Unterhalt bei Lesben Paar

Hallo...

Ich frage für eine Freundin.

Und zwar ist sie mit einer Frau in einer eingetragenen Partnerschaft. Sie haben ein Kind. Der kleine ist jetzt 8 Monate,aber die Adoption ist noch nicht ganz durch.

Kann mir einer verraten ob sie für ihre Frau und das noch nicht adoptierte Kind unterhalt zahlen muss?

Ich finde auch nichts im Netz darüber :-(

LG

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Was ist das für ein Kind? Eine richtige Adoption oder ist die andere Frau die leibliche Mutter und beide Frauen haben zusammen den Beschluss gefasst, dass eine schwanger wird und die andere dann adoptiert? Ich denke, so einfach kann man das nicht beantworten.
Je nachdem mit welchen Hintergründen das Kind entstanden ist, ändert sich dann eben auch die Unterhaltspflicht.

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Sie wollten ein gemeinsames Kind und ihre Frau ist dann schwanger geworden.
Und sie möchte es adoptieren bzw. die adoption läuft bereits.

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"Und sie möchte es adoptieren bzw. die adoption läuft bereits."

Und nach der Trennung möchte sie das plötzlich nicht mehr? Traurig.

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Ich persönlich würde drauf tippen: Adoption rechtskräftig dann ist unterhalt fällig, wenn nicht dann nicht. Halbe oder fast kinder gibt es nicht.

Bin aber Laie und lasse mich gerne eines besseren belehren.

Sie soll auf jeden fall einen Profi fragen. Und sie soll sich klar werden was sie will. Ums kind kämpfen und durchziehen oder Schlussstrich ziehen und sich sagen war halt nicht weil kind eh noch so klein ist und auch ohne sie glücklich wird. Oder was auch immer.

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Das ist so halb richtig - siehe mein anderer Beitrag.

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Hallo.

Die Antwort ist ziemlich einfach - denn dieser Fall ist nichts anderes als die Konstellation bei einer Stiefkindadoption (zumindest UH-Technisch gesehen):

Nachdem ich nichts von einer Trennung lese (welcher einer Adoption ohnehin widersprechen würde) gibt es keinen expliziten Anspruch auf Barunterhalt. Es wird schlichtweg erwartet das in einer Ehe das intern geklärt wird.

ABER: Sollte es im Rahmen eines anderen UH-Anspruches, beispielsweise weil besagte Partnerin aus einer anderen Beziehung noch ein Kind hat für die es UH Pflichtig ist, dann gilt das Kind rechnerisch als UH-Berechtig.

Bei all dem ist es völlig unrelevant "Was für ein Kind" es ist.

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Man müsste nachsehen, ob es schon vergleichbare Entscheidungen gibt.

Da beide gemeinsam das Kind wollten und daraufhin - auf diesen gemeinsamen Entschluss hin - das Kind gezeugt wurde, könnte ich mir sehr gut vorstellen, dass die Frau gewisse Zahlungsverpfliuchtungen hat, auch wenn die Adoption noch nicht durch ist. So, wie ein Verlobter, dessen Braut das Verlöbnis löst, ebenfalls Ansprüche geltend machen kann, um das zurück zu fordern, was er seiner Braut in Erwartung der Ehe geschenkt hat.

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Nunja,
nicht alles was hinkt ist ein guter Vergleich!

Besser wäre: ... wie ein Verlobter, der in Erwartung einer großen Familie einen VW-Bus gekauft hat, und desse Braut jetzt das Verlöbniss trennt. Der kann keinen Schadenersatz für den vergeblich gekauften Bus geltend machen.

Ich sehe hier auch keinen UH-Anspruch. Sobald das Gericht von der Trennung Kenntnis hat ist das Adoptionsverfahren ohnehin hinfällig.

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Mein Vergleich hinkt nicht und so ein Anspruch auf Rückforderung würde glatt durchgehen. Ist doch das Paradebeispiel im Lehrbuch......

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