen Pauschalen der Pflegeversicherung (Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, ...)