Trennungsunterhalt / Tochter Vollmacht für Geldangelegenheiten des Vaters

Hallo,

ich hab mal eine etwas spezielle Frage, die sich gerade in unserer weiteren Familie stellt.

Ehepaar ist mehr als 25 Jahre verheiratet. Aus der Ehe geht eine Tochter hervor.
Ehemann ist Alkoholiker. Die Lage hat sich so zugespitzt, dass die Ehefrau aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen ist. Scheidung wurde bisher nicht eingeleitet.
Die Mutter geht seit Jahren arbeiten, verdient aber nicht sehr viel und davon auch noch so ziemlich die ganzen Lebenshaltungskosten finanziert. Vater hat sehr gut verdient, aber das sein Geld gespart. Ehefrau wußte nicht mal was er verdient und wieviel er gespart hat in all den Jahren.

Ehemann ist durch den Alkoholmißbrauch und noch weitere Erkrankungen so geschädigt, dass die Tochter jetzt von amtswegen die finanziellen Angelegenheiten des Vaters regelt.
Aufenthaltbestimmungsrecht hat sie für den Vater nicht, so daß er sich jetzt aus dem Pflegeheim entlassen hat und wieder zurück in die alte Wohnung ist. Pflegedienst ist organisiert, aber es ist fraglich ob er alleine überhaupt zurecht kommen wird, aber so lange sie da keine Vollmacht hat, kann sie da ja nichts entscheiden.

Nun hat die Ehefrau Trenungsunterhalt beantragt über ihren Anwalt beantragt. Ehemann lehnt dies jedoch ab. Die Tochter sagte nun zu ihrer Mutter, dass sie das dann halt gerichtlich festlegen lassen muß, weil der Vater ja nicht zahlen möchte.

Ich bin ehrlich gesagt entsetzt, dass die Tochter nun so reagiert. Ihre Mutter ist immer für sie da und unterstützt sie mit dem Enkelkind usw. Der Trennungsunterhalt steht der Mutter ja zu. Hätte die Tochter als Bevollmächtigter des Vaters nicht das Recht das Geld an die Mutter zu zahlen, auch wenn der Vater dagegen ist? Klar ist es ihre Aufgabe im Sinne des Vaters das Geld zu verwalten, wenn er aber Trennungsunterhalt zahlen muß, ist es doch jetzt aber ziemlich blöd, dass jetzt über ein Gericht laufen zu lassen, wenn es in der Entscheidungsbefugnis der Tochter liegt.

Im Pflegeheim würde sie ihn ja auch lieber unterbringen (wenn sie es entscheiden könnte), auch wenn es nicht seinem Willen entspricht, einfach weil er nicht mehr für sich alleine sorgen kann zu Hause.

Ich bin gerade ziemlich enttäuscht vom Vorgehen der Tochter, aber vielleicht überblicke ich die Sachlage. Kann jemand Licht ins Dunkle für mich bringen?

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Ich möchte dir ganz ehrlich sagen das ich nicht in der Haut der Tochter stecken möchten. Sie handelt aber in meinen Augen völlig richtig. Sie verwaltet das Geld ihres Vaters und ist verpflichtet Schaden von ihrem Vater fernzuhalten. Wenn jetzt irgendwer Unterhalt festlegt muss diese Festlegung nicht der gesetzlichen Grundlage entsprechen. Wird der Unterhalt gerichtlich festgelegt entspricht er der gesetzlichen Unterhaltspflicht und somit handelt die Tochter in meinen Augen im Sinn von ihrem Vater.

Fg blaue-Rose

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Ja, das ist gerade eine echt bescheidene Situation hier in der Familie.

Ich muß auch ehrlich zugeben, dass es mir schwer fällt das neutral zu beurteilen, daher danke schon mal für dein Feedback als neutrale, außen stehende Person.

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Mal unabhängig davon: hat ein pflegebedürftiger Mann denn so ein hohes monatliches Einkommen, dass er davon in der Lage ist Trennungsunterhalt zu zahlen??

LG

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Er war bis vor kurzem noch im öffentlichen Dienst aktiv tätig, der AG wollte ihn aber schon loswerden, was wegen jahrzehntelanger Zugehörtigkeit nicht so einfach ist. Ist jetzt aber noch "krank geschrieben", also das Arbeitsverhältnis nicht aufgelöst soweit mir bekannt ist.
Er hat auch mit Krankengeld immer noch deutlich mehr zur Verfügung als die Ehefrau mit ihrem körperlich sehr anstrengenden, aber leider schlecht bezahlten Job (den sie auch schon in der Ehe so hatte). Und das kann ja noch über ein Jahr so gehen

Durch die Tochter liegen der Mutter ja die genauen Einkünfte usw. vor und der Trennungsunterhalt wurde daraufhin durch einen Anwalt berechnet. Der Ehemann sperrt sich aber komplett und versucht auch die Ersparnisse zur Seite zu schaffen damit die Ehefrau bei Scheidung (Zugewinngemeinschaft) nix davon bekommt.

Es fällt mir recht schwer das irgendwie emotional zu trennen, wie man wahrscheinlich merkt.

Mir tut die Ehefrau einfach unendlich leid, auch wenn sie an der Situation auch Ihren Anteil hat. (Einkommen vom Mann unbekannt und sie hat weitestgehend alle Kosten in der Ehe mit ihrem kleinen Gehalt getragen, während es sein Geld hortet...)
Ist ja immer einer der es macht und einer der es mit sich machen läßt.
Aber es ist halt jetzt echt eine blöde Situation, wenn die sich Tochter ja mit ihr einigen könnte ihr jetzt sagt, dass sie klagen muß auf Trennungsunterhalt.

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Wenn der Vater der Tochter nur eine Vollmacht gegeben hat, kann die Tochter trotzdem nicht einfach schalten und walten wie sie will, der Vater könnte ihr die Vollmacht auch jederzeit entziehen.

Vergleiche das mal mit einem Anwalt, der von dir bevollmächtigt wird, in DEINEM SINNE etwas zu regeln. Wenn der plötzlich gegen dich handelt, wäre der doch auch ganz schnell seine Vollmacht los.

M. E. handelt die Tochter nicht nur korrekt, ich finde es ehrlich gesagt von der Mutterseite ziemlich fies, die Bevollmächtigung für ihre Zwecke zu nutzen und die Tochter in so einen Loyalitätskonflikt zu treiben. Das geht echt gar nicht.

Selbst wenn der Vater unter Betreuung stünde, müsste sie dessen Einkünfte und Vermögen im Sinne des Vaters verwalten. Und eine Berechnung, die ein Anwalt der Mutter als ihr bezahlter Dienstleister berechnet, muss weder rechtlich korrekt sein, noch ist das irgendwie verbindlich. Der Anwalt ist nicht neutral! Er wird immer das Maximum für seine Mandantin rausholen wollen, zur Not auch wider besseren Wissens zu Ungunsten der Gegenseite.

Auch wenn der Mann in seiner Ehe ein A**** war, handelt die Tochter m. E. völlig korrekt.

LG

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Diese Betreuung von Amts wegen beinhaltet auch Verpflichtungen, vor allem dem Betroffenen gegenüber (also dem Vater). Wenn die Tochter da einfach im Sinne der Mutter handelt, dann kann das der Tochter auf die Füße fallen!

Bitte bedenkt also, dass die Tochter nicht nur moralisch sondern auch rechtlich in einer blöden Situation ist!

Von daher: eigentlich ist das sogar eine gute Idee jemanden der neutral ist (niemanden aus der Familie), sich auskennt (Anwalt, Gericht...) und der befugt (!) ist eine rechtlich verbindliche (!) Entscheidung zu treffen, mit der Sache zu beauftragen. Und da bleibt zum Schluss nur das Gericht! Ein Anwalt kann fordern, die Interessen seiner Partei vertreten, etwas ausrechnen... aber nicht verbindlich entscheiden!

Von daher würde ich sagen: zuerst einmal auf das Amt marschieren, dass die Betreuung beauftragt hat, und dort Info und Beratung einholen (falls möglich).
Und die Entscheidung über den Unterhalt einem Gericht überlassen. Dann müssen Mutter und Tochter nicht diskutieren, auch nicht die Tochter mit dem Vater, und auch nicht die Eheleute.

Ja, das kostet was. Aber noch viel mehr kann es in Geld, Nerven und Frieden kosten, wenn da innerhalb der Familie gestritten wird...

Seht das Gericht einfach als Hilfe (und nicht als Gegner) an.

LG

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Eigentlich muss der Tochter das doch bekannt sein. Da sie in dieser speziellen Angelegenheit wirklich befangen ist und solchen Geschäfte innerhalb der Familie nicht mit sich machen kann, braucht es hier einen Verhinderungsbetreuer.
Das kann und darf die Tochter gar nicht machen. Sie hat vollkommen recht.

http://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Verhinderungsbetreuer

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Die Frau hat ihr Leben nicht in die Hand genommen und ihrer Tochter diesen Familienalltag zugemutet
Was soll dabei rauskommen?