Eigentumswohnung: Wie ausbezahlen nach Trennung?

Hallo liebe Forumsmitglieder,

da mein Freund und ich uns getrennt haben und vor drei Jahren eine gemeinsame Eigentumswohnung gekauft haben, müssen wir uns nun damit beschäftigen, wie wir die Geldangelegenheiten am Besten regeln. Natürlich haben wir uns im Vorhinein keinerlei Gedanken gemacht und auch nichts festgelegt... Es ist so: Die 60.000 Euro Grundkapital für unsere 249.000 Euro teure Wohnung habe ich damals eingebracht, auch die Notarkosten für die Eintragung ins Grundbuch (deren Höhe ich gerade nicht weiß) habe ich gezahlt. Ich werde mit unserer dreijährigen Tochter in der Wohnung bleiben und versuchen, ihn auszuzahlen. Die Rate, die wir monatlich abzahlen beträgt 630 Euro, die Zinsen betragen monatlich 165 Euro. Er hat genau 36 Monate mitgezahlt. Allerdings habe ich keine Ahnung, wie genau wir jetzt ausrechnen sollen, was er bekommt. Zum einen natürlich die Einrichtung wie Küche, Bett, Schrank etc, aber wie ist es mit dem Geld, das er für die Wohnung einbezahlt hat? Die Hälfte der Rate plus Wertsteigerung minus Zinsen auf das von mir eingebrachte Grundkapital habe ich von irgendwo gehört. Stimmt das so? Und was ist mit den Notarkosten für die Grundbucheintragung und den Notarkosten, die die Umtragung jetzt kosten wird? Ich sehe eigentlich nicht ein, das alles zu zahlen, zumal er sich von mir getrennt hat. Wahrscheinlich wird es sich nicht vermeiden lassen, einen Anwalt zum genauen Ausrechnen der Summe hinzuzuziehen, aber ich wollte es jetzt trotzdem mal hier im Forum versuchen, vielleicht kennt sich ja jemand aus. Danke im Voraus und viele Grüße!

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Ohne eigene Erfahrungen mit dieser Situation zu haben, wäre mein Vorschlag:

So tun, also hättest immer schon du allein die Wohnung finanziert und er dir sozusagen Miete bezahlt.

1. Alles zusammen rechnen, was er für die Wohnung ausgegeben hat.
2. Hälftige fiktive Vergleichsmiete festlegen + hälftige Betriebskosten, mal 36 Monate. Das von 1. abziehen
3. Kosten die nun entstehen, hälftig teilen.

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Er ist aber der Meinung, dass er ja mitgezahlt hat, und ihm deshalb auch die Hälfte der eingezahlten Rate zusteht, da er ja auch die Haftung für den Kredit bis jetzt mitgetragen hat usw. Keine Ahnung, ob das so in Ordnung ist, rechtlich ist es wohl auf jeden Fall so denk ich.

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Läßt die Bank ihn überhaupt aus dem Kreditvertrag?

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Das klären wir gerade. Aber gibt schon ne Möglichkeit.

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Hallo,

mal eine andere Frage: hast Du auch die Grunderwerbsteuer für ihn damals mitgezahlt? Die würde ich nämlich definitv mit anrechnen! Diese Rechnungen -zumindest war es bei uns so- gibt es ja einmal für jeden als Kostenschuldner. Das sind doch auch +/- 7.000€ gewesen, oder?

Du sagst Ihr zahlt 630€ (inkl. Zinsen?). Er hat dann also 11.340€ zusammen mit Dir abgezahlt.

Da die Kaufnebenkosten immer futsch sind ob nun einer die Wohnung behält oder sie verkauft werden muss, würde ich seinen Anteil der Nebenkosten von diesem Betrag abziehen. Also 11.340 - 7.000€ - 2.000€ (geschätzte übrige Kosten, Notar & Grundbuch) = 2.340€. Für die Wertsteigerung noch bissl was drauf: ich würde ihm 3.500€ anbieten.

Möbel etc. würde ich davon erstmal unabhängig regeln und jetzt nicht noch die Anschaffung, Nutzung etc. mit in einen großen Pott werfen; das wird dann doch arg unübersichtlich...

LG

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Hey, vielen Dank für deine ausführliche Antwort! Ja, die Grunderwerbssteuer habe ich auch gezahlt. Allerdings meint er, dass ich ihm nicht die Hälfte in Rechnung stellen sollte, sondern nur eine anteilige Summe, da er ja auch nicht die Hälfte der Wohnung hat. Ich meinte auch erst, dass ich ihm die Hälfte abziehe, weil ich beim Kauf ja nicht davon ausgegangen bin, dass er sich nach drei Jahren von mir trennt, aber irgendwie sind mir ansonsten die überzeugenden Argumente ausgegangen, warum er die Hälfte der Grunderwerbssteuer übernehmen soll...

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Grunderwerbsteuer habt ihr beide rein auf dem Papier beide gleich hoch gezahlt. Wenn man es so sehen möchte, kam die Rechnung für dich: du hast sie bezahlt. Dann kam die gleiche Rechnung für ihn, er hatte kein Geld, du hast es ihm „geliehen“ damit er bezahlen kann. Genau das Geld wäre auch verloren, wenn du die Wohnung jetzt auch aufgibst und ihr verkaufen würdet...

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Zunächst einmal ist so einiges Verhandlungssache.

Eine Möglichkeit:
Aktueller Wert der Wohnung (muss nicht mit dem Kaufpreis identisch sein und ist nicht auf den Euro genau zu bestimmen).

Zu einem guten Teil "gehört die Wohnung noch der Bank", heißt aktuellen offenen Betrag gegenrechnen. Damit schließt man bezahlte Zinsen und Kreditgebühren automatisch mit ein. Sagen wir als Beispiel: 80 000 Euro.

Von dem Überhang streiftst du automatisch ein, was du an Geld eingebracht hast. Inklusive Gebühren für den Notar. Zb 63000. Er ebenso, sagen wir einmal 1000 Euro.

Die verbleibenden 16000 teilt ihr euch, 8k gehören dir, seine 8k zahlst du ihm aus.
Anmerkung: Da kann man natürlich auch noch ein paar Zinsen (eh sehr niedrig) für dein Kapital berechnen wenn man will.

Oder:
Er kriegt seine Hälfte der Raten ohne Zinsen zurück, muss dir aber die Hälfte der Notarkosten etc erstatten. Kommt in Summe kaum anders als im Beispiel oben.

Oder:
Du hast viel mehr Eigenkapital eingebracht, somit ist von den Kreditzinsen mehr ihm zuzurechnen, das mindert seinen Anteil an den Tilgungen. Da muss man aber gründlich rechnen. Sein Vorteil ist das nicht.

Sehr wichtig meiner Meinung nach: entlässt ihn die Bank überhaupt aus dem Kredit? Bei knappen 200 000 Euro als Einzelperson muss dein Einkommen da schon passen....

Und: bei einem Kauf ist es sehr häufig so, dass der Käufer diverse Unkosten trägt.

LG

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Hallo, danke auch dir für deine ausführliche Antwort. Ich werde jetzt alles mal gemäß deinen Vorschlägen durchrechnen und sehen, was dabei rauskommt. Was die Haftungsentlassung aus den Kredit angeht, bin ich schon mit der Bank in Kontakt, wir prüfen gerade, welche Möglichkeiten es gibt.