Unterhaljtspflicht für Selbständigen Mann ?

Hallo,
ich weiß nicht, wie ich es am besten beschreiben soll. Ich möchte mich nach 20 Jahren Ehe trennen. Wir haben einenn Sohn im Teenager-Alter. Ich bin Teilzeit angestellt und habe noch ein Nebeneinkommen aufgrund Selbständigkeit. Mein Mann hat zum Jahresende seinen sicheren Job gekündigt und ist ab Anfang nächsten Jahres vollständig Selbständig. Nun quält mich die Frage, was tun, wenn es mit seiner 'Selbständigkeit nicht so hinhaut wie erwartet... Bin ich, obwohl ich das Kind bei mir leben habe, ihm zum Unterhalt verpflichtet ?
ich möchte fair sein, auch ein Grund, wieso ich mit der Trennung wohl noch warte - ich möchte, dass er finanziell stabil ist - momentan würde es ihm wohl den Boden unter den Füßen wegziehen.

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Ganz generell gibt es keine Regel die besagt das eine Frau grundsätzlich von der UH-Pflicht befreit ist.
Wenn sie mehr verdient, kann sie durchaus UH-Pflichtig gegenüber ihrem Ex sein.

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Aber wenn er bisher immer mehr verdient hatte und durch die Selbständigkeit auf einmal viel weniger (braucht ja nur keine Aufträge mehr annehmen)....dachte da gibt es irgendetwas.

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Da gibt es schon "was" aber so einfach ist das nicht.
Wenn ich richtig verstehe, dann war die Begründung der Selbständigkeit schon vor der Trennung.
Damit kann ihm diese jetzt nicht mehr vorgeworfen werden.
Er wird allerdings darlegen müssen das er auch alles in seiner Macht stehende tut um Aufträge zu bekommen.

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Hi!

Also rein prinzipiell ist es ein Bestandteil einer Ehe, dass man auch finanziell gegenseitig ganz offiziell eine Verantwortung eingeht - was nebenbei bemerkt manche übersehen, die glauben, dass eine Hochzeit einfach nur eine schöne Party ist.

Da gibt es aber auch Grenzen. Wie viel verdienst du in etwa? Das Kind geht beim Unterhalt vor.

Es kann auch sein, dass es für ihn von Nachteil ist, dass er freiwillig den finanziellen Rückschritt getätigt hat. Wenn du aber zu lange mit einer Trennung wartest, dann könnte man aber auch damit argumentieren, dass eure Aufstellung bereits eheprägend ist und du zahlen musst. Es gibt da keine ganz fixen Vorgaben.

Der einzige Rat, den man dir geben kann ist: geh zu einem Anwalt und lass dich beraten!

Kostet zwar etwas, ist aber viel billiger als eine falsche Entscheidung...

LG

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"Wenn du aber zu lange mit einer Trennung wartest, dann könnte man aber auch damit argumentieren, dass eure Aufstellung bereits eheprägend ist und du zahlen musst. Es gibt da keine ganz fixen Vorgaben."

Naja, in dem Fall schon. Die Entscheidung wurde schon vor der Trennung getroffen, somit ist das zunächst mal "Eheprägend" genug.
In Frage käme dann höchstens dem Ex aufzufordern wieder eine angestellte Beschäftigung aufzunehmen, wenn die Selbständigkeit nicht einträglich genug ist.
Aber auch das geht natürlich nicht von heute auf morgen ...