Guten Morgen,
meine Frau und ich werden uns scheiden lassen. Es geht einfach nicht mehr.
Wir sind Eltern von einem Sohn und besitzen ein gemeinsames Haus.
Wir sind nicht verfeindet. Nur ein wenig planlos, wie wir weiter vorgehen sollen.
Brauchen wir Anwälte? Vielleicht einen Anwalt, der zwischen uns vermittelt und alle Einigungen schriftlich festhält? Oder können wir einfach zum Standesamt und zum Jugendamt gehen und den Beamten dort mitteilen, dass wir nun geschieden sind und bei wem unser Kind wie lange wohnt?
Beste Grüße,
PLZ40225
Scheidung ohne Anwälte, Vorgehen?
Guten Morgen.
Also ich kann euch sagen wie es bei uns war. Wir hatten 1 Anwalt , haben vor dem Scheidungstermin am Gericht alles geklärt bezüglich Finanzen und der gemeinsamen Immobilie, alles wurde in einer Scheidungsfolgevereinbarung festgehalten.
1 Anwalt braucht ihr auf alle Fälle. Und solange ihr euch mit dem Umgang einig seid braucht ihr auch kein Jugendamt.
Wie schon von anderen gschrieben: Es ist grundsätzlich möglich sich nur mit einem Anwalt scheiden zu lassen.
Das ist aber ein zweischneidiges Schwert:
Auf der einen Seite spart das natürlich in der Summe Kosten.
Auf der anderen Seite vertritt der RA in Verfahren immer noch ausschließlich seinen Mandanten. Der andere ist vor Gericht nichts Antragsberechtigt, und darf somit außer "Ja" oder "Nein" nichts sagen.
Nein, so einfach geht es nicht 🤣
Eine Partei braucht zwingend einen Anwalt. Vor Gericht herrscht Anwaltszwang. Außerdem reicht der RA den Scheidungsantrag ein. Versorgungsausgleich muss auch geregelt werden.
Hallo,
Das stimmt so nicht ganz, da auxh den versorgubgsausgleich auch verzichtet werden kann
Upps zu schnell abgeschickt. 🙈
Aber das mit dem Anwalt stimmt, wobei der immer nur eine Partei vertritt, dann vor Gericht. Darf er anders nicht.
Aber während allem anderen in dem Trennungsjahr davor kann er auch beratend für beide hantieren. Nur eine Partei zahlt ihn aber. Ist ne rechtliche Sache.
LG
Ihr braucht mindestens einen Anwalt. Das funktioniert aber nur, wenn ihr euch in allem einig seid - sobald es Streit gibt, wird er versuchen, für denjenigen das Beste rauszuholen, der ihn beauftragt hat. Wenn ihr euch einig seid, könnt ihr eine Scheidungsfolgenvereinbarung aufsetzen, muss man aber nicht machen. Ihr werdet aber eine Regelung wegen des Hauses brauchen, denke ich. Aber grundsätzlich könnt ihr alles selber besprechen und regeln, da muss keine andere Stelle eingeschaltet werden.
Vor Gericht werdet ihr gefragt, ob es eine Vereinbarung hinsichtlich des Kindes gibt. Das Jugendamt wird informiert, sobald ein Scheidungsverfahren anhängig ist (zumindest ist das meine Erfahrung), ihr müsst aber niemandem mitteilen, wie ihr die Betreuung regelt.
Hallo,
Ihr setzt Euch zuerst zusammen und besprecht für Euch, wie Ihr die Dinge untereinander regeln wollt. Wenn Ihr Euch auskennt, dann schafft ihr das ohne Hilfe, wenn viel dran hängt und ihr nicht wirklich alles auf dem Schirm habt: lasst Euch beraten. Habt ihr für Euch einen Weg für die verschiedenen zu regelnden Sachverhalte gefunden, geht zu Notar und lasst die Scheidungsfolgevereinbarung aufsetzen.
Damit wäre dann sozusagen die "Streitmasse" geklärt. Dennoch braucht ihr einen Anwalt, selbst wenn alles zwischen Euch geklärt ist. Den könnt Ihr Euch ja kostenmäßig teilen, kann schon so in der Scheidungsfolgevereinbarung festgehalten werden.
VG
Bei einer Scheidung besteht grundsätzlich Anwaltspflicht. Es ist aber möglich, sich durch einen gemeinsamen Anwalt vertreten zu lassen, wenn Ihr Euch wirklich über alles einig seid.
Standes- und Jugendamt interessiert Eure Scheidung nicht, so lange es keine Schwierigkeiten gibt. Das Kind wird ggf. umgemeldet. Die Steuerklassen können geändert werden, müssen es aber nicht (sofort).
Alles Gute!