Gemeinsames Haus.Möchte ausziehen,aber wie???

Hallo ihr Lieben....
Evtl war jemand von euch schon in ähnlicher Lage und kann mir seine Erfahrungen mitteilen.

Wir haben 2015 ein Haus gekauft.
Wir stehen 50/50 im Grundbuch,mein Partner hat aber 30.000 Euro Eigenkapital in den Hauskauf investiert.

Trennung im November 2017

Jetzt sitze ich hier im OG unseres Hauses und würde so gerne ausziehen und das Haus verkaufen.
Mein Expartner möchte das nicht und erst in 10 Jahren verkaufen.

Fakt ist,ich muss hier weg.
Ich brauche dringend Raum für mich und die Kinder.

Kann aber den Kredit und zusätzliche Miete nicht stemmen.
Ich könnte ja ausziehen und die Kreditraten einstellen,aber dann ginge das ganze auf die Kappe meines Expartners.

Ich bin der Meinung,der Kredit war nicht sittenwidrig.
Ich hatte 2016 ein Einkommen von 460 Euro mtl.,der Kredit beläuft sich auf 400.-

Hat jemand Rat?

Grüße und einen schönen 3 Advent

1

Wenn er darin wohnen bleibt, muss er eben den Kredit selbst bedienen. Auch wenn du natürlich weiter haftest.

Die Fragen, die du klären musst, sind Folgende:
1. Lässt er die Kinder überhaupt mit ausziehen
2. Wie viel verdienst du?
3. Wie sieht euer Netto mir Stkl. 1 und 2 aus? (Diese Steuerklassen müsstet ihr bereits dieses Jahr haben.)
4. Wenn die Antwort auf 1. ja lautet, wie viel Unterhalt für die Kinder und wie viel Unterhalt für dich müsste er zahlen?
5. Wie hoch ist der Wohnvorteil im Haus?
6. Kann er das Haus alleine übernehmen, gibt es etwas auszuzahlen und falls ja, kann er das stemmen?

Lass dich anwaltlich beraten. Das löst du nicht am Küchentisch.

LG

2

"Evtl war jemand von euch schon in ähnlicher Lage und kann mir seine Erfahrungen mitteilen."

460 Eur mtl Einkommen und eine Rate von 400 Eur?

Da würde ich die 60 EUR sparen und den Kredit dann einfach ablösen. Dann kannst Du entlich ausziehen.

3

Hallo, falls Du ausziehst, kannst Du Deinen Partner auffordern (wenn ihr nicht verheiratet seid) eine Nutzungsneuregelung zu verlangen. Also er muss Dir bis Du aus dem Grundbuch raus bist die hälftige Miete für dieses Objekt bezahlen wenn er weiterhin darin wohnen bleibt. Ob Du es bezahlt hast oder nicht. Du hast Anspruch darauf weil Du zu 50 % als Eigentümer eingetragen bist. Ich kann es Dir aus meiner Situation berichten, weil ich genau dies erlebt habe und noch jetzt damit zu kämpfen habe. Mein Expartner (nicht verheiratet) hat keinen Cent Eigenkapital eingebracht. Ich dahingegen habe auch ca. 30T mitgebracht. Er hat ca. 3 Jahre, nicht mal die hälftige Rate mit finanziert (von ca. 20 Jahren Gesamtfinanzierungszeit) und verlangt nun eine Nutzungsentschädigung rückwirkend. Da kommt Freude auf. :-[ Diese kann ich nun noch mit meinen Eigentümerkosten drücken die ich über die gesamten Jahre für alle Miteigentümer allein getragen habe! Aber trotzdem sind die geringer als der hälftige Mietanteil. Ich kann nur allen dazu raten, entweder schriftliche Vereinbarungen zu treffen oder sich auf sowas nicht mehr einzulassen. Es ist einfach sehr naiv jemand einfach mal zu 50 % ins Grundbuch zu holen, wenn er garnicht bzw. nicht mal die Hälfte getragen hat oder trägt. #nanana

4

Ich kann dir nur sagen, wie wir es damals gemacht haben - ob das rechtlich alles einwandfrei war -keine Ahnung. Aber ich oder wir hatten das Glück, dass keiner von uns so strukturiert ist/war, dem anderen die Beine wegzuhauen oder nur darauf zu schauen, was einem "zusteht". Wir hatten das Haus zusammen gekauft und standen 50/50 im Grundbuch und im Kredit, den beide hälftig bedienten. Es musste noch einiges investiert werden, da es ein Gebrauchthaus war. jeder hat das reingegeben, was er hatte - ich etwas mehr.

Bei der Trennung ist er ausgezogen, ich blieb im Haus und zahlte den Kredit allein weiter. Seinen Anteil am Sanieren hatte ich ihm wieder ausgezahlt. Für alles am Haus war ich allein verantwortlich und unsere Tochter betreuten wir im Wechselmodell. In Grundbuch und Kredit stand er noch weiter 4,5 Jahre, dann lief die Zinsbindungsfrist aus und wir entschieden uns dafür, dass ich ihm das halbe Haus abkaufe und er aus dem Kredit rauskommt. War blöd wegen der Grunderwerbssteuer und der erneuten Notarkosten, aber in EINEN sauren Apfel muss man immer beißen und es ewig so weiterlaufen lassen war auch keine Option.

Bei uns gab es damit keine Probleme, kommt aber immer auf die Konstellation an. Es ist ein gegenseitigen Geben und Nehmen, klappt aber leider nicht, wenn einer (oder beide) aus welchen Gründen auch immer querschlagen.

5

Geh zu einem Anwalt und besprich Dich mit ihm. Bei geringem Einkommen hilft Dir ein entsprechender Schein vom Amtsgericht für eine kostenfreie Rechtsberatung (der Schein selbst kostet 10-15€)

6

Hallo,
jetzt auf einmal erscheint dir die Kreditvergabe als nicht sittenwidrig #kratz, als ihr den Kredit unbedingt benötigt habt, da hat es dich doch auch nicht gestört?

Kann dein Mann den Kredit denn alleiene bedienen? Muss er doch eh, wenn er das Haus behalten will.
Geht zum Anwalt und lasst euch beraten, irgendwie werdet ihr euch schon einig werden. Aber jetzt mit „nicht sittenwidrig „ zu kommen finde ich ehrlich gesagt nicht in Ordnung.

7

Erstmal vielen Dank für eure Antworten.

Ich werde mir nochmal einen Termin beim Anwalt nehmen. Das nutzt ja auch alles nichts.

Ist nur doof wenn der eine verkaufen möchte und der andere nicht......fair soll es ja bleiben.

Da ich zu meinem Anteil von 440 Euro/v.880 Kreditabschlag seid der Trennung ,noch die Nebenkosten nahezu alleine trage/möchte ich natürlich möglichst schnell hier raus.