wenn amt zahlt. muss ex das zurück zahlen?

hallo an alle
nach langem hin und her kommt es nun zu einer scheidung.

wir haben letztes Jahr erst eine eigene woh ung erworben. es steht fest dass sie verkauft wird um die Kredite die damit verbunden sind abzulösen. mit sicherheit bleiben dann noch trotzdem schulden über.

ich werde mit den kinder in eine andere stadt ziehen. jetzt kommt das problem. momentan finanziert absolut alles er. ich bekomme nur das Kindergeld. unsere jungste ist grad mal 2 jahre.

durch die ganzen streitigkeiten würde ich gerne schon vorher ausziehen also bevor die wohnung verkauft wird. da würde mir ja das amt also das jobcenter dann schon alles bezahlen. nun die frage. holt sich das amt dann das geld von ihm zurück? er könnte jetzt nicht den kompletten unterhalt fur kinder und mich bezahlen solange er die wohnung noch weiterzahlt.

bitte keine Vorurteile und sonstiges. kann ich gut drauf verzichten. bitte nur ernstgemeinte antworten

liebe grüße

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Warum sollte sich das Amt das Geld für deinen Umzug von Ihm wiederholen wollen? Wenn überhaupt, steht es auf deiner Matte, wovon ich aber nicht ausgehe.

Du bekommst ja nur was, wenn nach den Kindern noch was übrig bleibt.

Auf wen laufen denn die Kredite? nur auf Ihn oder gemeinsam?

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nee ich brauch nicht mal umzugskosten sondern dass sie mir die miete zahlen. bzw den teil der mir dann nicht ausreicht. und kaution. aber die werd ich ja selbst mit der zeit abbezahlen können. die kredite laufen auf uns beide. sind auch beide im grundbuch eingetragen.

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Hallo

Wie zahlst du denn die Restschulden?

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Wenn dein Mann leistungsfähig ist, ist Ehegattenunterhalt vorrangig vor ALG 2 und das Jobcenter holt sich das Geld von ihm wieder zurück, ja.

Das ist aber nicht so einfach zu berechnen, ohne Zahlen sowieso und deshalb wissen wir das nicht so genau.