Wechselmodell - Alleinerziehend bei Steuererklärung?

Hallo,

Wir haben uns dieses Jahr getrennt und betreuen die Kinder im Wechselmodell. Gilt dann jeder von uns als Alleinerziehend bei der Steuererklärung und für die Kindkranktage oder wie ist das geregelt?

VG

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Nee, das Wechselmodell ist steuerlich und gesetzlich so gut wie gar nicht etabliert. Deswegen wird das i.d.R. so gehandhabt, daß derjenige, bei dem das Kind mit erstem Wohnsitz gemeldet ist, als der Alleinerziehende gilt.

Grüsse
BiDi

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Du kannst den halben Kinderfreibetrag und das halbe Kindergeld nutzen, mehr nicht.

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Hallo,

ich glaube, das würde gehen, zumindest mit der Steuerklasse II, wenn ein Kind bei dir und eins bei ihm gemeldet ist. Die Kinder quasi auf dem Papier unterschiedliche Wohnsitze haben.

Gruß Knödel

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Genau, somit würde Kind 1 bei Elternteil A und Kind 2 bei Elternteil B gemeldet sein und beide würden als alleinerziehend gelten.

Sonst geht es strikt danach wo das Kind gemeldet ist.

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Nein, es gilt einer steuerlich als alleinerziehend.

Kindkranktage hat weiterhin jeder 10 oder einer von euch 20.

VG