Scheidung und Unterhalt

Morgen, meine Schwägerin lebt in Trennung,
Nach einer 8 monatigen Ehe klappte es nicht mehr da ihr Mann zunehmend aufbrausender und aggressiv wurde und reden und alles nichts mehr gebracht hat.
Sie hat eine Tochter aus vorheriger Beziehung, wo sie das alleinige Sorgerecht hat und der leibliche Vater Unterhalt zahlt.

Zu dem Problem
Ihre Tochter ist 8 Jahre,
Sie hat gerade ihre 2 Ausbildung fertig ,wollte gerne weiter machen da sie studieren wollte.das möchte sie jetzt aufs Eis legen, da sie das Geld nicht dazu hat.
Nun geht sie auf 450 Euro arbeiten weil sie es alleine nicht mit der kindesbetreuung hin bekommt.
Sie hat so also Kindergeld, Unterhalt von 330 und die 450 Euro.

Ihr Mann verdient Netto 1900 abgerundet.
In ihrer Ehe haben die beiden zusammen mit dem Geld gewirtschaftet und er hat die Miete gezahlt, obwohl ihr Geld auch auf sein Konto ging.

Nun ist er erstmal aus der Mietwohnung raus, bis sie ihre Sachen gepackt hat mit der kleinen.
Sie findet aber bis zum Ende des Monats keine Wohnung und kann die Miete für nächsten Monat auch nicht alleine zahlen.
Vllt hat hier ja jemand etwas Ahnung davon, auch wie das mit Trennungs Unterhalt aussieht
Vielen Dank

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wenn sie so geringfügig verdient hat sie Anspruch auf Unterstützung vom Amt! ich würd mich as Amt wenden!
sie würde sicher auch finanzielle Unterstützung für die Betreuung der Tochter erhalten, das sie mehr arbeiten gehen kann.... es gibt doch mittlerweile auf fast jeder schule mittag bzw mittagsbetreuung!

ich bin auch bald alleinerziehend und bekomm das alles irgendwie geregelt! Der schritt zum Amt ist schwer.... aber sie will ja arbeiten und braucht einfach Hilfe beim Neustart! sich da Hilfe zu holen nicht echt nicht verwerflich und schon gar nicht peinlich!

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Hallo sijaste,

ich würde Dir raten: Lasse Dich unbedingt beraten. Es gibt Beratungsstellen von der Diakonie oder Caritas (gibt es in jedem Ort), die sich in diesem Bereich sehr gut auskennen. Es gibt auch andere freie Beratungsstellen, in denen Du dich kostenfrei und ausführlich beraten lassen kannst.

Ich wünsche Dir: Viel Glück für Deine Zukunft!

Lg Rosi

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Was heißt denn er ist erstmal raus aus der Wohnung? Behält er die Wohnung? Offensichtlich ging ja bisher die Miete von seinem Konto ab, das wird sie dann auch nächsten Monat tun. Wer steht im Mietvertrag? Mit der unterhaltspflicht seinerseits muss sie sich dringend beraten lassen. Es müsste ja auch die Höhe des Unterhalts festgelegt werden. Ob sie unter ihren finanziellen Voraussetzungen eine Wohnung findet ist eh fraglich.

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Sie wird vermutlich Trennungsunterhalt bekommen, aber das wars dann auch schon.
Wie hat sie denn vor der Ehe die Betreuung organisiert? Ist ja noch nicht so lang her....

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Vorher hat sie ihre Ausbildung ja gemacht, ist seine schulische zu sozialassistentin. Da war sie in der Schule oder im Kindergarten wenn ihre Tochter auch in der Schule war.
Danach ging sie abends arbeiten und ihr Mann war zuhause bei der kleinen.
Nun hat sie soweit niemand auf den sie sich fest verlassen kann.
Ihre Eltern wohnen in Bayern r die Ecke meine ich, und Geschwister hat sie keine.
Und tagesmutter hatte sie schon versucht, was in einer Katastrophe endete.. Wie gesagt ihre Tochter hat asperger.

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Wer hat den Mietvertrag unterschrieben? ER? Dann muss er auch weiterhin dafür aufkommen - völlig unabhängig von seinem Auszug. Er muss die Wohnung kündigen u. sie hat Zeit, sich eine neue Bleibe zu suchen.

BEIDE? Wenn sie nicht zahlt/zahlen kann, dann haftet er auch allein für die Mietschulden.
Beide müssen kündigen oder mit dem Vermieter absprechen, dass einer zukünftig alleiniger Mieter sein möchte.

Wieso kann sie mit einer 8-jährigen Tochter nur einen Minijob ausüben?
Sie ist in einer besseren Position als zur Zeit ihrer Ausbildung und kann sich jetzt eine ordentlich bezahlte Halbtagsstelle suchen.

Sie sollte sich dringend beraten lassen, denn Trennungsunterhalt kann nicht lange rückwirkend verlangt werden. Ich glaube die Frist beträgt da nur 1 Monat.
Falls sie überhaupt Anspruch bzw. ungekürzten Anspruch hat bei der kurzen Ehedauer. Das sind Einzelfallentscheidungen. Wenn sie sich nicht untereinander einigen, dann kommt sie um fachliche Hilfe nicht drumrum.

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Warum nur eine Halbtagsstelle? Mit einem 8-jährigen Kind kann - soweit ich weiß - von ihr verlangt werden in Vollzeit zu arbeiten.

Machen viele Alleinerziehende (Mütter UND Väter) auch so...

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Ihre Tochter hat das asperger Syndrom, da ist es immer etwas schwierig, zudem es im Dorf hier nicht viele Betreuung Möglichkeiten gibt. Ebenso endet die Schule mit Betreuung um 14:15

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Sofort zum Anwalt! Das gehört in die Hände von einer Fachfrau. Bitte nicht selbst rumdoktern.

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Hallo

Den 450 Euro Job kann sie sich bald nicht mehr leisten. Sie wird zumindestens halbtags arbeiten müssen. Alleine schon wegen der Krankenversicherung!
Der Mann hat mit der Betreuungsproblematik nichts zu tun, es ist nicht sein Kind!
Sie wird etwas Trennungsunterhalt bis zur Scheidung bekommen. Ob sie danach Anspruch auf nachehelichen Unterhalt hat, muss man sehen. Wie gesagt, es ist nicht sein Kind, weswegen sie nicht mehr arbeiten geht.

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Für nachehelichen UH sehe ich NULL-KOMMA-NULL Grundlage.

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Da hast du Recht!

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Mit dem bisschen Einkommen ab zum Amtsgericht, Beratungsschein holen und damit dann zu einem Fachanwalt, da gibt es so viel zu bedenken und zu beachten!

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Wenn das Kind ASS hat, hat es doch bestimmt auch einen Pflegegrad...oder hat die Mutter diesen nie beantragt? Nur das Pflegegeld ist ja nicht so gering.
Trennungsunterhalt bekommt sie, nur so hoch ist der nicht. Er verdient ja auch nicht soviel. Noch dazu ist das Trennungsunterhalt...nachehelichen Unterhalt wird es nicht geben.