Wohnungszuweisung durch Gericht

Hallo,
wir wohnen zur Zeit in einer Wohnung zur Miete und haben ein Kind (10 Jahre). Mietvertrag haben beide Eheleute unterschrieben.
Da es oft Streit gibt hauptsächlich wegen unterschiedlichen Erziehungsstilen, würde ich mich gerne trennen und mit Kind in der Wohnung bleiben. (Wohnung ist sehr günstig und liegt auch gut).
(Ehemann will sich nicht trennen und wenn Trennung, dann soll ich ausziehen und Kind bleibt bei ihm.Kind wäre hiervon natürlich begeistert, da er alles tut was das kleine will)
Anscheinend gibt es die Möglichkeit einer Wohnungszuweisung durch Gericht....
Hat dies schon mal jemand mitgemacht. Wie lange dauert dies und was kostet es?
Anm.: Gewalttätig etc. ist er nicht.

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na wenn er nicht gewalttätig ist wird ihn auch kein Richter der Wohnung verweisen... hier müsst ihr euch schon einig werden,evtl holst du deinen Vermieter mit ins Boot

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Erstens kann schonmal niemand von euch alleine bestimmen, bei wem das Kind bleibt. Das müsst ihr besprechen und euch einigen, sollte das nicht klappen, kommt eine Gerichtsverhandlung in Frage. Hierbei wird aber auch das Kind gehört, vergiss das nicht. Es ist alt genug um befragt zu werden ob es bei Mama oder Papa wohnen will.

Zweitens kann dann wohl erst entschieden werden, inwiefern es zu einer Wohnungszuweisung kommen könnte. Die Frage ist nämlich, auf welcher Basis hier argumentiert werden kann. Es scheint ja darum zu gehen, dass das Kind nicht umziehen muss und der Wohnraum für einen alleinerziehenden Elternteil bezahlbar ist.

Drittens ist nicht gesichert, dass der Wohnraum dann auch dem klagenden Partner zugewiesen wird, das hab ich nämlich auch schon anders mitbekommen.

Vielleicht lässt Du Dich besser anwaltlich beraten, bevor Du hier Erfolgsstories liest und Dir daraus Deine eigenen Chancen ausrechnest. Das kann nach hinten losgehen.
Vielleicht wäre auch Dein Mann einverstanden, dass er auszieht, wenn ihr euch auf das Wechselmodell einigt. Oder umgekehrt eben.

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"Ich würde mich gerne trennen" ist definitiv kein Grund, den Mann der Wohnung zu ver- und Dir die Wohnung zuzuweisen.
Über den Verbleib des Kindes müsst Ihr Euch ebenfalls einigen, das kann nicht einer von Euch bestimmen.

Gruß
W

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Hier besteht keine Chance auf eine wohnungszuweisung. Warum auch? Es gibt keinen Grund. Es liegt weder kindeswohlgefährdung vor noch häusliche Gewalt.


Einer von euch muss ausziehen. Mal sehen wer als erster aufgibt.