Außergerichtliche Einigung wegen Versorgungsausgleich

Hallo zusammen,

hat sich von euch jemand außergerichtlich bzgl. Versorgungsausgleich geeinigt?

Mich würde interessieren, mit wieviel Jahren dies hochgerechnet wird.

Vielen Dank im Voraus.
Burbel

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Versorgungsausgleich wird mit der Scheidung berechnet. Da werden einem zuvor von der Rentenversicherung Unterlagen zugeschickt, die man ausfüllen muss und auch bestimmte Lebensversicherungen (z.B. Direktvers.) fließen mit ein. Da kommt man nicht drumherum.
Ich denke, du meinst den Zugewinn. Den kann man, muss man aber nicht vor Gericht regeln lassen.

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Beim Versorgungsausgleich kannst du dich nur insofern außergerichtlich einigen, als dass du festlegst, dass ihr das nicht wollt und dass ihr andere Ausgleichszahlungen bestimmt. Ansonsten läuft das über das Gericht - egal ob im Rahmen der Scheidung oder danach.

Was meinst du mit den Jahren?

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Die Ehejahre sind bindend.