Ausziehen vor der Geburt?!

Hallo,

stimmt es, dass wenn ich mich vor der Geburt trenne (wir sind verheiratet), dass ich dann ohne Probleme ausziehen kann 60 km entfernt? Also ohne Zustimmung?! Habe ich dann erst einmal das Aufenthaltsbestimmungsrecht wenn das Baby da ist oder könnte er sie mir jederzeit wegnehmen lassen vor Gericht?
Nach der Geburt könnte ich nicht einfach ausziehen mit Baby oder?
Habe ich bessere Chancen, dass das Baby bei mir bleibt wenn ich vorher gehe? Natürlich bin ich offen, dass er es jederzeit sehen könnte!!

1

Du kannst schwanger ausziehen. Das aufenthaltsbestimmungsrecht ist Teil des Sorgerechts und das habt ihr beide sofern ihr verheiratet seid oder er als Vater eingetragen wird und die Vaterschaft anerkennt. Er kann dir das Kind natürlich nicht wegnehmen, du ihm aber auch nicht. Das bedeutet du darfst ihm den Kontakt nicht verbieten. Natürlich darf er einen Säugling nicht einfach über das Wochenende mitnehmen so wie ein älteres Kind. Im babyalter sollte der Umgang mehrmals wöchentlich für kürzere Zeit stattfinden. Und wenn du stillst, kann er das Kind sowieso nicht mitnehmen.

2

Danke für deine Antwort!
Das bedeutet, dass ich mich vorher auch nicht offiziell scheiden lassen muss? Sobald ich umgemeldet bin wird das Baby bei mir gemeldet sein oder kann er das verneinen?
Den Kontakt möchte ich auf keinen Fall im Wege stehen!! Er darf so oft er möchte kommen. Mir ist es nur wichtig, dass das Baby bei mir lebt.
Kann er dann nicht einfach das Aufenthaltsbestimmungsrecht einklagen?

3

Wenn ihr verheiratet seid hat er automatisch das aufenthaltsbestimmungsrecht genau so wie du. Er muss da nichts einklagen, weil er es schon hat. Setz dich doch einfach vorher schon mit dem Jugendamt in Verbindung. Er kann auch klagen was er will, kein Richter wird einer Mutter das Baby wegnehmen sofern es nicht in Gefahr ist.

weitere Kommentare laden
4

"Wirklich einschneidend ist der Fakt, dass der Vater des Kindes über das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht einen Umzug der Mutter verhindern kann - und das von dem Tag an, an dem der Vater als Vater festgestellt ist."

Ich denke, dass du vor der Geburt hinziehen kannst, wohin du willst.
Wenn das Baby da ist, wird es schwieriger, weil der Vater dann genauso das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat.
Wie lange ist es denn noch bis zur Geburt?
Ist die Trennung sicher?

Grüße

15

Solange der Vater kein Sorgerecht hat, hat er auch kein Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ist schon krass wieviel "falsche" Informationen um die Ohren geknallt bekommt. Natürlich kann er das Sorgerecht einklagen und auch ohne Sorgerecht muss ein Umgangsrecht gewährt werden! Alles Gute!

16

Sorry, hatte überlesen das sie verheiratet sind. Dann hat der Vater natürlich das Sorge- sowie Aufenthaltbestimmungsrecht, egal ob vor oder nach der Geburt ausgezogen wird.

7

Dein Mann hat die gleichen Rechte wie du nach der Geburt.

Du solltest dich mit ihm einigen, kopflos wegzurennen wirft kein gutes Licht auf dich.

Was sagt dein Mann denn zu deinen Plänen?

8

Du kannst mit bei ihm gemeldetem Kind nicht einfach ausziehen. Wenn das Kind noch nicht geboren ist und du dich vorher trennst, kannst Du das Kind bei dir melden. Er hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht, wenn Ihr geteiltes Sorgerecht habt, aber das bezieht sich dann auf weitere Umzüge, nicht auf den Wohnort bei Geburt.

Erkundige Dich am Besten beim Jugendamt, wenn du dich vor der Geburt trennst, ob Du dann nicht auch das alleinige Sorgerecht schon vorab beantragen kannst. Weiß nicht, ob das bei Trennung vor der Geburt überhaupt noch geteilt sein muss, wenn man das nicht will. Solange das Kind in deinem Bauch ist, gehört es nur Dir.

9

Solange das Baby in ihrem bauch ist gehört es ihr ? Das Baby gehört zu beiden es wurde ja auch von beiden erzeugt.

Die beiden sind verheiratet, mit welcher Begründung sollte sie das alleinige Sorgerecht beantragen , das erschließt sich gar nicht.

11

Solange das Baby im Bauch der Mutter ist, hat der Vater nicht darüber zu bestimmen, ist gesetzlich nun mal so, darum kann ein Vater auch nicht verhindern, dass die Frau z.B. abtreibt und ebenso kann er nicht verhindern, dass sie mit Baby im Bauch ihn verlässt und umzieht. Mit geborenem Kind geht das nicht mehr so einfach bei geteiltem Sorgerecht.

Und da sie offenbar sich trennen will, ist es nur schlau, das gemeinsame Sorgerecht vor der Geburt auszuhebeln, damit sie von seinen Zustimmungen nicht abhängig ist.

weitere Kommentare laden
17

Vor der Geburt ist das wirklich einfacher. Wenn es für dich schon jetzt klar ist, dass Du ausziehen möchtest dann würde ich das auf jeden Fall sofort tun. Wenn ihr nach der Geburt noch zusammen wohnt und du die Hauptbezugsperson für das Baby bist ( sprich Du bist in Elternzeit, dein Partner arbeitet) kannst Du mit dem Kind auch ausziehen, Du müsstest aber in der gleichen Stadt, dem gleichen Ort bleiben. Der Vater könnte dann natürlich zum Familiengericht gehen. Da Du aber die Hauptbezugsperson bist, hat er keine Chance, deinen Auszug mit Kind zu verhindern bzw. das Kind zu sich zu holen. Wichtig ist nur, dass man den Partner/Mann Bescheid sagt, wo man hingeht. Du kannst also nicht einfach das Kind einpacken und dem Vater vorenthalten, wo es ist. Das wäre Kindesentführung und würde dir später ziemlich übel anrechnen.

Lg