Kitagebühren, wer zahlt?

Hallo,

ich habe mit meiner Ex Partnerin eine kleine Tochter (unter 3 Jahre) Ihr monatliches Haushaltsnetto bestehend aus Betreuungsunterhalt, Kindesunterhalt, Kindergeld und bayrisches Familiengeld beträgt ca 3400€.

Die Kleine geht in die Kita. Plan war, Mutter geht wieder arbeiten. Um den vollen Betreuungsunterhalt zu bekommen, geht die Mutter jetzt jedoch NICHT arbeiten. Muss ich mich an den Kitagebühren beteiligen oder nicht?

Bitte nur rechtlich verwertbare Antworten schreiben. Danke.

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Rechtlich verwertbare Kommentare darf dir hier gar keiner geben. Es gibt Menschen, deren Beruf ist es, solche Fragen zu beantworten, die bekommen da allerdings in der Regel Geld dafür.

"Ihr monatliches Haushaltsnetto bestehend aus Betreuungsunterhalt, Kindesunterhalt, Kindergeld und bayrisches Familiengeld beträgt ca 3400€." - Wieviel tausend € verdienst du? Kindergeld beträgt 194 € und das Familiengeld 250 €.

Du zahlst also über 3000 € Betreuungs- und Kindesunterhalt?

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Klar ich habe einen Anwalt, trotzallem wäre ein Erfahrungsaustausch für mich nicht verkehrt.

Und ja, ich zahle 3000€ Unterhalt. Die Mutter hat sich so entschieden. Sie hatte zwar die Möglichkeit, die Betreuung durch mich wäre auch gesichert gewesen, doch das wollte sie nicht.

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Du hast aber nicht nach Austausch, sondern nach rechtlich verwertbaren Aussagen gefragt.

Du zahlst 3000 € Unterhalt, weil die Mutter das so wollte? #kratz

Ich glaube, da fehlen ein paar Details für einen Rat.

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Hallo.

Meine Erfahrung ohne Rechtsberatung: ich lebe in NRW und erhalte insgesamt 1000 Euro vom Kindsvater inkl Kindergelddanteil für unsere beiden Kinder, die bei mir leben. Noch gehe ich nicht wieder arbeiten, also sind diese 1000 Euro mein gesamtes Monatsbudget.

Wir haben bislang anwaltlich keine richtige Unterhaltsregelung, aber ich gehe davon aus, dass ich für die Kitagebühren zuständig wäre, da sie auch an meinem Einkommen bemessen wurden. Da mein Einkommen ja aber so niedrig ist, fallen keine Gebühren an. Hierbei spielt es auch keine Rolle, dass ich vertraglich auf Unterhaltsleistungen für mich verzichtet habe. Zumindest hat das Jugendamt dies bei der Gebührenberechnung nicht beanstandet.

Es tut mir leid, dass ihr euch anscheinend nicht einigermaßen für mich einigen könnt.

Alles Gute

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Ich denke nicht, dass die Mutter die Kosten bei dir geltend machen kann. Du zahlst Barunterhalt, deswegen ist sie für die Betreuung zuständig. Wenn sie diese outsourcen möchte, muss sie das bezahlen. Du bezahlst sie ja quasi für die Betreuung durch den Betreuungsunterhalt, in dem du ihr Gehalt ersetzt. Sie tut das ja auch nur, um sich zu entspannen. Da sollte rechtlich nichts drin sein.

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Meine Laienmeinung: Da die Mutter die KiTa-Zeiten aus eigenem Interesse gebucht hat und nicht, weil sie in der Zeit Geld verdienen will, kann sie diese auch selbst bezahlen. Warum sollte ein Vater finanziell dafür zuständig sein, dass das Kind betreut wird, wenn die Mutter das genauso tun kann, weil sie sowieso daheim ist? Da würde ich ihr lieber anbieten, einen Tag weniger zu buchen und dafür den Umgang auszuweiten. Dann ist das Kind ja auch gut untergebracht.

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Ich denke da sie von dir betreuungs Unterhalt bezieht hat sie auch für sie kosten der Kita aufzukommen. Denn die betreuung wird ja schon von dir finanziert.

Denn immerhin zahlst du dafür 3000€ wenn ich es richtig gelesen habe.

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Zu den recht hohen 3000€ Betreuungsunterhalt sage ich erstmal nichts. Das wird schon richtig sein. Mein Partner hat den gleichen Fall auch durch nur mit 1300€ Betreuungsunterhalt und sein Anwalt hat genau die Gleichen Argumente für die Rechtfertigung genannt.
Und es wäre tatsächlich so dass mein Partner die kompletten Krippenkosten hätte zahlen müssen. Die Kindsmutter wollte Ihn sogar von 7:30 bis 17 Uhr in die Betreuung geben.
Mein Partner hätte aus diesem Grund keinen Vertrag bei der Krippe unterzeichnet. Sie hätte vor Gericht gehen müssen um das ganze durch zu setzten und bis dahin wäre das Kind 3 gewesen.
Und ich kann dir jetzt schon sagen (unverbindlich) dass sie bis 450€ dazu verdienen kann ohne dass sich etwas an deinem Betreuungsunterhalt ändert. Alles andere was über dieser Summe liegt wird nur prozentual angerechnet. Das heißt dein Betreuungsunterhalt wird sich nicht wesentlich verändern.

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Hallo ihr Lieben,

herzlichen Dank ersteinmal, für die zahlreichen Meinungen. Ich sehe, hier wird nur noch ein Richter eine Entscheidung treffen können. De Fronten sind leider verhärtet, die Kindsmutter möchte mehr Geld für sich rausschlagen.

Gruss

M.

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Betreungsgebühren wie Krippe und Kindergarten sind nicht in der Düsseldorfertabelle enthalten und müssen von beiden Elternteilen anteilig je nach Höhe des jeweiligen Einkommens aufgebracht werden.