Scheidung/gemeinsames Haus /Ex verweigert Verkauf/ Hilfe /

Hallo ihr Lieben,

es geht um folgendes

Es gibt ein gemeinsames Haus.
Kredit noch ziemlich viel abzuzahlen.

Ich möchte verkaufen- er nicht
Er will aber auch nicht meine Haushälfte übernehmen- nur gegen eine hohe Zahlung meinerseits an ihn...

Er will auch nicht drin wohnen...

Er will mir nur das Leben schwer machen, damit er weiter Kontrolle über mich ausüben kann bzw ständig Kontakt haben will...

Wir 2 gemeinsame Kinder...das reicht an Kontakt...

Zur Vorgeschichte kurz:

Es gab häusliche Gewalt, Polizeieinsatz- einstweilige Verfügung- Strafverfahren- er muss mir Schmerzensgeld zahlen...

Der letzte Ausweg meinerseits- wäre Antrag auf Teilversteigerung..Ich weiss finanziell die schlechteste Lösung...Er kapiert es einfach nicht....

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Aber es ist das Einzige, was du tun kannst. Zieh es durch, damit er merkt, dass er keinen Erfolg hat und du einen Schlussstrich ziehen kannst.

LG

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Das werde ich auch machen, wenn er meint er habe mich in der Hand

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Wer bewohnt denn aktuell das Haus?

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Ich mit den Kindern

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Hallo,
wohnst du derzeit mit den Kindern drin? Eigentlich ist das doch dann die perfekte Lösung. Lass dir doch mal vom Anwalt ausrechnen, wie hoch die anteilige Miete wäre. Wenn er weder verkaufen, noch selbst darin wohnen will...dann bleibt doch nur noch, dass er dich darin wohnen lässt ;-). Da dir das Haus sowieso anteilig gehört, wird die Miete nicht hoch sein. Im Gegenzug darf er die Hälfte des Kredits (Zinsen und Tilgung) weiter bedienen).
Die Verwaltung des Hauses würde ich an einen Hausverwalter geben. Es gibt da genügend Unternehmen die das machen. Die kümmern sich auch um die Berechnung des Hausgeldes, die ihr beide zu zahlen habt. Da sinkt der Kontakt zum Ex fast auf null.

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Das ist auch eine Idee
Aber er muss ja bei allem zustimmen,,,das wird er nicht tun...und dann alle Reparaturen absprechen etc....

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Oh, weißt du nicht, dass Mieter sehr geschützt werden in Deutschland? Wenn er dein quasi Vermieter wird, ist er doch rechtlos. Ich würde das nur alles schriftlich machen. Bei den Türen natürlich unbedingt umgehend nach Vertragsunterzeichnung die Schlösser tauschen.

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Teilungsversteigerung! Oder versuche einfach mal auf eigene Faust einen Käufer zu finden und ihm dann ein Angebot zu machen. E***-Kleinanzeigen reicht da völlig aus! Du hast sicher einen Wert dafür ungefähr. Es klingt als hättet ihr neu gebaut bzw. renoviert? Du weißt was noch an Kredit offen ist. Es ist nur zu deinem Vorteil wenn die möglichen Interessenten die dann bei der Versteigerung sitzen dein Haus kennen. Das erhöht auch ggf. die Interessenten und den Verkaufspreis. Vielleicht lenkt er dann noch ein und verkauft doch an den Höchstbietenden ohne Versteigerung. Der Antrag auf Teilungsversteigerung kostet fast nichts. (50 Euro glaube ich) Aber Achtung! Ein Gutachten will auch bezahlt sein und ist nicht billig. Du musst versuchen gute Miene zum bösen Spiel zu machen und versuchen das er verkauft. Eins kann ich dir noch mit auf den Weg geben. Falls Du und die Kinder in dem Haus wohnen, zögere es nicht so lange raus! Wenn er ausgezogen ist, kann er dich rückwirkend auf Nutzungsentschädigung verklagen! Sorry wenn ich das jetzt so sage. Es ist der größte Fehler ohne schriftliche Absicherung oder Hochzeit ein Haus gemeinsam zu kaufen und zu 50 % im Grundbuch zu stehen. Steht ihr doch, oder? Hinterher ist man leider immer schlauer. Leider auch meine Erfahrung. #heul Ich möchte meine Erfahrungen hier nicht öffentlich teilen. Falls du aber noch Fragen hast melde dich! ;-)

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Hallo hoehni17,

ich habe fast genau den Fall wie lelu83 aber bei mir er will die Wohnung nicht verkaufen und er zieht nicht aus. Hast Du vielleicht ein Tipps wie ich machen soll.

Besten Dank,
mom19

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Auffordern ab sofort eine Nutzungsentschädigung zu zahlen und verlange zu dem Zeitpunkt auch gleich eine Nutzungsneuregelung. Alles bitte schriftlich mit Nachweis. Einen ungefähren Betrag für Miete schätzen (ja nach Eigentumsverhältnissen). Also bei 50/50 im Grundbuch, dann auch 50 % der anzusetzenden Miete ab sofort (und auch rückwirkend) anfordern. Dann einige Monate abwarten und einklagen. Er wird sich überlegen nicht doch ggf. auszuziehen. Dann steht das Haus leer, er hat aber auch nichts mehr davon und denkt über einen Verkauf nach.