Es kommt doch leider zur Trennung .

Mein Partner und ich trennen uns . Wir haben ein gemeinsames Kind von 2 Jahren . Ich weiss jetzt nicht ob ich eine neue Wohung suchen muss ,oder hier bleiben kann , ob sie erst mal vom Job Center übernehmen wird. Aufgrund von Corona , und nur die beschränkten Zeiten die ich habe, bekomme ich keinen Job. Deswegen muss ich erst mal alles beantragen ,was ich für mich und den kurzen brauche. Nur was ? Was mache ich zuerst?ich hab nie Leistungen bezogen , da ich vor der Ss gearbeitet habe . Beim Jobcenter vergeben die keine Termine wegen Corona. ( heute versucht ) ich arbeite nur Sonntag , mehr Stunden bekomme ich nicht . Was steht mir zu ,was muss ich beantragen ,wie mache ich das mit der Wohung, erst suchen , oder Erlaubnis holen ?was ist mit Möbeln . (Der kurze hat noch sein Zimmer komplett ,aber mit mir ?) Küche , wohnzimmer, Waschmaschine . All die Sachen werde ich so wie es aussieht neu holen müssen (kann auch gebraucht sein ) .ich weiss nicht wo ich anfangen soll ,versuche stark für mein Kind zu sein ,aber sobald ich allein bin ,Kreisel mir die Gedanken , wie schaffe ich das .

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Hallo

Zuerst einmal ist dein Partner bwz Ex für euren Unterhalt zuständig. Für dich bis das Kind 3 ist. Fürs Kind bis Ende Ausbildung. Dann bekommst du dazu noch 204 Euro Kindergeld und dein Gehalt. Wenn das nicht reicht, dann kannst du Kinderzuschlag und Wohngeld beantragen.

Wie groß und wie teuer ist die Wohnung?
Wer steht im Mietvertrag?

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Danke für die Antwort . Die Wohung ist 70 qm und kostet schon 721 warm . Das heisst ich muss hier raus ,ich arbeite nur ein mal die Woche und habe ca höchstens 250 Euro raus . Für mich selbst ,will ich kein Geld von ihm ,Hauptsache, der kurze hat es .

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Wenn du Sozialleistungen in Anspruch nimmst, ist er für deinen Unterhalt zuständig. Das kannst du dir nicht aussuchen.

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Du gehst folgendermaßen vor:
-Du besprichst mit dem Ex wer die Wohnung bekommt.
-Mit dem Ergebnis stellst du den ALG2 Antrag. Hier gibt es die Anlage Unterhalt, die füllst du mit aus
-Die Angemessenheit der bestehenden Wohnung ist erstmal egal. Aufgrund von Corona wird diese erstmal nicht geprüft und ist damit frühestens in einem Jahr relevant.
-Du meldest dich bei der Unterhaltsvorschussstelle und beantragst Unterhalt für dein Kind.

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"-Die Angemessenheit der bestehenden Wohnung ist erstmal egal. Aufgrund von Corona wird diese erstmal nicht geprüft und ist damit frühestens in einem Jahr relevant."

Die Corona-Sonderregeln enden am 30.09.2020.
Da müsste sich die TE also beeilen.

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Das Sozialschutzpaket ist bis zum 31.12.2020 verlängert worden.

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NICHTS überstürzen!!! Dann zum Familien- & Sozialrechtsanwalt (manche machen beides & kennen sich sehr gut aus mit deiner Situation) - da sofort anmerken, dass du einen Beratungsschein brauchst. Der Anwalt ist Dir siesbzgl. auch beratend hilfreich & rät Dir anschließend - anhand deiner Situation - wie du bei den einzelnen Ämtern etc. vorgehen sollst. Außerdem Familien Beratungsstelle - die können dich über weitere (einmalige) Hilfen etc. gut beraten. Die kennen solche (& “schlimmere”) Situationen zur Genüge!
...nimm es evtl. als gutes Zeichen, dass du nicht sofort Termine bei den Ämtern bekommen hast - lass dich erst einmal unabhängig beraten!!! Eine evtl. Bedarfs Meldung bei alg 2 kannst du sicher auch erst einmal online machen, falls akut nötig.
Alles Gute & viel Kraft!!

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"da sofort anmerken, dass du einen Beratungsschein brauchst"

Erst den Beratungsschein beim Amtsgericht holen und dann zum Anwalt ... und bei der Terminvereinbarung sagen, dass man einen Beratungsschein hat (man darf sich allerdings nicht wundern, wenn der Anwalt dann keine Termine mehr frei hat; man muss also eventuell etwas suchen).

"...nimm es evtl. als gutes Zeichen, dass du nicht sofort Termine bei den Ämtern bekommen hast"

Das ist doch Blödsinn; sorry.

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Als ich vor Jahren beim Anwalt war, ging das noch so, wie ich geschrieben habe - evtl. ist es heute anders....

Zum 2. Punkt: ICH sehe das GENAU so & es war auch nur meine Sichtweise & ein Vorschlag - und in meinem Leben hat sich das immer wieder bewahrheitet: wenn etwas erstmal nicht geklappt hat, habe ich später eine bessere Lösung des Problems erreichen können...!!! Kannst DU sagen, das sei Blödsinn - ich habe andere Erfahrungen!