Was tun? Trennung. Wo muss ich hin?

Hallo!

Ich hoffe ihr könnt mir ein wenig helfen.
Ich hatte hier schon mal gepostet, aber für die dies nich gelesen haben:
Ich werde meinen Mann verlassen. Aus einigen Gründen:

1. Er trinkt zu viel Alkohol. Siehts nicht ein. Besteht darauf das das "normal" sei jeden Abend 4-5 Flaschen Bier oder mehr zu trinken.

2. Er kümmert sich null um unsere Tochter (10 Monate). Im Gegenteil. Wenn er mal nach ihr schaut und sie quängelt oder meckert, mault er sie nur an und legt sie in die Ecke und lässt sie brüllen.

3. Er benimmt sich mir gegenüber wie ein A... Er beschimpft mich, redet mit mir als wär ich der letzte Dreck, etc.


Ich habe jetzt beschlossen das ich das nicht weiter mit mache. Ich hatte ihm einen Frist gesetzt und er hat sich an nichts gehalten. Im Gegenteil. Jetzt werde ich gehen.

Nun meine Frage:

Wo muss ich hin? Ich gehe nicht arbeiten (Erziehungsurlaub) und werde es auch vorerst nicht können, da ich nicht weiß wohin mit der Kleinen. Was kann ich für Gelder beantragen oder Unterstützung? Ich kann mir ja keine eigene Wohnung leisten. (150 KiGe und 130 Erziehungsgeld im Monat)

Bekomme ich soweit unterstützung das ich eine eigene Wohnung haben kann und auch noch Geld bekomme für Nahrung, etc.???


Vielen Dank schon mal im Voraus!


LG

unerkenntlich

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Hi!
Ich lebe auch getrennt,aber immer noch bei meinem Mann weil wir uns so noch ganz gut verstehen.
Ich hab mich als allererstes mal von ner Anwältin beraten lassen,wie das alles so laufen wird.Die erklärt dir alles ganz genau.Da kannst du dir einen Beratungsschein für holen und bezahlst nur 10 Euro.
Dann war ich beim Sozialamt,weil ich mit meinem stundenweise Job auch keine Wohnung bezahlen kann.Die Miete würden die für ne bestimmte Wohnungsgrösse übernehmen.Dann bekommst du ja auch noch von deinem Mann Unterhalt für dich und fürs Kind.Ist alles nicht so perfekt,aber es geht!
Du schaffst das schon!!!!
Lg,Michaela

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Hallo!

Ich weiß wie du dich fühlst, denn ich stecke gerade in der gleichen Situation allerdings mit 2 Kindern - was die Sache nicht gerade einfacher macht. Gerade heute morgen habe ich damit angefangen, mich schlau zu machen, was ich zu tun habe: du bekommst in der Tat eine Wohnung bezahlt, die pro qm nicht mehr als 6,30 EURO kostet (bei 2 Kindern stehen dir 75 qm zu, bei einem glaub ich 60 oder 65 qm) also kannst du schon mal suchen. Dann musst du dir bei der Arbeitsagentur (nicht zu verwechseln mit dem Arbeitsamt) einen Wohnberechtigungsschein holen, der vom Vermieter ausgefüllt werden muss und dann vom Amt abgezeichnet werden muss. Bei der gleichen Stelle kannst du sämtliche Anträge auf Harz IV stellen, dich beraten lassen, was dir alles zusteht und wann und wo du es beantragen musst. Unterhalt muss er ja auch mindestens für die Kleine zahlen, das wird beim zuständigen Jugendamt errechnet - mach am besten gleich einen Termin. Wenn ihr verheiratet wart steht dir auch noch Ehegattenunterhalt zu, der vom Anwalt errechnet wird, lass dich mal mit nem Beratungsgespräch aufklären. also es ist keineswegs so hoffnungslos wie es scheint, das dachte ich nämlich auch! Ich gebe dir mal eine Telefonnummer, die dich sicher weiter beraten kann, es wird wohl nicht deine Region sein, aber sie leiten dich sicher an die richtige Aussenstelle weiter. Es handelt sich hierbei um "Center für Arbeitsmarkt" erreichbar unter: 06132-780945 das ist die Mainzer Region, lass dich einfach weiterleiten und geh gleich dort hin, sie helfen wirklich sehr gut und kompetent weiter.
Viel Glück

Maria

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Hallo,
dein Mann ist verpflichtet im Trennungsjahr für dich aufzukommen, falls er genug verdient. Sollte dies nicht der Fall sein, kannst du Arbeitslosengeld beantragen, auch wenn du in einem Arbeitsverhältnis stehst( du bist ja in Erziehungsurlaub).
Falls du das dringend hast und es in der Agentur mitteilst, werden sie sich auch beeilen und deinen Antrag schneller bearbeiten.
So würde ich an deiner Stelle mich nach einer Wohnung umschauen und schnellst zum Arbeitsamt gehen. Falls ihr das gemeinsame Sorgerecht habt, würde ich erst einen Antrag auf Übertragen des Aufenthaltsbestimmungsrecht allein auf dich beim Familiengericht stellen. Erst dann würde ich das Kind mitnehmen, sonst riskierst du Ärger zu bekommen, auch wenn er ein A... ist.
Gruss

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Wie sieht denn so ein Antrag auf Übertragen des Aufenthaltbestimmungsrecht aus? Muss man sowas immer machen, wenn man sich trennt und Kinder mitnimmt?

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Hallo,
wie es genau aussieht, weiss ich persönlich nicht. Ich habe so was nie gemacht. Aber wenn beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht haben, dann teilen sie sich auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Wenn das der Fall ist und der eine möchte den anderen mit dem Kind verlassen, dann soll derjenige sich das schriftlich geben lassen.
Hier ein Beispiel, die Mutter möchte mit dem Kind gehen, Vater lässt sie gehen und sagt gleich danach, er wäre nicht einverstanden bzw. die Mutter hat ihm das Kind entzogen( aus Bösheit oder wie auch immer) . Im schlimmsten Fall verliert die Mutter das Sorgerecht, weil sie es niergendwo schriftlich hat, dass er sie hat gehen lassen. Und das Gericht sieht das als Missbrauch der elternliche Sorge.
Das ist jetzt ein extremer Beispiel, aber im Grunde genommen, rate ich persönlich dazu, IMMER die Aufenthaltsbestimmung schriftlich festlegen zu lassen. Man weiss nie, wozu eine verbitterte Person fähig ist.

Und jetzt konkret auf die Frage:
Muss man so was immer machen, wenn man sich trennt und Kinder mitnimmt?

Wenn die Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben, dann ja.

Gruss