Wohnungszuweisung

Wohnungszuweisung


Hallo, jemand hätte eine Frage und zwar geht es darum das sie und ihr Mann seit knapp 3 Monaten getrennt sind . Er hat schon eine neue und kommt auch nur nach Hause zum duschen und essen . Seine dreckige Wäsche und alles darf sie natürlich noch für ihn machen. Sie ist wirklich am Ende hat in der kurzen Zeit auch schon knapp 7 Kilo abgenommen. Sie Kann kaum essen oder durch schlafen . Für ihn bin ist sie eine Lachnummer. Sie haben 3 Kinder und man denkt er zieht nicbt aus weil ihm der Unterhalt zu viel ist. Könnte ma per Anwalt eine Wohnungszuweisung beantragen und würde man damit durch kommen? Müsste sie die gesamten Kosten auch vom Gericht selber tragen oder er auch wenn er verliert ? Ihr geht es wirklich schlecht und ich schaffe es auch nicht mehr lange das alles durchzuhalten und er bekommt was er will

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Gehe am besten so schnell wie möglich zu einer frauenberatungsstelle. Dort kannst du Hilfe finden.

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Getrennt heißt zuerst einmal, dass sie sämtliche Dienstleistungen einstellt.
Die schmutzige Wäsche darf sie eben nicht für ihn machen. Getrennt von Tisch und Bett. Und als getrennt gilt man vor dem Gesetzt eben nur, wenn man noch gemeinsam in einer Wohnung lebt, wenn dort jeder für sich selbst verantwortlich (kochen, Wäsche, einkaufen, etc.) ist und man nicht im gemeinsamen Bett schläft.

Also erst einmal keine Wäsche waschen, essen kann er nur, was er selbst einkauft, Duschgel/Shampoo wegschließen, solange er es nicht gekauft hat, Putzplan wann er für die Reinigung der Wohnung verantwortlich ist. Übernimmt er seine Aufgaben nicht, schriftlich anmahnen und einen Kostenvoranschlag beilegen, für den Fall, dass die Aufgaben von ihr übernommen werden müssen.
Er muss es so richtig ungemütlich haben.
Denn warum sollte er an der Situation was ändern wollen? Ist doch prima so für ihn.

Anspruch auf Unterhalt hat sie trotzdem, denn die Finanzen werden hoffentlich getrennt sein. Oder zahlt er den Lebensunterhalt weiter? Das wäre dann nämlich ein Problem.

Erster Schritt ist also Gehaltsnachweise kopieren, zum Jugendamt gehen, dort einen Termin machen und alles Weitere besprechen.

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Hi @hallo223,
dass es ihr schlecht geht, kann ich absolut nachvollziehen. Eine Trennung fällt mal mehr, mal weniger leicht. In dem Fall ist es ja auch ein Unsicherheitsfaktor, da nie klar ist, wann er in die Wohnung kommt. Meine Frage wäre hier, ob beide als Mieter im Mietvertrag drin stehen? Ein gemeinsames Gespräch würde ich immer bevorzugen, grad wenn es um die Vermeidung kostenintensiver Gerichtsverhandlungen geht. Falls er im Mietvertrag steht und nicht ohne Weiteres seine Eigentümer aus der Wohnung entfernen möchte, wird es wohl eher schwer ohne Anwalt etwas durchzusetzen. Und hier sei gesagt, dass die anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten meistens von der Verlierer-Seite getragen werden. Falls er nicht im Mietvertrag steht, wäre es deutlich angenehmer, denn dann kann Sie seine Eigentümer ihm auch vor die Haustüre stellen, bzw. zur Abholung bereit machen und er kann seinen Schlüssel abgeben. Ich hoffe, dass hilft hier schon ein wenig weiter. LG Tami

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Selbst wenn sie alleine im Mietvertrag steht, kann sie ihn nicht einfach vor die Tür setzen.
Sobald er in der Wohnung gemeldet ist, gilt das als Untermietverhältnis, das an Fristen gebunden ist.

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Guten Morgen @lunnia,
danke für deinen Beitrag, wieder etwas dazu gelernt. Wie lange fallen denn solche Fristen aus? Wäre ja gut zu wissen, denn die Situation wird ja nach wie vor eher unbefriedigend und belastend sein. LG Tami

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Warum wäscht sie seine Wäsche noch?