Kindesunterhalb ab Volljährigkeit

Hallo,

Meine Große wird bald volljährig. Bislang zahle ich einen relativ hohen Betrag nach Stufe 7 der Düsseldorfer Tabelle, der vom Gericht so festgelegt wurde.
Meine Ex geht nicht arbeiten und lebt quasi von diesem Geld. Das ist – neben dem Kindergeld – ihr Einkommen. Das sind ca. 1450 Euro, da ich 2 Kinder in der Altersklasse 12-17 unterhalten muss. Nicht schlecht, oder? Dabei ist das Geld doch für die Kinder gedacht, aber das nur am Rande...
Ich hoffe allerdings, dass meine Ex wieder arbeiten geht, wenn meine Tochter 18 wird. Sie ist gerade dabei umzuschulen und auch bald fertig damit.
Weiß jemand, wieviel man dann noch für die Kinder bezahlen muss, wenn sie noch keine abgeschlossene Berufsausbildung und auch kein eigenes Einkommen (z.b. Lehrgeld) haben? Sowie ich gelesen habe sind ab diesem Zeitpunkt BEIDE Elternteile unterhaltspflichtig, auch wenn die Kinder bei der Mutter leben. Das heißt, die finanzielle Belastung wäre für mich weniger – aber wieviel?
Desweiteren würde ich gerne den Unterhalt dann direkt auf das Konto meines Kindes überweisen. Soviel ich weiß, darf ich das, oder?
Natürlich werde ich, wenn es soweit ist, mich von meinem Anwalt beraten lassen. Aber mich interessieren trotzdem schon mal eure Erfahrungen im Zusammenhang mit dieser Thematik.

Lieben Dank

1

Also: ab Volljährigkeit sind tatsächlich beide Elternteile zu (Bar)Unterhalt verpflichtet. Wenn bei einem aber nix zu holen ist, dann bleibt die (Haupt)last aber trotzdem beim anderen... Soweit ich weiß ändert sich dann aber bei der Anrechnung vom Kindergeld etwas. Neu berechnet sollte also auf jeden Fall werden.

Ganz wichtig: du hast keine Wahl an wen du den Unterhalt überweisen kannst, du musst(!) sogar direkt an das volljährige Kind zahlen. Oder das Kind bestätigt dir schriftlich, dass der Unterhalt weiterhin an das Konto der Mutter gehen soll. Du bezahlst sonst nicht "schuldbefreiend", heißt: du überweist an die Mutter, und das volljährige Kind kann dann nochmal bei dir aufschlagen und den Unterhalt einfordern.

Frag mal da: www.vatersein.de

LG

4

Danke, da werde ich mal rein schauen (vatersein.de)

2

Hallo,

ergänzend: der KU volljähriger Kinder richtet sich nach der Summe der EK beider Elternteile, wobei Du maximal zahlen musst, was Du als "Alleinverdiener" zahlen müsstest - auf den Bedarf der Volljährigen wird das volle Kindergeld angerechnet.

derzeit solltest Du jeweils 539,-- € zahlen, der Zahlbetrag für die Volljährige sinkt dann auf 523,-- € (Stufe 7 der DüTa).

was macht die bald Volljährige denn ? Schule ?

und es stellt sich natürlich die Frage, was -genau- steht in dem Urteil/Titel drin ? - soweit dort keine besonderen Regelungen getroffen sind, wäre der reduzierte KU dann direkt an die Tochter zu zahlen - es sei denn, sie bestimmt, dass dieser weiter an die KM zu zahlen ist.

LG

3

erstmal Danke!

Wow...16 Euro weniger...es sei denn, meine Ex hat ein Einkommen, richtig?

Ich denke mal, dass meine Tochter ihr Abitur machen wird und danach zur Uni geht...ist also dann noch ne lange Zeit...im urteil/Titel sind keine besonderen regelungen getroffen worden.

5

Hallo
Nach dem Abi MUSS sue Bafög beanragen. Der Betrag, den sie bekommt, mindert deinen zu zahlenden Untehalt.
Ausserdem rückt sie dann im Unterhaltsrang dann nach ganz hinten.Erstmal sind minderjährige Kinder und Ehepartner dran.
Ausserdem wird ab 18 das KG voll angerechnet.
Lg

weitere Kommentare laden
6

Ist dein Netto schon richtig bereinigt?

11

Ja, das Ding ist, dass mir per Gericht zu meinem Nettolohn geldwerte Leistungen wie mein Firmenwagen und meine Eigentumswohnung (mietfreies Wohnen) angerechnet wurden. Lachhaft - aber das ist in der Tat rechtens. Das, was du an geldwerten Vorteil besitzt, wird geschätzt und packen die auf dein Netto drauf. Deswegen wurde ich so hoch eingestuft. Da kannst du nichts gegen machen. Ehegattenunterhalt muss ich übrigens nicht bezahlen. Dafür habe ich aber die Anwaltskosten meiner Ex übernommen - und das war nicht billig. Wie, als ob man seinen eigenen Henker bezahlt. Das ist eine Sauerei, was der Staat mit den Vätern abzieht. Man reißt sich den Allerwertesten auf, damit man von seiner Ex, die ein Hartz4-Leben führt, abkassiert wird! Wenn der Staat an meiner Stelle wäre, würde er das nicht tolerieren.

12

Haben die bei uns nicht gemacht.Mein Mann zahlt auch an ein Kind was studiert aus früherer BEziehung. Wir haben auch Eigentum. Da wurde nichts angerechnet.

weitere Kommentare laden
7

Hallo,
sag mal bist du dir sicher, dass du derzeit nicht gerade viel zu viel zahlst? Irgendwie passen deine Zahlen gar nicht.

10

Was passt denn da nicht?

14

Ich mag mich ja verrechnen, aber 539€ pro Kind bei 2 Kindern sind bei mir niemals ungefähr 1400€. Hast du noch mehr Kinder?

weitere Kommentare laden