Lebensversicherung

Hallo zusammen,
ich habe mich von meinem Mann getrennt und ziehe zum August hin mit den zwei Kindern aus.

Eigentlich möchten wir uns mittels einer Mediatorin auf alles einigen, um die Anwaltskosten möglichst niedrig zu halten (da waren wir zweimal) und wollten den Zugewinnausgleich außer Betracht lassen, d.h. jeder behält, was er hat und mein Mann zahlt mir den Unterhalt für die Kinder. Den mir im Trennungsjahr zustehenden Unterhalt mache ich nicht geltend.

Wir sind beide Beamte, hatten immer getrennte Konten und keinen großen Einblick in die Finanzen des anderen, das Geld hat immer gereicht. Mit dem Unterhalt für die Kinder werde ich unser künftiges Leben wohl ganz gut finanzieren können, für ihn war es ein Schock, dass er laut Düsseldorfer Tabelle über 1000 Euro monatlich bezahlen muss.

Nun wird er ekelhaft und verlangt, ich soll ihm den Stand meiner Kapitallebensversicherung sagen, das müsste auch berücksichtigt werden.
Diese habe ich schon vor der Ehe abgeschlossen und bezahle sie seitdem immer von meinem Gehalt.

Kann mir bitte jemand sagen, ob er wirklich Anspruch auf einen Anteil davon hat?

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Was sollte die Kapitallebensversicherung mit dem Unterhalt für die Kinder zu tun haben? Oder meint er, er habe sich da einen Anteil durch die Eheschließung verdient? Egal, was er denkt, ich würde mich freundlich dumm stellen und ihn bitten, darzulegen, was er mit "das müsste auch berücksichtigt werden" genau meint. Wenns geht bitte mit Gesetzestext o.ä. damit Du das dann später so Deinem Anwalt vorlegen kannst.

Bleib cool und sitz das aus, er wird schnell selber merken, dass das Käse ist und wahrscheinlich gar nicht mehr fragen, sonst würde er sich ja als raffgierig outen.

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Kann es sein, das er den Zugewinn meint?
Das müsste dann geteilt werden.

Wie kommt ihr auf 1000 Euro Unterhalt?

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Dann verdient dein Mann über 5100 Netto?
Ihr wisst aber, das er noch einiges von dem Netto abziehen kann, bevor ihr das richtige Netto für den Unterhalt habt?

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jeweiligen Einkommen, Vermögen und Alter der Kinder zu kennen, kann man nicht beurteilen, wer sich "ekelhaft" verhält oder nicht.

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Hallo.

Von welcher Kapitalversicherung redest du? Hast du eine? Was geht ihm diese an?

Mein Ex versuchte bei der Trennung an MEINEN Bausparvertrag ranzukommen. Ich fragte, was er mit MEINEM Vertrag möchte. Ihm steht davon was zu. Ich habe gefragt, wo steht das, hast du irgendwo unterschrieben? Hast du irgendetwas in der Hand davon? Tja seine Anwältin meinte, solange er keine Daten bzw. Nr. hat kann er nichts machen bzw. nachweisen, dass ich einen Bausparvertrag habe. Somit ist er damit gegen die Wand gefahren.

Also, DEIN Vertrag, DEIN Geld. Pack es weg, damit er nicht ran kann und gut ist. Soll er erstmal beweisen, dass es solch einen Vertrag gibt und er damit zutun hat.

LG

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Gilt da nicht auch der Zugewinn?

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Hab gerade gegoogelt. Das gehört zum Zugewinn.

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Eine Kapitallebensversicherung fällt nicht unter den Versorgungsausgleich (da nicht explizit als Rente definiert). Unter den Zugewinnausgleich würde der Rückkaufswert jedoch fallen. Was der Wert jedoch mit den Unterhaltszahlungen für die Kinder zu tun haben soll weiß ich nicht. Bei seinen Überlegungen sollte in in Betracht ziehen, dass er wohl einen erheblichen Trennungsunterhalt einspart sofern du ihm wohlgesonnen bist.

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Meine Anwältin meinte sogar das auf Trennungsunterhalt nicht verzichtet werden darf.

Lebe auch grad in Entscheidung und durfte nicht drauf verzichten

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Naja, festgelegt werden muss er schon. Aber was ihr beide dann im Endeffekt daraus macht, sieht ja keiner. Kannst ja trotzdem drauf verzichten. Dann steht es eben nur auf Papier. Man kann eigentlich soviel regeln, sofern alles damit zufrieden sind. Aber sowas ist selten. Irgendetwas liegt bei irgendwem dann immer quer. Und wenn man dann sich nicht einig ist, dann macht das keinen Sinn. Bei mir war keine Einigung, daher musste ich eben den anderen Weg gehen.

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