Eheberatung

Hallo,
Mein Mann möchte sich von mir trennen. Ich möchte nach der Trennung wegziehen in meine Heimatstadt, ca 150 km von meinem derzeitigen Wohnort entfernt . Mein Mann stimmt aber nicht zu. Wir hatten schon ein Termin beim Jugendamt, die uns nach dem ersten Gespräch geraten haben, eine Eheberatung in Betracht zu ziehen , da die Kommunikation zwischen uns so gut wie null ist.
Meine Frage , inwieweit informiert sich das Jugendamt bei der Entscheidung, ob ich mit den Kindern weg darf oder nicht bei der Eheberatung? Holen die sich dort auch eine Meinung ein ?
Stehen die also in Verbindung miteinander ?

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Ich würde sagen in Zeiten des Datenschutzes darf die beratende Stelle nichts weiter geben.

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Hallo Erstmal.

Leider ist es so, dass du ohne Zustimmung des Vaters nicht einfach umziehen darfst, bzw. Du schon, nur die Kinder nicht.
Du brauchst mittlerweile meistens selbst bei der Ummeldung der Adresse seine Unterschrift, selbst innerhalb der gleichen Stadt. Es gibt einen Radius, in dem du Umziehen darfst, allerdings gibt es da auch Unterschiede. Ich brauchte für die parallel Straße (Luftlinie vllt 100m) die Unterschrift des Papas beim Ummelden.

Und wenn du keine vernünftigen Gründe für den Umzug hast, z. B. Arbeit, wird dem auch von gerichtswegen weniger statt gegeben, da du die Kinder aus ihrem "gewohnten Umfeld" reißt und es eine große zusätzliche Belastung für die Kinder sein kann.

Der Therapeut, der Eheberatung oder der das sonst macht, darf ohne eure Einwilligung keine Informationen weitergeben. Auch da gilt der Datenschutz.

Alles gute
Jessi

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Hat man Euch beim Jugendamt erklärt, dass dort entschieden wird, ob Du umziehen darfst? Das ist nämlich entweder eine falsche Annahme von Dir oder ein Beratungsfehler. Das entscheidest Du mit Deinem Mann (und er sollte idealerweise schriftlich zustimmen) oder es entscheidet ein Gericht für Euch, wenn ihr prozessiert. Hierbei kann das Jugendamt maximal eine Empfehlung abgeben, die natürlich wiederum auch auf einer Empfehlung der Eheberatung basieren kann. Zudem wird dann für die Kinder ein Verfahrensbeistand bestellt, der das Kindeswohl im Auge hat. Es müssten also gute Gründe vorliegen, wieso es für die Kinder besser ist, 150km von ihrem Vater entfernt zu wohnen.