Kann er jetzt wegen der Schwangerschaft hier bleiben???

Hallo. Eine Freundin von mir war mit einen Asylbewerber zusammen, er ist nicht mit seinen richtigen Namen eingereist sondern mit einen falschen, der falsche Name steht auch auf dem Paß meine Freundin hat sich getrennt von ihm, da er sie richtig psychisch fertig gemacht hat, immer Stress gemacht hat, angelogen hat undso weiter , nun fragt sie ob er deswegen jetzt hier bleiben kann da sie Schwanger von ihm ist ??? Und wie läuft die vaterschaftsanerkennung ab? Da er ja ein ganz anderen Namen auf sein Paß stehen hat, sie hat jetzt Angst das er jetzt deswegen hier bleiben kann?? Sie wurde nur ausgenutzt , und er denkt jetzt er könnte hier bleiben.

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Ich glaube wegen einer Schwangerschsft bekommt er kein Aufenthalt, wenn die Freundin ihn Geheiratet hätte wäre das was anderes gewesen...

Ich stelle mir aber immer die Frage was Frauen/Mädchen dazu treibt sich solche Männer zu suchen und dann auch immer gleich Prompt Schwanger zu werden...
Wenn ich einen Mann kennengelernt hab, der sich nach gewisser Zeit als Arschloch entpuppt dann versuch ich ihn Los zu werden und binde ihn nicht mit einer Schwangerschaft die nächsten 20 Jahre an mich....

Ich hoffe deine Freundin erholt sich von dem Typen...

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Ja aber am Anfang sah man ihm das nicht an, erzählte sie mir..

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Sie tut mir auch wahnsinnig leid.

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Das dürfte abhängig sein von der zuständigen Ausländerbehörde und seinem sonstigen Verhalten. Definitiv ist es möglich, trotz eines hier lebenden Kindes ausreisepflichtig zu werden.

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Also kann er dann hier bleiben , so das der mehr Aufenthalt bekommt oder muss es nicht unbedingt so sein?

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S.o.

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Doch er bekommt dann Aufenthalt dadurch hier so sobald er die Vaterschaft anerkennt. Da dass Baby in die deutsche Staatsbürgerschaft rein geboren wird, gibt ihm das definitiv eine Freikarte hier zu sein.
Nicht umsonst heiraten einige hier ein ODER bekommen halt Kinder mit deutschen Frauen.

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Nein, das stimmt so nicht. Es werden definitiv auch Väter deutscher Kinder abgeschoben.

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Also ich kenne sehr viele wo das sogar extra so eingefädelt wird die dann deshalb hier bleiben dürfen. Hab da sehr viele Exemplare in meinem Umfeld - Männer die ihre Neffen oder sowas ähnliches so hier rüber nach Deutschland holen. Indem sie dann hier eine Frau suchen, die dumm und naiv ist, sich schwängern lässt und die dann so hier bleiben dürfen. Das kannst du mir gern so glauben. Dass sie dann trotzdem abgeschoben werden, hat dann eventuell auch Hintergründe aus deren Herkunftsländern. Straftaten, eventuelle Schulden o.Ä

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Hallo!

Ich würde versuchen, den Kontakt zum unguten auf möglichst 0 zu reduzieren.
Aber letztlich kommt es wohl auf die Ausländerbehörde an, ob er bleiben darf. Manche schauen auch, ob er seinen väterlichen Pflichten nachkommt.

Weiß die Behörde, dass er einen falschen Namen angegeben hat? Das würde ich denen mal mitteilen.

Ansonsten soll sie bitte nach seinem Herkunftsland recherchieren: In manchen Ländern kann er problemlos ohne Kenntnis der Mutter eine Geburtsurkunde beantragen. Dort gilt dann auch das Land des Vaters als Heimat- die Mutter hat dort keine Rechte. Sollte er sein Kind entführen, würde sie dort nicht auf Hilfe hoffen können, da sie dort keine Rechte hat.

Www.1001Geschichte.de kann ihr weiterhelfen. Die haben leider die nötige Erfahrung und können sie daher besser beraten.

Liebe Grüße!
Schoko

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Sie hat ihn ja schon geblockt über all, und möchte auch kein Kontakt mehr , stalkt sie aber immer, steht immer an der Tür undso und wartet bis sie runter kommt, damit er mit ihr reden kann, sie es aber nicht will, wie meinst du das? was kann sie denn machen das er das Kind nicht entführt zmb?

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Und arbeiten tut er auch nicht, und Straftaten hat er auch.

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Ihr Lieben,

ich musste hier leider einige Beiträge entfernen. Bitte tragt persönliche Differenzen per PN aus und schreddert dafür keine Threads.

Liebe Grüße,
Cleo vom URBIA-Team

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Hallo, also wenn auch Straftaten anhängig sind, wird er wahrscheinlich nicht wegen dem Kind bleiben dürfen. Sollte er bei der Geburt des Kindes bereits in seiner Heimat sein, läuft die Vaterschaftsanerkennung über die Botschaften. Das wird normalerweise vom Jugendamt geregelt. Sie kann aber auch Vater unbekannt angeben, dann hat sie Ruhe vor ihm. Allerdings gibt es dann auch keine Alimente, auch nicht vom Staat vorgeschossen ( weil sie ja diese von niemandem einfordern können). Lg

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Hallo!

Also WENN er die Vaterschaft anerkennt und mindestens das geteilte Sorgerecht bekommt, kann er bis zum vollendeten 18. Lebensjahr des Kindes hierbleiben. Das ganze läuft unter "Personensorge", kannst du ja mal googeln.
Inwiefern da jedoch Vorstrafen oder evtl. laufende Verfahren reinspielen weiss ich nicht.
Ich würde ihr empfehlen, das alleinige Sorgerecht zu erwirken, dann darf er nicht bleiben. Das zu erreichen scheint mir bei Vorstrafen, Stalking usw nicht gerade schwer...

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Er darf definitiv bleiben.

Ein deutsches Kind ist das beste das ihm passieren kann. Er muss nichtmal einen Sprachkurs machen oder seinen LU sicherstellen können. Er ist aus allem fein raus solange er sich um das Kind bemüht. Das ist allerdings Auslegungssache. 1 Tag Kontakt im Monat ist allerdings oft ausreichend. Es muss eine konkrete Eltern-Kind-Beziehung bestehen.

Die Rechtsgrundlage findest du hier

§28 Abs1 S4 AuslG

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Muss er vorher ausreisen kann er, sobald das Kind geboren ist, die Vaterschaft anerkennen und wieder einreisen.