Wechselmodell bei Säugling?

Guten Morgen,

wisst ihr wie das mit dem Wechselmodell ist? Ich wohne 49km vom KV entfernt. Wir haben einen neugeborenen Sohn! Ich stehe keinem Treffen im Wege!
Aber wisst ihr ab welchem Alter er das WM anstreben kann? Also es kam noch nie zur Sprache. Mich würde nur mal interessieren ab welchem Alter sowas überhaupt in Frage kommt. Und in der Woche wo er ihn dann hätte, muss er dann frei haben von der Arbeit oder kann er ihn den ganzen Tag bei den Großeltern lassen? Ich habe 3 Jahre Elternzeit.
Sind noch verheiratet.. müssen beide mit dem Modell einverstanden sein?

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Also ab wann weiß ich nicht genau.
Aber wenn es zumutbar ist (vom Alter des Kindes) kann der Vater das Wechselmodell auch einklagen, braucht daher deine Zustimmung nicht.

Ich bin mir aber sicher dass das nicht relevant ist solange du stillst - und bis dahin findet ihr ja vielleicht eine gemeinsame Lösung die für alle gut ist :) Und Wechselmodell, wenn ihr dann auch näher zusammenwohnt, kann echt toll sein für Kinder, weil sie wirklich beide Elternteile regelmäßig haben :)

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Das wird vom Alter des Kindes abhängig gemacht. Bei Stillkindern ist dies nicht möglich.

Deine Zustimmung ist nicht erforderlich, er kann es einklagen.
Wie er das Kind betreut oder von wem er es betreuen lässt (Großeltern, Freundin etc) ist ihm überlassen. Da muss er dir auch keine Auskunft geben.
Außerdem musst du damit rechnen, dass der Unterhalt für das Kind neu berechnet wird.

LG

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Immer diese Halbwahrheiten.

Auf diese Entfernung kann er es NICHT einklagen. Es ist so einfach nicht praktikabel.
Mit einem Säugling ist es auch nicht möglich. Wie soll das Kind eine verlässliche Bindung aufbauen ?

Pädagogisch wertvoll ist ein WM für größere Kinder, wenn sie durch den ständigen Wechsel zwischen den Eltern nicht Benachteiligt sind was Hobbies und Freunde betrifft. Aber für Babys und Kleinkinder ist es absoluter Schwachsinn.


Einklagen. Du kannst es ja auch nicht einklagen, dass er euren Sohn jede 2te Woche nehmen MUSS. Gerade beim WM müssen die Eltern gut miteinander kommunizieren können und Absprachen treffen können. Natürlich ist das erstmal nicht möglich. Welche Rechtslage das hergibt ist das denn? Die würde ich gern sehen.

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Welche Rechtsnorm meine ich natürlich. Oder alternativ welches Präzedenzurteil.

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Sohnemann war 1 3/4 bei räumlicher Trennung und start des WM. Was wir zu der Zeit richtig gemacht haben: keinen Wochenwechsel, sondern alle 2-3 Tage.
Zudem war er bereits in der Kita eingewöhnt, darüber ging der Wechsel.
Ich muss sagen, das ging alles super. Wir haben aber auch schon in den 3 Monaten zwischen räumlicher und ausgesprochener Trennung die Betreuung nur abwechselnd gestaltet.

Ich weiß nicht, ab wann ein Gericht sowas entscheiden würde. Einverstanden sein müssen wohl nicht beide, was ich aber sehr kritisch sehe. denn man sollte sich noch einigermaßen absprechen können. Auch wird die Entfernung ein Thema sein.
Da deutsche Gerichte immer noch vom Residenzmodell ausgehend entscheiden, wird der KV es schwer haben, denke ich. Aber da ist noch ganz schön viel Theorie bei einem Neugeborenen.

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Säugling ist klar, da funktioniert das nicht.

Aber wie soll es denn aussehen wenn euer Kind in den Kindergarten/die Schule kommt?
Bei knapp 50 km?

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oder auch Säugling?

Bei einem Säugling geht das Wechselmodell doch schon wegen des Säugens nicht.

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Was ist eigentlich wenn die Frau gegen ein WM ist? Geht das ganze dann vor Gericht?
Kann jemand, der schichtet und sich nachweislich nicht um das Kind kümmert ( sondern Oma und Tante) das WM aberkannt bekommen? Ich finde dieses Modell einfach eine Zumutung für das Kind und schrecklich....

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dann geht es vor Gericht. Es kann eine Person vom Gericht bestellt werden, die die "Rechte des Kindes" vertritt. Wobei diese Personen natürlich in erster Linie ihre persönliche Meinung vertreten.
Aberkennen ist fast nicht möglich, dafür müßte das Kind massivste psychische Auffälligkeiten zeigen.

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das WM kann gegen den Willen eines Elternteils eingeklagt werden, aktuell ist das auch relativ beliebt. Gerichte und Jugendämter sind angehalten, das WM zu forcieren.

Bei einem Kind bis 3 Jahre sind die Chancen nicht besonders gut für ein WM. Ein Stillkind kann sowieso nicht ins WM, aber auch ein Baby / Kleinkind generell wird sehr selten gegen den Willen eines Elternteils ins WM geschoben.

In Frankreich ist das WM für Kinder unter 6 Jahren verboten, da sich viele Kinderärzte und -Psychologen dagegen ausgesprochen haben. In Deutschland leider nicht.

Am Ende wird immer über das Wohl des Kindes argumentiert. Dabei gilt der Grundsatz, daß die Anwesenheit des Vaters automatisch dem Wohl des Kindes entspricht, völlig egal, ob er bisher Bezugsperson war oder nicht.

Bei kleinen Kindern kann das Nestmodell durchgeführt werden, aber sicher nicht gegen den Willen eines Elternteils (Kind bleibt in einer Wohnung, Elternteile ziehen tageweise aus und ein).

Eine Vorgabe zum WM ist, daß die Eltern in der Lage sind, miteinander zu kommunizieren. Das wird vor Gericht allerdings nicht immer so zugelassen.

Wie jemand anders schon schrieb, er kann im WM das Kind komplett anderweitig betreuen lassen. Für ein Gerichtsurteil ist das aber durchaus relevant, denn das WM muß ja dem Wohle des Kindes entsprechen, und komplette Fremdbetreuung zählt da nicht unbedingt dazu. Wenn das Urteil aber erstmal gefällt wurde, dann wird keiner das WM deshalb zurück ziehen. In Summe ist es extrem schwer, ein WM rückgängig zu machen, wenn es vom Gericht beschlossen wurde. Also niemals "auf Probe" darauf einlassen, wenn man nicht bereit ist, es dann auch gegen den eigenen Wunsch als Dauerlösung zu leben.

Ich persönlich denke, daß das WM per Gerichtsurteil egoistisch und dem Kindeswohl abträglich ist, und dem reinen Besitzdenken von Elternteilen entspricht. Kein Erwachsener würde es sich antun, jede Woche umzuziehen.

Liebe Grüße!