Brauche hilfe( lang)

Hallo, alle zusammen. Ich hätte so eine frage. Ich habe mich von meinem mann getrennt. Wegen häusliche gewalt, der hat noch kontakt verbot von der polizei bis zum 11.01.19. Wir haben ein einjährieges kind. Also, erstens möchte ich vollmacht fürs kind haben, wie soll ich das machen? Es geht darum dass er ein säufer ist,und wenn ich ein unterschrift oder was andres von ihm brauche,kann sein dass ich es garnicht bekomme. Zweitens,er hat sich immer noch nicht von unsere wohnung abgemeldet, sind seit 24.12.18 getrennt. Ich habe es bei finanzamt gemeldet , wegen dem lohnsteuer wechsel. Die haben aber gesagt soweit er sich von unsere wohnung nicht abgemeldet hat,bekommen wir beide klasse 1, obwohl ich als alleinerzihend klasse 2 bekommen soll. Frage, kann ich ihn selber bei burgerbüro abmelden oder muss er es machen.? Dann noch was , er hat kontakt verbot von der polizei,wegen gewalt nekommen. Beamten haben mir geraten zum familiengericht zu gehen und einzweilige verfühgung gegen ihn zu beantragen. Aber es ist so das ich nicht möchte sein kontakt zum kind abbrechen. Was kann ich da tun? Und ja,der akteptiert unsere trennung nicht. Versucht sich ,durch seine eltern zu entschuldiegen,aber ich möchte mit ihm nichts mehr zu tun haben,außer das wir gemeinsames kind haben.

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Hallo,


bleib bitte stark und nimm ihn nicht wieder zurück.

Ihr habt eine gemeinsame Wohnung. Steht er mit im Mietvertrag? Wenn ja weiß ich nicht ob er gezwungen ist sich aus eurer Wohnung abzumelden. Das nächste Problem dürfte dann sein das euer Vermieter dem zustimmen muss.
Wenn er wichtige Unterschriften verweigert hast du unter gewissen Umständen die Möglichkeit diese Unterschriften durch ein Gericht oder durch das Jugendamt ersetzen zu lassen.

Ich denke das Günstigste ist wenn du dich von einem Anwalt beraten und auch vertreten lässt.

FG blaue-Rose

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Danke für die antwort. Das habe ich mir auch schon überlegt. Wegen die wohnung ,der ist zu mir zu gezugen. Ich bin die hauptmieterin und in vertrag steht er nicht.. ich will blöß nicht das er,wenn kontaktverbot ebdet wueder hierher kommt und sagt ich bin hier gemeldet also werde ich hier auch wohnen....

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Wenn er nicht im Mietvertrag steht hast du gute Karten ihn aus der Wohnung zu bekommen. So wie ich es kenne musst du ihm aber eine angemessene Frist setzen. Ob es in deinem Fall auch so ist kann ich dir leider nicht sagen.

Vielleicht kann man dir hier weiter helfen:

https://www.hilfetelefon.de/


MfG blaue-Rose

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Manchmal muss man einfach pokern.

Richtig, du darfst ihn nicht einfach rauswerfen, theoretisch. Er könnte sich wieder reinklagen, aber DAS muss er erst mal bringen und da könnte ein findiger Anwalt gegen halten.

Ich persönlich würde das Risiko eingehen: Schloss tauschen, Namensschild entfernen, seine Sachen in den Keller bringen und unter Zeugen aushändigen, vielleicht mit Inventarliste, die er dir unterschreiben muss.
Ich würde jedenfalls alles daran setzen, dass er meine Wohnung nicht mehr betritt, aber mir auch rechtlichen Beistand suchen.

Wie gesagt, es ist rechtlich nicht einwandfrei. Aber ein Risiko wert.

LG