Aufenthaltsbestimmungrecht - die Seele der Kinder

Hallo ihr Lieben,

ich befinde mich in einem Sorgerechtsstreit mit dem KV, das ist nach der Trennung sicherlich jetzt nichts Ungewöhnliches. Bei allen Beschuldigungen und allem Hin- und Her habe ich momentan allerdings Sorge um die Kinder.

Das Gericht hat im Mai die Kinder dem KV zugesprochen, sie mussten ausziehen aus ihrere gewohnten Umgebung und zu ihm und seiner neuen Lebensgefährin. Schule, Hort, Freundeskreis - alles ist bei mir um die Ecke, auch meine Arbeitszeiten sind günstiger, ich bin eher daheim. Wie auch immer. Das Ganze ist nun beim OLG und ich hoffe auf baldige Klärung.

In der Zwischenzweit wurde mir ein sehr eingeschränktes Umgangsrecht vom KV zugesprochen, ich sehe die Mädchen (fast 7 und 8 Jahre alt) nur donnerstags und jeden zweiten Montag und jedes zweite Wochenende. Die Mädchen leide darunter, dass jeglicher Zusatzumgang blockiert wird - auch darf ich sie keine Minute eher abholen, als vom KV gewünscht.

Seit zwei Tagen geht es der Älteren nun wieder schlecht, sie hat ständig Bauchschmerzen, bettelt mich unter Tränen, nicht in die Schule gehen zu müssen. Dabei ist nicht die Schule das Problem, sondern die Tatsache, dass sie danach zum Hort und im Anschluss zur Wohnung des KV und dessen Lebensgefährtin muss. Dort herrschen nach Aussagen der Kinder eigenartige Erziehungsmethoden. Ich bin mir bewusst, dass in dieser heiklen Situation jeglichen Aussagen der Kinder auch mit einer gewissen Portion Vorsicht zu genießen sind, allerdings macht es mich nachdenklich und traurig. Sie würden oft bestraft werden, müssten dann putzen (als Strafe) oder auf der Treppe vor der Wohnugn sitzen. Nun gut - jeder hat seine Methode, doch diese Art von "Erziehung hat der Vater nie angewandt, erst jetzt seit der neuen Beziehung ist es so.

Heute rief mich die Ältere mehrmals aus der Schule an, bereits heute Morgen bettelte sie, bei mir bleiben zu dürfen. Sie nahm mein Handy und wollte allen schreiben, dass sie heute bei mir bleiben wird. Ich habe sie nun nach mehrstündigen Drama zu mir geholt. Man bedenke - eigentlich habe ich heute keinen Umgang. Der KV oder gar die Lebensgefährtin sind allerdings nicht da. Dem habe ich jetzt eine Mail geschickt, dass ich das Kind 1-2 Stunde beruhigen soll und dann zum Hort oder auch zu seiner Wohnung gebracht wird. Ich rechne mit Aufruhr und vielen Anschuldigungen. Ich mache mir natürlich Sorgen, dass das Ganze wieder gedreht wird und mir unterstellt wird, ich hole das Kind unberechtigt zu mir.

Hat jemand Ähnliches erlebt? Kann man eigentlich auch gegen ein nutzloses und parteiisches Jugendamt klagen? Die stehen mir nämlich null zur Seite und unterstützen den Vater. Aussage: wenn ich ihm nicht so viel Umgang gestatte, wie er will, dann bekommt er eben die Kinder zugesprochen. Hintergrund: er arbeitet viel, ist ab 7 Uhr morgens außer Haus und erst nach 19 Uhr zurück, auch regelmäßig auf Geschäftsreise, ich bin flexibler. Alles hat nichts genützt und die Kinder durchleben jetzt eine Zeit, die sie überwiegend in Fremdbetreuung verbringen und in der der Kontakt zu mir gering gehalten wird. Wenn sie bei der Übergabe weinen, wird geschimpft.

Ich habe jetzt im Sinne meiner älteren Tochter entschieden - kann das nach hinten losgehen? Muss ich ein weinendes, bettelndes Kind stehen lassen, nur, weil der Vater das so bestimmen darf? Warum wird eine Mutter bestraft, die kein Wechselmodell will, weil es logistisch völliger Unsinn ist und nur zu Lasten der Kinder durchgeführt werden kann?

Verzweifelte Grüße,
jbb

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Hallo

ich finde Du hast im Sinne des Kindes gehandelt,allerdings sollte man dem Verhalten des Kindes auf den Grund gehen.

Was ich mir allerdings nicht vorstellen kann ist das Kinder nur deshalb aus ihrem sozialen Umfeld gerissen werden weil die Eltern sich über den Umgang nicht einigen können.
Ich denke da fehlen ein paar Hintergründe deiner Geschichte um hier tatsächlich beurteilen und raten zu können.

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Danke für Deine Meinung. Ich kann versuchen, kurz zu erklären. In der Entscheidung steht als Begründung tatsächlich drin, dass so entschieden wird, weil der Vater das Wechselmodell möchte, die Mutter aber nicht. Daher bin ich auch so ratlos. Ich will es tatsächlich eher nicht, allerdings wird es so jetzt vom KV auch nicht gelebt. Es gab natürlich Streitereien zwischen den Eltern (nicht vor den Kindern) und auch Mediationstermine. Weitere Fakten sind, der Vater ist Engländer, kann in den meistern Situationen ohne Dolmetscher nicht handeln. Ich bin mittlerweile für den Versuch eines Wechselmodells offen, allerdings sollte doch endlich mal die Kinder (allein) gehört werden um deren ehrliche Meinung in Erfahrung zu bringen.

Dem Verhalten wollte ich auf den Grund gehen - eine Therapietermin zu bekommen ist schwer. Besonders, wenn der KV das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat und mich dahingehend nicht handeln lässt. Ich werde es weiter versuchen, denn das Kind leidet offensichtlich. Am Montag kommt eine Gerichtspsychologin zum Gespräch, vielleicht gibt das Aufschluss.

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Ich glaube auch, dass da ein paar Infos fehlen. Sorry, aber keiner Mutter wird ihr Kind einfach so "genommen", parteiisches Jugendamt hin oder her. Kein Kind wird von seiner Mutter und seiner gewohnten Umgebung getrennt, weil der Vater das Wechselmodell möchte und die Mutter nicht zustimmt. Schon garnicht, wenn der Vater offensichtlich sehr viel arbeitet und darum kaum Zeit für seine Kinder hat, sich schwer mit der Verständigung tut usw. Würde das Gericht auf Seiten des Vaters stehen, hättet ihr wohl eher eine 50/50-Aufteilung der Betreuung.

Nunja. Sollte ich falsch liegen, tut es mir leid, aber ich trau der Sache nicht so ganz.

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Danke. Ich kann diese Nachfrage verstehen und nur noch einmal sagen, dass es wirklich so ist. Daher auch die Klage an das OLG. Es soll unbedingt ein Wechselmodell stattfinden, was natürlich hinterher keiner kontrolliert.

Die Basis der Entscheidung liegt darin, dass der Vater sich dafür spricht, die Mutter (ich zitiere) "unkooperativ" ist und es nicht will - daher ist es sinnvoller, es dem Vater zuzusprechen um es durchzusezten. Das klingt wie ein schlechter Scherz - ist mir auch klar. Er hätte ein tolles Betreuungsmodell ausgearbeitet und das wäre doch wunderbar für die Kinder. Wenn ich das so schreibe, bin ich auch wieder fassungslos. Es sind übrigens zwei Kinder.

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Huhu,

also erstmal glaube ich dir. Ich habe schon eine Menge kurioser Umgangsrechtsurteile gesehen. Auch was Fahrtkosten zur Wahrnehmung des umgangsrechts betrifft. Als ob die Richter auf nem anderen Planeten leben. Und es ist tatsächlich so, dass die derzeitige Rechtssprechung wesentlich väterorientierter ist als früher. Das finde ich im Grunde aber gar nicht schlecht. Dein Fehler war halt keinem Vergleich zu zustimmen. Richter mögen es nicht wenn sie gezwungen werden ein Urteil zu schreiben. Das lassen Sie einen auch spüren. Beruflich erlebe ich das oft, wenn ich keinem Vergleich zustimme und der Richter das Urteil schreiben muss, dann krieg ich meistens ne Schippe drauf. Aber das hilft dir ja jetzt erstmal nicht weiter.

Wie verhalten sich denn die Kinder dem Vater gegenüber? Merkt er das nicht, dass die Kinder dort nicht leben wollen? Ging das mit der Trennung und der neuen Lebensgefährtin sehr schnell? Wenn ja, dann sind deine Kinder vielleicht noch nicht ganz angekommen und es wird noch? Gibt es nicht eine Altersgrenze ab der die Kinder es selbst entscheiden können? Vielleicht könnte man diese abwarten?

Dein Ex wird sicher sauer sein wegen dem abholen vom Hort. Ich denke aber nicht, dass es rechtliche Konsequenzen hat. Er wusste ja Bescheid und das Sorgerecht hast du ja auch. Ich würde es aber vielleicht nicht nochmal machen. Einfach, weil die Kinder sich sonst nie in der Situation zu recht finden. Wenn Mütter und Vater vor den Kindern nicht an einem Strang ziehen, dann macht es das ganze bestimmt noch komplizierter.

Wegen dem Jugendamt... Du kannst das Jugendamt deshalb wohl eher nicht verklagen aber hast du dich schriftlich beschert? Da besteht zumind. die Chance, dass noch ein Vorgesetzter in die Akte guckt. Ob das dann viel bringt weiß ich nicht.

Ich wünsch dir viel Kraft!

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Meine Schwester und ich haben eine ähnliche Geschichte hinter uns. Wie waren im Alter Deiner Kinder und wurden vom Richter befragt.
Als er erfuhr, wie wir von unserer Stiefmutter behandelt wurden und wir auf jeden Fall zu unserer Mutter wollten, hat er entsprechend entschieden.

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Danke für Deinen Beitrag. Die Kinder wurde vom Verfahrensbeistand bereits gehört und haben wohl dort geäußert, zu mir zu wollen (bei mir zu wohnen, aber den Vater natürlich regelmäßig zu sehen). Allerdings schreib der Herr dann: Die Kindsmutter will dem Vater den Umgang gänzlich verbieten. Zu keiner Zeit habe ich mich jemals so geäußert. Es ist nur wahrscheinlich prinzipiell immer so, dass eine Mutter, die sich trennt, böse ist und den Vater eliminieren will.

Am Montag kommt eine Gutachterin zu mir und den Kindern. Ich denke aufgrund der Situation und allem, was bisher so vorgefallen ist, werden sie erneut sagen, zu mir zu wollen und dass die die Partnerin auch nicht sehr mögen. Ich hoffe, dass ihre Meinung nun endlich mal zählt.

Habt ihr denn damals auch zuerst beim Vater gewohnt?

LG, jbb

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Ja. zusammen mit seiner Freundin.
Das lag aber daran, dass meine Mutter alkoholkrank war (bzw. ist, man ist es ja bis zum Lebensende) und in Therapie war.
Wir haben ca. 1 Jahr beim Vater gewohnt und sind dann unserer Mutter zugesprochen worden.
Der Richter hat sich natürlich schwer getan, weil meine Mutter grad erst trocken war, aber es ging bei meinem Vater nicht mehr.

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Hallo,

aus Männer und Vätersicht:

Es ist ungewöhnlich, dass einer Mutter das ABR oder SR weggenommen wird.

Ohne Gutachten wird das nur dann passieren, wenn da wesentlich mehr vorliegt als "Mutter will Wechselmodell" nicht. Es liegt in der Natur der Sache dass man als Betroffener die Situation anders beurteilt, als ein Außenstehender.

Das was du als derzeitige Umgangsregelung schilderst geht über die "normale" Umgangsregelung hinaus. Ist also faktisch sogar großzügiger als es dir derzeit vorkommt.
Sollte das OLG eine Begutachtung beauftragen sind Aussagen wie die deinigen eher kontraproduktiv. Kooperationsbereitschaft und Bindungstoleranz sind hilfreich.

Ich könnte mir vorstellen, ohne die Situation genau zu kennen, dass die Reaktion deiner Kinder auch mit dem psyschischen Druck zutun haben, den sie durch die Eltern (beide Elternteile!, eventuell unbewusst) auferlegt bekommen.

Mal ein Denkanstoß:
Die Kinder bleiben auch dann die Kinder beider Eltern, wenn die sich nicht mehr riechen können und lieber jeden Kontakt vermeiden wollen würden.
Der Vater wollte das Wechselmodell. Du fandest das zu viel Umgang.
Du hast derzeit aber mehr Umgang als viele andere Umgangselternteile. Und auch dir reicht dieser Kontakt nicht.
Du bist derzeit genau in der Lage, in der der Kindesvater vorher war.

Gruß
fujimori

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Es ist mir klar, dass es schwer nachvollziehbar ist - glaube mir, für alle. Sorgerecht wurde nicht entzogen, es geht hier lediglich um das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Die vorherige Umgangsregelung war übrigens auch über das "normale hinausgehend" mit der Möglichkeit, dass nach der Probe zu ändern, wenn es sinnvoll ist.

Wechselmodell ist in, besonders aus der Sicht der Väter, da ja dann auch der Unterhält entfällt. Hier ein Denkanstoß für Dich: Als die Kinder vor der Entscheidung bei mir lebten, habe ich nicht mal daran gedacht, Unterhalt zu fordern, schließlich sahen sie den Vater ja auch unter der Woche. Ich wollte diesen Punkt einfach als Streitpunkt vermeiden, da es auch so ging.

Nach der Entscheidung wird vom Vater sofort ein "Plan" aufgestellt, der meinen Umfang einschränkt (1mal pro Woche, Wochende, jeden zweiten Montag) und Unterhalt gefordert - findest Du das richtig?

Ich habe nicht gesagt, dass ich das Wechselmodell für zu viel Umgang halte. Falls das so angekommen ist, will ich das aufklären. Ich hielt es für logistisch unsinnig, da der KV mehr arbeitet und abens erst nach 19 Uhr da ist - was haben die Kinder davon oder auch der Vater? Umgang kann doch nur stattfinden, wenn man tatsächlich das ist, oder sehe ich das falsch?

Ich hasse übrigens das Wort Kooperationsbereitschaft, besonders, wenn es immer nur von einer Seite verlangt wird. Ich soll ihm entgegenkommen - was ist mit ihm? Er verbietet mir jeglichen zusätzlichen Umgang, selbst, wenn er selbst nicht kann, dann soll lieber seine Partnerin. Ist das wirklich richtig - aus Sicht der Kinder? Ich weiß, Wechselmodell ist in, Väter sollen bestärkt werden, aber wirklich um jeden Preis?

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"Wechselmodell ist in, besonders aus der Sicht der Väter, da ja dann auch der Unterhält entfällt"

Was für eine bodenlose Frechheit. Du hast ganz konkret ein Problem.
Es soll Väter geben die Ihre Kinder lieben und darum auf das Wechselmodell bestehen.

Der Gesetzgeber kennt im übrigen das paritätische Wechselmodell nicht, darum glaube ich immer noch das Du ganz viel weglässt.

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Diese Begründung dafür, dass die Kinde dem Vater zugesprochen wurden, kommt mir auch seltsam vor. Kanne es sein, dass du einen regelmäßigen und möglichst häufigen Kontakt vereiteln wolltest? Und man, um den Kontakt des Vaters zu den Kindern nicht zu gefährden, so entschieden hat? Nur so macht es Sinn.

Ich würde beim Termin vor dem OLG an diesen Punkten ansetzen:

1. Er kann aufgrund seiner Arbeitszeiten die Betreuung von Grundschulkindern nicht leisten

2. Die Kinder wurden ihm zugesprochen, damit ein Wechselmodell stattfindet? Und er vereitelt jetzt dieses Wechselmodell, indem er dich deine Kinder nicht dementsprechend sehen lässt? Das bedeutet, das er sich nicht an die Vorgaben hält, die gemacht wurden, und die Voraussetzung dafür waren, dass er das ABR bekommen hat.

3. Die Wünsche deiner Kinder wurden nicht hinreichend berücksichtigt bzw. haben sich nun so herauskristallisiert

4. Die fragwürdigen Erziehungsmethoden

5. Zeige dich kooperativ, indem du dem Vater ein möglichst weitgehendes Umgangsrecht, was ja auch im Sinne der Kinder ist, zugestehst.

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Danke für die konstruktiven Vorschläge. Ich habe mir auch bereits in dieser Hinsicht viele Gedanke gemacht und Vorschläge unterbreitet. Hauptkritikpunkt für mich ist eben, dass das, was er eingeklagt hat, nicht umgesetzt wird und mir nun Umgang verboten wird. Deine Punkte sind hilfreich. Auch, wenn ich kein Fan vom Hin -und Her bin, wenn es für die Kinder funktioniert und das Beste ist, werde ich alles tun, dies für sie umzusetzen.

Vereiteln wollte ich gar nix, das ist ja gerade der Punkt. Ich wollte nur nicht 50-50, sonder eher 30-70, weil es mir so in Bezug auf unsere Möglichkeiten und Arbeitszeiten für die Kinder besser erschien. Fakt ist auch, dass eben nun hauptsächlich fremdbetreut wird, während ich als Mutter zur Verfügung stehe und nicht darf.

Auf jeden Fall muss ich eine kühlen Kopf bewahren und im Sinne der Kinder handeln. Die Vorschläge für den möglichst großen Umgang habe ich bereits unterbreitet. Mal sehen.

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Er selbst kann die Kinder unter der Wochen kaum sehen und nicht selbst betreuen.
Weshalb sollten sie dann nicht zur Mutter kommen, die da bessere Möglichkeiten hat?