Gemeinsames Sorgerecht - wie viel Umgang ist "erstreitbar"

Hallo zusammen,

eine Freundin von mir trennt sich gerade von ihrem Ehemann - die gemeinsame Tochter ist 15 Monate.
Sie hat ein wenig Angst was ihr bzw. ihrer Tochter hinsichtlich Umgangsrecht bevorstehen könnte.
Gemeinsames Sogerecht werden Sie nach heutigem Stand beantragen, ihre Frage ist nun aber, was ihr Mann im Zweifelsfall gerichtlich bei einer Scheidung "erstreiten" könnte:
* kann es passieren, dass er das Aufenthaltsrecht für das Kind bekommt und Sie nur Umgangsrecht (soweit ich das im Internet nachvollziehen kann entscheiden Gerichte im Normalfall für die Mutter)
* wie viel Umgangsrecht kann sich ihr Mann denn gerichtlich erstreiten? Ich bin wie sie der Meinung, dass ein Kind einen(!) Hauptlebensmittelpunkt haben sollte und ein tagsweises (oder ein irgendwie anders gesplittetes Aufenthaltsrecht) Hin und Her der Entwicklung nicht dienlich ist.

Wäre schön, wenn ich ihr hier ein wenig die Angst nehmen könnte.

Danke schonmal für eure Erfahrungen.
Liebe Grüße,
Maja

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Da sie verheiratet sind, haben auch beide automatisch Sorgerecht sowie Aufenthaltsbestimmungsrecht. Da muss keiner was beantragen.

Umgangsrecht hat damit nichts zu tun, er hat es als Vater so oder so und das Kind hat schließlich auc Recht auf Umgang mit ihm.

Wovor hat sie konkret angst?

Sie sollten sich einigen, wie der Umgang aussehen soll, zur Beratung würde ich empfehlen mal einen gemeinsamen Termin beim Jugendamt zu machen.

lg,verena

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Hallo Verena,

es ist ja auch das Ziel das gemeinsam für das Wohl des Kindes zu entscheiden, die Frage ist eher - was wenn die Meinungen darüber sehr auseinander gehen was für das Kind das Beste ist?
Wenn er z.B. der Meinung ist, dass eine 50:50 - Regelung mit jeden 2. Tag im Wechsel das Beste für das Kind ist - oder noch Schlimmer: wenn er an "seinen" Tagen aus beruflichen Gründen keine Zeit hat, dann holt sie halt die Oma oder Opa und kümmert sich um sie - nur um des maximale an "gemeinsamem Sorgerecht" rauszuholen.
Kann das ein Gericht unterbinden oder wie entscheidet es, wenn die Vorstellungen zum Wohl des Kindes hier zu sehr abweichen?

Ich bin Kinderkrankenschwester und in meiner Ausbildung mit diesem Thema durchaus in Berührung gekommen und bin ebenfalls der Meinung, dass ein gemeinsames Umgangsrecht dem Kinde dient, aber eben nicht um jeden Preis - zu viel Hin und Her und keine klare Linie, ggf. dann noch mit 3-4 wechselnden "Erziehenden" kann viel mehr kaputt machen als es dienlich ist.

lg, maja

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Du verwechselst Sorgerecht mit Umgangsrecht!

Natürlich sollten sie sich einigen, deshalb ja auch Beratungsgespräch biem Jugendamt!

Wenn an seinen Umgangstagen Oma und Opa sich ums Kind kümmern hat dies auch nichts mit dem Sorgerecht zu tun! Sehe ich auch nicht alsd Problem an. Und weiss auch nicht was schlimm daran sein soll.

Ich weiß ja nicht inwieweit die beiden schon darüber gesprochen haben, aber deine Freundin sollte für Lösungen offen sein und auch kompromissbereit.

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Hallo Maja,
wenn es tatsächlich ihr EHEmann ist, dann haben sie ohnehin GEMEINSAMES Sorgerecht und GEMEINSAMES Aufenthaltsbestimmungsrecht. Da braucht sie nichts zu befürchten, zu beantragen oder zu erstreiten. Das haben beide schon.
Bei einem Kind im Alter von 15 MONATEN, muß eine Mutter entweder das Kind nicht wollen, oder arg gegen das Kindeswohl verstossen haben, damit irgendein Gericht Deutschlands ihr das Kind wegnimmt und es zum Vater gibt. Je älter die Kinder werden, desto höher werden die Chancen des Vaters - aber bei so jungen Kindern, sind die Chancen gleich null. Wenn sie nun noch stillt, hat er gar keine Chance.

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hallo,

da du nicht schreibst, wie beide eltern sich bisher ums kind gekümmert haben, kann man nur zu dem antworten, was du an informationen schreibst.

wenn deine freundin der meinung ist, ein kind sollte nur einen hauptlebensmittelpunkt haben, sollte sie sich nicht trennen.
denn nur so wird sie dem kind diese konstellation ermöglichen.

oib sie es will oder nicht, wenn der vater sich um sein kind kümmern möchte, dann wird das kidn ab nun in zwei welten aufwachsen. wie ausgeprägt ist eine andere sache.
und wie sich das ganze gestalten wird, hängt maßgeblich von den eltern ab.

der vater hat genauso ein recht auf das kind, wie das kind einen recht auf seinen vater hat. und da ist es nahezu unerheblich, ob der mutter das nun gefällt oder eben nicht.

die eltern sollten eine ebene finden als eltern weiterhin gut zusammen zu arbeiten, zu funktionieren, auch wenn es als paar nicht mehr klöappt. ein schlechter partner, kann ein toller vater sein;-)

lg

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"wie viel Umgangsrecht kann sich ihr Mann denn gerichtlich erstreiten? Ich bin wie sie der Meinung, dass ein Kind einen(!) Hauptlebensmittelpunkt haben sollte und ein tagsweises (oder ein irgendwie anders gesplittetes Aufenthaltsrecht) Hin und Her der Entwicklung nicht dienlich ist.
"

Das ist doch wunderbar.
Dann seid der Entwicklung des Kindes doch dinelich unt lass das Kind beim Vater.
Ein Hauptlebensmittelpunkt, perfekt nach Eurer Meinung

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"Dann seid der Entwicklung des Kindes doch dinelich unt lass das Kind beim Vater."

Sorry, da war ich wohl zu schnell mit dem Schreiben...:-)

Dann seid der Entwicklung des Kindes doch dienlich und lasst das Kind beim Vater.