Mit Freundin vom Ex im gemeinsamen Haus leben

Hallo liebe Urbianer,

mein Ex-Partner und ich sind seit letzten August getrennt, da er ne andere hat. Gesprochen wird nicht mehr miteinander.

Ich wohnen mit den gemeinsamen Kindern noch im Haus, da ich nich nicht arbeite. Die Kinder sind 4 und knapp 2.

Dem Ex ist es ein Dorn, dass ich nicht endlich ais dem Haus ausziehe. (schwer mit 2 Kindern und ohne Arbeit)
Nun hat mir heute der Ex zwischen Tür und Angel mitgeteilt, dass er am 01.08. hier mit seiner Freundin einzieht.

Ich frage mich wie das funktionieren soll? Muss ich das so hinnehmen?

Freundlich Grüße
Alexis

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Na, bei dem Ex haben die Anwälte aber viel zu tun...

Du kannst als Eigentümer einer Sache entsprechend § 903 BGB mit dieser nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen.

Das bedeutet, dass du entscheiden kannst, wem du Zutritt zu dem Haus gestattest und wem nicht.

Diesen Anspruch kannst du gegenüber Dritten, also auch gegenüber dem neuen Freund, in Ansehung der ganzen Sache geltend machen, § 1011 BGB.

Im Übrigen gilt während der Dauer der Ehe (seid ihr verheiratet?) das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, § 1353 BGB. Das bedeutet, dass dein Nochmann als Miteigentümerin zwar grundsätzlich dazu berechtigt ist, Besucher zu empfangen, dies aber sicherlich nicht für die neue Lebenspartnerin gilt.

Du kannst gegenüber der neuen Freundin ein Hausverbot aussprechen, welches du im Falle der Zuwiderhandlung mittels einer Unterlassungsklage auch gerichtlich weiter verfolgen kannst.

Dieses Hausverbot hat selbstverständlich auch Bestand, wenn du nicht anwesend bist.

Grundsätzlich, wenn eh schon alles beim Anwalt liegt, lasse diesen am Besten direkt ein Schriftstück mit Untersagung und Hausverbot an deinen Nochmann senden.

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Wem gehört das Haus? Ihm, dir, euch beiden?
Oder habt ihr es gemietet?

Gibt es eine Vereinbarung zwischen dir und ex wie es mit dem Haus weitergeht? Wer will was? Kommt ihr auf einen grünen Zweig?

Zumindest Aufenthalt der Kinder (bleiben bei dir) scheint geklärt zu sein?

Sind die Finanzen zwischen euch geklärt? Oder gibt es auch da noch Diskussionen?

Ob und was du hinnehmen musst oder auch nicht hängt von obigen Punkten ab.

LG

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Das Haus gehört uns Beiden. Er muss meine Hälfte abkaufen, da er es behalten möchte. Ich hab es schätzen lassen, aber bis jetzt kam von seiner Seite noch nichts.
Wir haben auch eine gemeinsame Firma die er weiter führen wird und meinen Anteil abkaufen muss.
Er verweigert momentan alles, selbst den Kinderunterhalt. Wird alles noch anwaltlich geregelt.

Freundliche Grüße

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Er selbst wird wohl jederzeit wieder einziehen können, da ihm die Hälfte gehört. Die neue Freundin ist eine andere Geschichte, da kenn ich mich nicht aus.

Ich glaube, dass er damit einfach Druck machen will, damit du ihm deine Hälfte möglichst günstig verkaufen wirst.

Wann und wohin willst du anschließend mit den Kindern denn hinziehen? Hast du da schon Pläne? Willst du im Haus bleiben und ihm seine Hälfte abkaufen?

LG

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seid ihr verheiratet?

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Wenn ihr soviele Dinge zu regeln habt, wirst du doch sicher anwaltlich beraten sein. Frage doch einfach da, denn ich denke nicht, dass du das so hin nehmen musst, nur wird eine Aussage von dir nicht viel Gewicht haben. Eine vom Anwalt sicher schon...

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Zu bedenken ist, dass er dann auch Hausverbote aussprechen kann.

Ich würde mich natürlich über den Sachverhalt informieren und erst noch einmal selbst das Gespräch suchen.

Ich vermute mal, umgekehrt bist Du auch nicht sofort in der Lage ihm seine Hälfte abzukaufen.

Das wichtigste: Ruhig bleiben und nicht ins Bockshorn jagen lassen.