Trennung, was muss ich wo melden?

Hallo.
Der Vater meines Sohnes zieht aus.
Wir wohnen in Hamburg.

Nun bleibe ich erstmal in einer Wohnung zurück die mehr als mein halbes netto Gehalt frist.

Habe hauptsächlich existenziell Sorgen.

Was muss ich ändern z.b Lohnsteuer.
Ich war nie verheiratet, bin also in Kl. 1.
Muss ich das ändern, wenn ja...was bringt das.

Unterhalt würde er nach Düsseldorfer Tabelle zahlen oder wer legt die Höhe fest?
- dem halben Kindergeld, wenn ich das richtig verstanden habe.

So viele Fragen. Ich glaube ich brauche einen beratungstermin....

Danke für eure Hilfe.

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Lohnsteuerklasse von 1 auf 2 wechseln wenn niemand mehr außer Dein Kind und Du im Haushalt lebt...
Den Unterhalt.. Wer legt den fest. Wenn ihr euch gut versteht legt ihr den Betrag fest. Die Tabelle hast du ja schon gefunden. Minus den halben Kindergeldbetrag. Hast du ja auch bereits herausgefunden. Wenn ihr euch nicht gut versteht, dann würde ich ihn zunächst schriftlich anfragen nach seinem Einkommen und ihn dann auffordern ab Zeitpunkt des Auszuges zu zahlen.

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Wieso halbes Kindergeld?
Macht ihr Wechselmodell?
Wenn nicht bekommt der jenige das KiGe, wi das Kind lebt.
Unterhalt richtet sich nach Düsseldorfer Tabelle. Ist abhängig vom einkommen.

StKl.2 hast du nen anderen Kinderfreibetrag. Bleibt halt am Ende mehr übrig.

Geh mal zu Pro Familia oder die Diakonie.
Die Beraten in solchen Fällen.

Je nach dem wie hoch dein Einkommen ist würd ich nen Wohnberechtigungsschein beantragen, damit du eine günstigere Whg bekommst.

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Hallo. Danke.

Ich dachte das es immer "nur" die Hälfte des kindergeldes gibt, wenn der Vater Unterhalt zahlt.


Wo mache ich das mit der lohnsteuerkarte? Finanzamt?

LG
Ich hole mir einen Termin bei einer beratungsstelle. Da blicke ich nicht durch.

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https://www.steuerklassen.com/lohnsteuerklassen/steuerklasse-beim-finanzamt-aendern/
https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11440397/



https://www.anwalt.de/rechtstipps/wer-bekommt-das-kindergeld_079382.html
„Demnach ist der Elternteil, der mit dem Kind zusammenlebt und es betreut sowie versorgt, kindergeldberechtigt.„

Mal n bischn googeln, dann findet man recht viel.
Ich weiß, dass es einem erst mal umhaut. Aber du schaffst das 👍🏻

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