Neue Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk ?!?

Guten Morgen,

vielleicht ist hier jemand, der sich etwas auskennt oder ähnliches schon erlebt hat.

Ich bin seit 2013 geschieden. Mit meinem neuen Partner erwarte ich im September unser erstes Kind. Nun habe ich heute meine Geburtsurkunde im Standesamt meines Geburtsortes beantragt.
Jetzt habe ich gelesen, dass wir zur Anmeldung unseres Babys auch eine Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk benötigen.
So eine Urkunde besitze ich nicht. Ich habe dann beim Standesamt angerufen. Dort wurde mir gesagt, wenn das Kind hier in Münster geboren wird, wo damals auch die Ehe geschlossen wurde, müsste ich die neue Urkunde nicht beantragen. Fühle mich dennoch irgendwie etwas unsicher.
Würdet ihr euch auf die telefonische Aussage verlassen oder trotzdem die neue Urkunde mit dem Vermerk beantragen?

Hat jemand vielleicht Erfahrungen diesbezüglich?

Lieben Dank...

Chinja

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Ich denke mal, das Scheidungsurteil genügt auch. Ich kann mich nicht erinnern, dass auf meiner ersten Eheurkunde der Scheidungsvermerk steht. Bei meiner neuen Eheschließung musste ich nur das Scheidungsurteil vorlegen. Bei unserem gemeinsamen Kind war ich noch nicht geschieden. Somit wurde mein Ex als Vater erst mal vorgemerkt. Wir sind dann nur hin und haben schon mal die Vaterschaftsänderung beantragt, die dann nach Rechtskraft geändert wurde. Mein Ex musste aber der Vaterschaftsanerkennung meines jetzigen Mannes bestätigen und somit war er eigentlich auch schon raus.

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Dankeschön...
also mein exmann und ich sind ja schon rechtswirksam geschieden. Er hat mittlerweile neu geheiratet und zwei Kinder.

Gemeinsame haben wir nicht.

Nun bin ich zum ersten Mal schwanger und grad geht mir ordentlich die Düse. Eben weil ich gelesen habe, dass der Beschluss der Scheidung nicht reicht sondern eben ne Heiratsurkunde mit Vermerk vorliegen muss.
Doch die Dame am Telefon vom Standesamt sagte, dass ich gar keine Heiratsurkunde vorlegen müsse, da sie das so einsehen können... mein neuer Partner und ich sind aber doch nicht verheiratet. Oh man, ich glaub ich steh voll auf dem Schlauch. Ich schlafe fast gar nicht mehr vor lauter Gedanken in meinem Kopf.

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Dann macht ihr eben eine Vaterschaftsanerkennung. Müsste doch auch reichen.

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Ich glaube, gemeint ist eine Abschrift aus dem Familienbuch. Da sind Scheidungen vermerkt. Mir wäre aber neu, dass man die dafür braucht.

LG

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Hallo, vermutlich ist der Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk gemeint. Das kannst du problemlos bei dem Amtsgericht, das euch damals geschieden hat, erfordern. Ruf da einfach an und frag wie das geht.
Lg