Anwalt teilen bei Scheidung?

Hallo!

Wie ist das wenn man sich ein Anwalt teilt bei der Scheidung?

Mein Ex war bei einen Anwalt und der hat ihm gesagt wir können das auch beide bei ihm machen und ich soll jetzt zustimmen. Aber ich weiß nicht, ist das wirklich so gut oder nicht? Wir sind uns in allen Punkten einig aber ich vertraue ihm trotzdem nicht was wenn er mich damit vera... will? Aber auf der anderen Seite sagte wohl der Anwalt man kann sich dann die Kosten teilen.

Was soll ich jetzt machen? Ich weiß es nicht :( :(

1

Nein, das geht nicht. Ein Anwalt vertritt immer nur eine Seite und das ist hier dein Mann.

Ich würde mir definitiv einen eigenen suchen!

2

Das stimmt so nicht, natürlich kann man sich einen Anwalt teilen. Der große Vorteil ist, dass man nur die Hälfte der Kosten tragen muss. Wenn man sich in allen Punkten einig ist, kann man dies in einer schriftlichen Vereinbarungen beim Anwalt festhalten. Der Anwalt vertritt dann natürlich beide Seiten. Also wenn kein Rosenkrieg geplant ist, dann spricht nichts dagegen.

3

Das stimmt nicht. Ein Anwalt kann nicht beide vertreten.
Bei einem Scheidungserfahren gilt Anwaltspflicht. Mindestens einer der Noch-Ehepartner muss einen Anwalt beauftragen. Dieser vertritt dann den Partner, der die Scheidung einreicht. Vereinbaren kann man dann, dass die Anwaltskosten geteilt werden. Also die Rechnung bekommt schon der, der den Anwalt beauftragt hat. Wenn der andere aber "nett" ist, beteiligt sich dieser mit der Hälfte der Kosten. Beim Scheidungstermin vor Gericht wird dann auch nur der vom Anwalt vertreten, der diesen beauftragt hat. Die Scheidung wird in diesem Fall erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist rechtskräftig. Wenn beide einen Anwalt haben, ist nach dem Scheidungstermin die Ehe mit sofortiger Wirkung rechtskräfitg.

weiteren Kommentar laden
4

Also was stimmt denn jetzt????

5

Also es ist so. Die sogenannte einvernehmliche Scheidung kann mit nur einem Anwalt durchgeführt werden. Dieser wird von einem Ehepartner bestellt und vertritt diesen auch im Scheidungsverfahren. Die Rechnung des Anwalts geht auch an diesen Ehepartner, jedoch kann der Anwalt auch den zweiten Ehepartner belehren. Auch eine gemeinsame Abstimmung der Streitpunkt kann vorgenommen werden. Vor dem Scheidungsgericht vertritt dieser Anwalt jedoch auch nur den Ehepartner, der ihn beauftragt hat. Dies betrifft vor allem Anträge, die man als Privatperson nicht stellen darf. Hier ist auch der große Nachteil, man ist vor Gericht nahezu handlungsfähig. Deshalb ist dieses Vorgehen nur dann anzuraten, wenn beide Ehepartner offen miteinander umgehen und es nicht zu Streitereien kommt. Ein rechtlich ist man übrigens nicht verpflichtet die Hälfte der Gebühren zu übernehmen. Die Scheidungen in meinem Bekanntenkreis, die mit nur einem Anwalt durchgeführt wurden, liefen alle fair ab, so dass dieses Vorgehen für beide Expartner funktioniert hat.

16

Genau so war es bei meiner Scheidung vor 15 Jahren auch.

Es hat alles sehr gut geklappt, mein Ex und ich hatten allerdings auch im Vorfeld alles soweit geklärt.

Bei uns waren aber auch keine Kinder im Spiel und keine großen Reichtümer.

LG Carla

6

Wenn Dein Bauchgefühl Dir sagt, Du könntest am Ende eine böse Überraschung erleben, weil Du ihm nicht vertrauen kannst, nimm Dir einen eigenen Anwalt.

7

Eine Freundin hat sich einen eigenen Anwalt genommen. Da gab es im Vorfeld halt ein paar ungeklärte Dinge, in dem Fall war es gut, dass jeder separat vertreten war. So war jeder gut beraten, keiner hätte das Gefühl über den Tisch gezogen worden zu sein. Sie haben sich dann eh noch vor dem Termin geeinigt, war in dem Fall aber gut mit zwei Anwälten zu arbeiten.

Das ist sicher nicht in jedem Fall so. Manchmal reicht tatsächlich nur ein Anwalt - der darf offiziell aber nur eine Seite vertreten.

LG

8

Hallo,
bei meiner Scheidung vor 15 Jahren hatten mein Exmann und ich alles im Vorfeld geklärt. Es gab aber auch nicht viel aufzuteilen. Ich blieb mit den Kindern in der Mietwohnung, da er in seinen Heimatort in eine kleinere Wohnung ziehen wollte, Unterhalt für die beiden Kinder war unterhalb des Regelsatzes und da ich ihm nicht die Existenz ruinieren wollte, verzichtete ich auf Unterhalt für mich und stockte meine geringfügige Tätigkeit auf Teilzeit auf. Es war finanziell nicht immer einfach, aber es ging. Durch nur einen Anwalt, wollten wir die Kosten so gering wie möglich halten. Ich reichte die Scheidung ein und mein Anwalt übernahm unsere Vereinbarungen. Der Anwalt kann immer nur eine Partei vertreten. Da ich ein geringes Einkommen hatte, beantragte ich Prozesskostenhilfe, die auch genehmigt wurde. Ihr habt wirklich alle Punkte geklärt? Ich glaube, dass man zur Beratung gemeinsam einen Familienrichter bzgl. der zu klärenden Punkte nutzen kann, aber vor Gericht vertreten kann dieser halt nur entweder den Mann oder die Frau. Wenn du deinem Mann nicht traust, dann frage ihn doch, ob ihr tauschen könnt und du diejenige bist, die vor Gericht eure beiden Interessen durch den Anwalt vertreten lässt. Letztendlich ist es ja egal, wer vertreten wird, wenn vorher alles geklärt ist. Aber wenn man vernünftig und respektvoll eine Trennung vollzieht, kann man viel Geld sparen! Alles Gute für die Zukunft

9

Man kann das Problemlos mit nur einem Anwalt machen. Kein Anwalt wird seinen guten Ruf riskieren und einen der Partner vorsätzlich über den Tisch ziehen. Also genau wie es hier schon irgendwo stand: Wenn kein Rosenkrieg geplant ist ist das eine gute (und vor allem kostensparende) Sache.

10

Ein Anwalt darf definitiv beide vertreten. Haben wir auch so gemacht. Wenn ich euch einig seid, ist das doch ok. Ob er dich irgendwie reinlegen will, kannst du natürlich besser einschätzen.

12

Darf er NICHT.

Er vertritt EINE Partei. Die andere Partei braucht keinen Anwalt, wenn sie mit allem einverstanden ist. Sobald ein Streitpunkt nicht geklärt werden kann, muss sich die andere Partei einen eigenen Anwalt nehmen. Denn ohne Anwalt kann man im Scheidungsverfahren keine Anträge stellen.

Wie sollte denn das auch praktisch gehen, wenn keine Einigkeit besteht? A will, dass B 50000 Euro Zugewinnausgleich zahlt, B sagt, es gäbe keinen Zugewinn. Jetzt erkläre mir bitte, wie ein "gemeinsamer" Anwalt das löst?

Gruß Küstenkönigin

13

Hallo,

ich wurde letztes Jahr geschieden. Da mein Exmann und ich uns auch einig waren, hat er eine Anwältin beauftragt. Zu dieser waren wir sogar zweimal zu einem gemeinsamen Beratungsgespräch, in dem sie mir den Unterhalt berechnet hat.

Insofern macht es schon Sinn einen Anwalt zu nehmen. Man spart Kosten. Und über den Tisch gezogen habe ich mich nicht gefühlt. Ich fand es sogar gut, weil wir so noch einige Themen in einem guten Rahmen besprochen haben.

Sie hat ihn zwar als Anwältin vertreten vor Gericht, war aber auch für Fragen meinerseits offen.

14

Mein Exmann und ich hatten auch nur einen Anwalt.

Es ist aber korrekt, dass dieser nur einen Mandanten haben darf. Das war in dem Fall ich. Er hat aber alle Belange, die meinen Mann betrafen, mit geregelt.

Das klappt aber wirklich nur, wenn man sich wirklich in allen Dinge bereits halbwegs einig ist. Bei uns gabs gar keine Streitpunkte. Wir haben keine gemeinsamen Kinder und mitgenommen hat am Ende wieder jeder das, was er mit in die Ehe gebracht hat.

Den ganzen Schriftkram und die Rentensachen, hat der Anwalt für uns beide gemacht.

Aber sein Mandant war nur ich. Bei uns ging das super.

Wenn du aber Angst vor irgendwelchen Verarschungen hast, dann scheint eurer Vertrauen ja nicht so besonders zu sein. Dann such dir lieber einen eigenen Anwalt.