Wie begleiteter Umgang? Möchte nicht alleine.

Hallo,

Ich hoffe jemand kann mir hier einen Rat oder Tip geben.
Der Kindsvater weigert sich erstmal die Vaterschaft anzuerkennen da er einen Vaterschaftstest machen möchte.
Nun ist es so er will des Baby ja dann auch sehen wenn es zur Welt kommt. Aber wie mache ich das? Ich will mich mit ihm nicht alleine treffen und schon überhaupt nicht bei mir zu Hause. Da es leider immer zum Streit kommt.
So wie ich gehört habe gibt es einen begleiteten Umgang. Kann man das bei Säuglingen auch machen? Er soll ja dann den kleinen auch sehen aber halt nur nicht so das ich mit ihm alleine bin... und ich habe leider niemanden der mit könnte zur Unterstützung. Ich will auch nicht das er dann gleich behauptet ich entziehe ihn sein Kind, was er mit Sicherheit immer gleich machen wird sobald ich nicht gleich reagiere.
Ich würde gerne dem KV den kleinen zeigen wenn ich wieder vom Krankenhaus raus bin.

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Du hast echt NIEMANDEN der mit kann? Das kann ich mir jetzt nicht vorstellen

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Du kannst nach der Geburt zum Jugendamt gehen und lässt dort eine beistandschaft machen. Die kümmern sich dann und helfen dir.

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Nö.
Eine Beistandschaft wird DIESES Problem mit Sicherheit nicht lösen - das ist nicht deren Aufgabe.

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Komisch wa, dass das bei mir definitiv so war

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Hallo,
es gibt den begleiteten Umgang. Das muss ein Richter anordnen. Hierbei geht es nicht um das Verhältnis der Eltern, sondern um den Schutz des Kindes.
Solange er die Vaterschaft nicht anerkannt hat, hat er keine Rechte. Damit musst du ihm das Kind auch keineswegs im Krankenhaus zeigen. So ein Vaterschaftstest dauert eigentlich länger. Du kannst ihm nicht SEIN Kind entziehen, wenn er es nicht als SEIN Kind anerkennt.
Alles was später ist würde ich dann genau festlegen. Sieh einfach zu, dass du ihm nicht allein gegenüber trittst. Das reicht doch schon. Anfangs ist der Umgang ohnehin sehr kurz, später kann die Übergabe über den Kindergarten oder die Schule stattfinden.

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Hallo Laura,

Also so lange er die Vaterschaft nicht anerkennt, ist es nicht sein Kind und er hat kein Recht auf Umgang. Recht auf wen? Das Kind, das er nicht gezeugt haben will?!?

Klar kannst Du ihm das Kind zeigen, aber ehrlich gesagt finde ich es dreist, die Vaterschaft anzuzweifeln aber auf irgendwelchen Rechten beharren.
Ich würde diesem Mann nicht das Kind hinterhertragen...Wer Rechte will, muss auch Pflichten erfüllen.

Vaterschaftstest geht schneller wenn er ihn freiwillig macht, ca. 2-4 Wochen. Bitte schau, dass Du die Hoheit über den Test hast. Lass Dich lieber beraten dazu von einem Anwalt.
Wenn der potentielle Vater einen Test verweigert, gehts nur mit gerichtlicher Aufforderung. Dauert mindestens 3 Monate. Dazu gehst Du nach der Geburt zum Anwalt.
Fordere ihn zudem bitte anwaltlich zu Unterhalt auf (Kind und für Dich erste 3 Jahre), Sorgerecht soll bei Dir bleiben nachdem er sich jetzt schon so unkooperativ zeigt. Sonst hast Du das Gerenne um seine Unterschrift wenn alle Sorgeberechtigten unterschreiben sollen (Arzt, Kindergarten, Schule, Ausweis, Umzug)

Begleiteter Umgang kann man über das Jugendamt beantragen .Rechtfertigen kannst Du begleiteten Umgang über seine fehlende Säuglings-Erfahrung und vor allem über ein hohes Konfliktpotential zwischen Euch.
Bei Säuglingen findet dieser nur zwischen den Still-Phasen statt. Manchmal wird versucht, auf Flaschennahrung zu bestehen damit der Umgang länger gestaltet werden kann. Das darfst Du aber ablehnen, Du musst kein Fläschchen geben.
Bis begleiteter Umgang organisiert ist, dauert es je nach Verfügbarkeit von Zeitfenstern aller Beteiligten auch mal bis zu 6 Monaten.

Bitte vergiss nicht: das Kind steht an erster Stelle. Dann Du. Der Vater hat erstmal zu seiner Vaterschaft zu stehen bevor er eine Rolle spielt.

Liebe Grüsse.