Scheidung? Gemeinsamer RA?

Hallo,
hab mal eine Frage an euch.
Habe gestern per E-Mail erfahren, das mein Mann die Scheidung eingereicht hat. Er schreibt, das wir beide den gleichen Anwalt nehmen sollten, damit die Kosten gering bleiben. Das will ich aber garnicht, er wird mich mit Sicherheit übern Tisch ziehen. Bekomme ja jetzt schon keinen Unterhalt von Ihm. Lieber würde ich mir einen eigenen Anwalt suchen. Das kommt für mich ein bischen plötzlich, hatte noch nicht damit gerechnet. Wir leben erst seit Januar getrennt.
Gruß
Ulli

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Hallo Ulli,

Scheidung einreichen funktioniert erst nach dem Trennungsjahr bzw. wird die Angelegenheit dann erst bearbeitet. Einen gemeinsamen Rechtsanwalt zu nehmen, lohnt sich wirklich, solange man sich einig ist, d. h. die Unterhaltsfragen und Aufteilung des Vermögens usw. geklärt sind. Ist dies - wie bei Euch offensichtlicn - nicht der Fall ist es schon notwendig, einen eigenen Anwalt einzuschalten. Du kannst bei der Rechtsanwaltskammer anrufen und Dir einen Fachanwalt für Familienrecht empfehlen lassen.

Alles Gute
Anja

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hallo Ulli,

das tut mir leid, dass Du das jetzt auch noch erleben musst!

Mein Rat: nimm Dir auf jeden Fall eine gute Anwältin! Du erhälst vermutlich sowieso PKH, also warum solltest Du Dich auf einen gemeinsamen Anwalt einlassen? Du brauchst hierfür keine "Erlaubnis". Tu es einfach.

Bei einer Scheidung mit nur einem Anwalt wird die schwächere Partei (meistens die Frau) über den Tisch gezogen.

Alles Gute

Manavgat

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Hallo Manavgat,
entschuldige, das ich mich nicht bei dir gemeldet habe, aber ich habe den neuen Anschluss noch nicht solange und Handy ist zu teuer. Ich habe morgen einen Termin bei einer RAtin. Von derGegenseite habe ich das Schreiben am WE erhalten und da steht soviel Scheiße drin, da muss einfach jemand mit Erfahrung dran. Wegen der PKH war ich heute auf dem "Sozialamt", um zu fragen wo ich diesen Schein dafür bekomme, da wussten 3 Leute nichts davon. Verstehe die Welt manchmal nicht mehr. Dann hab ich vorsichtig gefragt, ob meine Leistungen schon bearbeitet wurden, auch das war noch nicht der Fall, mit Geld kann ich frühestens nächste Woche rechnen. Toll, lutsche dann am Daumen solange. Aber das Leben geht weiter irgendwie.
Danke nochmals für deine Antwort
LG
Ulli

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Hallo Ulli,

bei mir musst Du Dich nicht entschuldigen. Ich dachte nur, per Telefon kann ich Dir schneller den ein oder anderen Tipp geben.

Das Amt muss Dir sofort helfen, wenn Du Dir sonst nichts mehr zu essen kaufen kannst. Die dürfen keinen Bedürftigen (blödes Wort, ich weiß) abweisen.

Verlang notfalls den Fachvorgesetzten.

PKH-Antrag kann Deine Anwältin stellen. Lass Dir von den örtlichen Frauenverbänden eine nenne, die für PKH engagiert arbeitet.

Meine Tel. hast du ja - notfalls klingel nur kurz an und ich rufe Dich dann auf einem Festnetzanschluß bei jemandem den Du kennst (z. B. Nachbarin) zurück.

Lass Dich nicht unterkriegen!

Lieben Gruß

Manavgat

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Zu einem gemeinsamen Antwalt würde ich auch nur tendieren, wenn wirklich vorher schon alles in Güte geregelt wurde, aber in deinem Fall nicht.
Je nach Jahreseinkommen wird dich die Scheidung sowieso nichts, oder nur wenig kosten, wenn du nicht gerade ganztag arbeitest, also lass dich von einem Anwalt deines Vertrauens beraten, dann bist du auf der sicheren Seite.

Offiziell kann die Scheidung erst nach dem Trennungsjahr eingereicht werden, aber man kann sehr wohl die Trennung beim Anwalt vermerken lassen, das habe ich damals auch direkt nach der Trennung veranlasst.

Gekostet hat mich die Scheidung damals keine müde Mark, noch nicht mal das Beratungsgespräch. Leider gibt es immer wieder Anwälte, die das anders regeln und sich wirklich jeden Brief extra zahlen lassen. Also achte bei deiner Wahl darauf.

LG
Anja

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Man kann keinen "gemeinsamen" Anwalt nehmen. Ein Anwalt kann immer nur eine Partei vertreten. Es würde bedeuten, dass Du unvertreten bist. Der Anwalt kann nur Deinen Mann beraten, es ist ihm standesrechtlich untersagt, Dich und Deinen Mann zu beraten!
Dass sich nur ein Partner einen Anwalt nimmt, um Geld zu sparen ist nur möglich, wenn man sich über ALLES einig ist. Z.B. keine Unterhaltsforderungen, alles durch Gütertrennung, Notarvertrag etc. geregelt ist.
In Deinem Fall brauchst Du einen Anwalt!

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>>> Ein Anwalt kann immer nur eine Partei vertreten. <<<

Und wenn das Paar sich einig ist, was die Scheidungsangelegenheiten angeht, treten sie doch quasi als eine Partei auf.
Müsste doch dann erlaubt sein, oder?

Gruß
geha

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nehme dir einen egenen anwalt, der dich vertritt
ich bin bei meiner scheidung so über den tisch gezogen worden, das ich heute erst den zugewinn einreiche, das geht noch 3 !! jahre später

warum zahlt der keinen unterhalt ????

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Hallo Ulli,

grundsätzlich geht das mit nur einem Anwalt.

Mein Anwalt hatte die Trennung auch vordatiert. So war ich dann bereits nach einem Jahr geschieden, wo man eigentlich erst die Scheidung einreichen darf. Getrennte Zeiten, in denen man vielleicht noch in der gleichen Wohnung gelebt hat, können angerechnet werden.

Meine Scheidung lief mit nur einem Anwalt. Allerdings ist es wirklich so, dass der Anwalt nur einen von euch Beiden vertreten wird...er darf nicht zwei Mandanten haben.
Sucht dein Mann jetzt den Anwalt, dann bleibst du in der Tat ohne Anwalt.

Das ist wirklich nur dann ratsam, wenn ihr wirklich alles vorher geklärt habt. Unterhalt, Gütertrennung und ähnliches muss unstrittig sein.

Wenn du da jetzt schon Probleme hast und sowieso denkst, dass du über den Tisch gezogen wirst, würde ich dir dringend von einem gemeinsamen Anwalt abraten.

Solltest du kein oder nur ein geringeres Einkommen haben, dann kann dein Anwalt für dich Prozesskostenhilfe beantragen. Dann zahlst du für die Scheidung nichts.

Dein Mann kann dir das nicht vorschreiben, ob du nen Anwalt nimmst oder nicht. Was er möchte, mußt du ja noch lange nicht wollen......#schein

Also meine Empfehlung ist:

gelbe Seiten und ein guter eigener Anwalt für Familienrecht.

Alles Gute für dich.

Steffi #blume




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Hallo Ulli!

Es gibt keinen GEMEINSAMEN Anwalt, den DARF es gar nicht geben.

Du kannst allenfalls auf einen eigenen Anwalt verzichten, was ich in deinem Fall aber nicht tun würde, so wie du die Sachlage schilderst.

Lies bitte auch mein Posting weiter unten in diesem Thread.

Alles Gute!

samonira

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Hallo Ulli,

es geht zwar, die Scheidung mit nur einem Anwalt durchzuziehen, aber der vertritt dann auch nur eine Partei.

Ich bin seit Mitte März geschieden und wir hatten auch nur einen Anwalt bzw. hatte den mein Ex-Mann. Der Anwalt hat sich aber natürlich auch nur um die Belange meines Ex gekümmert. Hätte ich irgendwelche Anliegen gehabt, wäre er für mich nicht zuständig gewesen. Da es bei uns aber außer dem Versorgungsausgleich nach drei Jahren Trennung nichts mehr zu klären gab, war das egal.

Der Vorteil für mich - keinen Anwalt - gehabt zu haben liegt nun darin, dass für mich auch keine Kosten entstehen. Seinen Anwalt bezahlt mein Ex selbstverständlich allein, schließlich wollte er die Scheidung. Auf mich kommt nun nur die Hälfte der Gerichtskosten zu. Kurz nach der Trennung habe ich mich von einer Anwältin beraten lassen und da ich keine PKH bekommen hätte, hat sie mir dazu geraten, so zu verfahren.

Sollte es allerdings noch irgendwelchen Klärungsbedarf zwecks Unterhalt, Sorgerecht, Aufteilung irgendwelchen Vermögens, Haus, etc. geben, würde ich auf jeden Fall dazu raten, einen eigenen Anwalt zu nehmen.

Alles Gute und LG

Pusteblume