Aufenthaltsbestimmungsrecht wegen Umzug

Ich bin seit Januar 2013 von meinem Mann getrennt, Scheidung habe ich diese Woche eingereicht. Lebe seit Mai 2013 mit meinem neuen Partner zusammen.
Meine Kinder sind 11,9 und 7 und leben im wöchentlichen Wechsel bei mir und meinem Ex, also 50/50-Wechselmodell.
Sie waren nicht überrascht als ich ihnen die Trennung mitgeteilt habe,aber sind natürlich trotzdem traurig.

Nun plane ich nach Hamburg zu gehen und ein Haus Richtung Nordsee zu erwerben (ich komme ursprünglich aus Bremen und wollte immer wieder da hoch). Außerdem arbeitet mein Partner ab Juni an der Nordsee.
Entfernung sind ca 380 km zum jetzigen Wohnort. Der Wechsel würde erst zum neuen Schuljahr erfolgen, da meine Große eh dieses Jahr ins Gymnasium wechseln muss.
Günstig wäre es jetzt, weil ich einen Tauschpartner für die Arbeit hätte und ich ein günstiges Angebot für einen richtig schönen Resthof hätte.

Es wäre da schöner als hier im Großstadt-Dschungel und auch mein Kleiner könnte dort auf eine Grundschule gehen, die für Kinder mit Problemen im emotional-sozialen Bereich ausgelegt ist. Was hier einfach nicht geht, schon alles probiert hier. Klimatisch auch für mich und meine Große besser, da wir beide mit Allergien und ich mit Asthma zu tun haben.
Mein Ex ist in seiner Kinderwoche immer erst um 18:00 zuhause und die Kinder so 2,5 h alleine, was nicht geht, aber auch da treffe ich auf taube Ohren. Er blockiert da, weil er sauer auf mich ist und meinen neuen Partner nicht leiden kann. Aber so leiden die Kinder, vor allem der Kleine, der eh schon Probleme hat (bestanden schon vor der Trennung). Der Kleine wollte von Anfang an lieber komplett bei mir sein, aber da mein Ex nicht auf 50/50 verzichten wollte, haben wir es erstmal so gemacht.
Die Kinder wollen unbedingt mit mir mit und ich würde sie mind. 1 Wochenende im Monat zu meinem Ex bringen. Und Ferien auch mind. zur Hälfte.

Ich werde ihn natürlich um seine Zustimmung bitten, aber wenn er die nicht gibt (wovon ich ausgehe): wie stehen meine Chancen, das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht vor Gericht zu bekommen? Jemand Erfahrung?

Gruß und Danke :-D

1

Hallo,
Deine Chancen kann dir hier niemand nennen. Das steht und fällt mit dem Richter. Aber im Grunde fahrt ihr derzeit ein funktionierendes Wechselmodell und du willst wegziehen - also den extremen Abstand schaffen. Die Frage wird wohl auch gestellt werden, ob nicht der Vater das Alleinige Sorgecht bekommen kann. Ich würde mich an deiner Stelle bei einem guten Anwalt beraten lassen.
Die Kinde werden definitiv befragt. So klein sind sie nicht mehr. Wenn du denkst, dass der Kleine lieber zu dir will - gut. Aber auch eine Trennung der Geschwister wäre möglich, wenn die Großen lieber in der alten Umgebung bleiben wollen. Und die Großen können vom Alter her durchaus mal ein paar Stunden allein zu Hause sein.

2

Das Problem ist, dass es zumindest für den Kleinen nicht funktioniert. Was sowohl die Psychologin beim kinder-und jugendpsychiatrischem Dienst als auch die im Krankenhaus (er ist auf der Warteliste für einen Aufenthalt in der Tagesklinik, was am neuen Wohnort auch möglich ist) bereits festgestellt haben. Nur leider hört mein Ex da weg und blockt. Und dass die Kinder zu ihm komplett gehen ist keine Option, da der Kleine das definitiv nicht will.

In den Wochen beim Papa passieren ständig Zwischenfälle in der Schule und auch Sachen wie wegbleiben des Kleinen bis es dunkel ist, weil mein Ex nicht da ist um es zu kontrollieren.

Außerdem hat er einen Vollzeitjob, den er nicht kündigen kann, nur um sich um die Kinder zu kümmern. Er hat sich schon in der Ehe auf mir als Alleinverdiener ausgeruht, irgendwann sollte er auch mal auf eigenen Beinen stehen. War auch ein Grund für die Trennung.

Und es wollen alle drei mit mir mit, also auch keine Trennung der Geschwister nötig.

3

Den Volzeitjob hat er nach der Trennung bekommen, da ging es plötzlich. Vorher hab ich mir den Mund fusselig geredet. :-(

weitere Kommentare laden
16

Jaa, ich hier habe damit Erfahrung!

Mein Ex hat sich kurz nach der Geburt vom zweiten Kind getrennt.
Wir hatten dann ewig ne heimlich Affaire, er konnte seinen Eltern gegenüber nicht dazu stehen.

Ich bin damals zu ihm gezogen und nach der Trennung wollt ich nun in meine Heimat zurück.
Job, Familie zur Kinderbetreuung, Wohnung, alles war organisiert.

Hab meinen Ex gefragt und er wollte die Zustimmung nicht geben.

Er hat dann nen Eilantrag beim Familiengericht gestellt.
Er will unbedingt das ich ohne Kinder weg gehe.

Mir wurde das ABR zugesprochen mit der Option, dass der KV jeglichem (ja, ich darf ohne sein Einverständnis nicht mal mit den Kindern ins Nachbardorf verziehen!!!!) Umzug zustimmen MUSS.

Dies tut er nicht.

Nun wurde ein Hauptsachverfahren dadraus, denn ich will hier weg...
Die Richterin wird Gutachten erstellen lassen und bis es ein Ergebnis gibt kann noch gut ein Jahr oder noch mehr Zeit ins Land gehen.

fekoko

19

"Mir wurde das ABR zugesprochen mit der Option, dass der KV jeglichem (ja, ich darf ohne sein Einverständnis nicht mal mit den Kindern ins Nachbardorf verziehen!!!!) Umzug zustimmen MUSS."

Sehr seltsam.

Wenn dir das alleinige ABR übertragen wurde, müsstest du eigentlich den Aufenthaltsort der Kinder alleine bestimmen können...denn das ist logischerweise der Sinn und Zweck der Übertragung.

Du bist dir ganz sicher, dass du da nicht irgendwas falsch verstanden hast? Ist es nicht vielleicht eher so, dass bisher lediglich darüber entschieden wurde, dass die Kinder bei dir wohnen bleiben? Anders kann ich mir das fast nicht vorstellen, da es jeglicher Logik widersprechen würde...

20

Ja, ich bin mir ganz sicher den richterlichen Beschluss verstanden zu haben:
Mir wurde das ABR zugesprochen aber ein Umzug ist nur mit Zustimmung des Vaters möglich.
Dies wurde im Eilverfahren im letzten Oktober so entschieden, weil der Papa die Jungs haben wollte, ich aber nachweisen konnte, dass er gar keine Zeit hat sich um die Jungs zu kümmern.
Nun wurde ein Hauptsachverfahren dadraus.

So sieht es aus...

fekoko