Unterhalt Mangelfall bei 3 Kindern

Guten Morgen liebe Väter,

ich hoffe, es ist in Ordnung, wenn ich in diesem Forum frage.

Es geht um einen sehr guten Freund von mir.

Er hat mir seiner Ex-Frau drei Kinder und müßte bisher Unterhalt in Höhe um die 110% zahlen, genau hab ich es vergessen, aber jedenfalls mehr als 100%.
Zusätzlich hat er bis Ende 2011 noch die Schulden vom gemeinsamen Haus abgezahlt, was als Ehegattenunterhalt gegolten hat.

Er hat früher bei der Bundeswehr gearbeitet und sehr gut verdient. Schon vor der Geburt des dritten Kindes war klar, daß er aus der Bundeswehr ausscheiden wird.

Durch das Überbrückungsgeld und wahnsinnige Einschränkungen hat er bis März 2012 noch voll Unterhalt gezahlt aber dadurch, daß er jetzt in der freien Wirtschaft arbeitet, kann er das einfach nicht mehr.

Das Jugendamt hat den Titel auf den Selbstbehalt gesenkt.

Jetzt sagt die Ex-Frau, das interessiert sie nicht mehr, er soll gefälligst mehr verdienen und droht zu vollstrecken.

Hat er irgendeine Chance, den Titel auf einen Mangelfall abzuändern?

Bei drei Kindern (9+11+13) KANN er einfach keinen vollen Satz zahlen und das ist sogar mir als alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern klar.

Kann die Ex-Frau wirklich einfach so vollstrecken? Er hat noch vor einer Weile in einem Brief geschrieben, daß er richtig heftige Steuernachzahlungen hat, weil ihr Gehalt nicht dem Finanzamt bekannt ist und dadurch der Ehegattenunterhalt nicht anerkannt wird.
Darauf kam ein Brief vom Jugendamt, da hätte es bestimmt Nebeneinkünfte gegeben, was aber nicht stimmt.

Er weiß nicht mehr, was er machen soll, weiß nicht, wie er auch noch das Finanzamt bezahlen soll und steht kurz vor der Privatinsolvenz.

Danke fürs Zuhören
LG Larinchen

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Wenn es einen Titel gibt, muss er erstmal den Forderungen des Titels nachkommen, die Ex kann durchaus vollstrecken.

Er soll sich - auch wenn das noch mehr kostet, das ist das Problem - einen Anwalt nehmen, eine Neuberechnung durchführen lassen und eine Abänderungsklage bzgl. des Titels einreichen.

Eine Neuberechnung lohnt sich, der Selbstbehalt hat sich 2013 auf 1000 Euro (ggü. den Kindern) erhöht. Außerdem wirkt sich eine Steuernachzahlung bei der Neuberechnung idR positiv für ihn aus.

Viel Erfolg.

LG

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Abgesehen davon das gleich jemand petzen wird, da du hier tatsächlich nicht schreiben darfst...

Wie kommt es das jemand 110% Unterhalt zahlt? Außer freiwillig?

Und kommt dir selbst es nicht auch komisch vor, dass die Väter unbedingt selbstständig werden müssen, wenn eine Trennung ansteht (oder was verstehst du unter freien Wirtschaft)?

So zufällig eine Richtung wo man sich selbst, ganz wenig Gehalt zudividieren kann?

Und selbstverständlich läßt man dann im Bekanntenkreis immer wieder Bemerkungen fallen, dass man ausgenommen wird wie eine Weihnachtsgans (man kann ja selbst nichts dafür 3 Kinder auf die Welt gesetzt zu haben).

Vielleicht nimmt ihn ja das Heer wieder, dann dürften seine Probleme geringer werden und er kann seinen Beitrag leisten für seine 3 Kinder.

Soll ein Kind weniger Essen, nur weil er meinte sich selbstständig machen zu müssen?

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Eine Tätigkeit in der freien Wirtschaft bezeichnet man gemeinhin die Ausübung eines Berufes der nicht im Beamtentum, dem öffentlichen Dienst, kirchlichen Trägern oder den medizinischen Sparten zugeordnet ist #aha

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Danke ich war mir nicht ganz sicher, wie ihr das definiert.

Was mich aber wundert ist dass da dann das Lohngefälle so hoch ist?

Ich weiß jetzt nicht was man beim Heer verdient, aber generell freie Wirtschaft wird ja eigentlich besser bezahlt als Beamtentum ( in Österreich jetzt, Ausnahme wenn unzählige Dienstjahre am Buckel).

Von daher dachte ich das sie evtl. doch eine selbstständige Tätigkeit meint.

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Hier hilft wohl in der Tat nur ein Anwalt weiter denke ich. Alternativ mal beim Jugendamt nach einem Gespräch fragen vielleicht?

einiges ist aber definitiv komisch.... Wenn man lange beim Bund war und Übergangsgelder kriegt und Wiedereingliederungsjahre hat, steht man doch nicht gleich mit einer Arbeit in der freien wirtschaft vor der Privatinsolvenz #kratz

Ferner die Steuernachzahlungen. Wenn Mann den Ehegattenunterhalt angibt, muss Frau das ebenfalls angeben. der Mann kriegt dafür Steuern wieder, die Frau muss das als Einnahme versteuern - das unterschreibt man i.d.R. auch so. gegenseitig.

Wenn er nun Nachzahlen muss, dann haben die da versucht "was zu drehen" oder wie?

Das ist dann reichlich naiv.. es gab ja dann sicher Zahlungen vom finanzamt, die er nun zurückzahlen muss, also hatte er lange falsche Einnahmen?

Wie gesagt... es ist ja nun auch schwierig, die Kinder spontan hungern zu lassen. Einiges finde ich hier ungereimt.

Lichtchen

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Hallo Lichtchen,

also das Finanzamt hat ihm mitgeteilt, daß sie den Ehegattenunterhalt nicht anrechnen können, da sie von der Ex-Frau keine Gehaltsnachweise für die Jahre 2010/2011 haben.

Angeblich können sie auch nicht in den Computer schauen (sie wohnt in Hamburg, er in Berlin), kann das damit was zu tun haben? Er wäre in der Beweispflicht und das kann er nicht. War sogar beim Steueranwalt deswegen, aber er kann wohl auch nichts machen.

Die Kinder hungern nicht, die Mutter hat erst vor kurzem mit ihrem neuen Mann ein Haus gebaut und verdient auch sehr gut (sie IST noch beim Bund).

Er hat beim Bund gearbeitet und zusätzlich einen Minijob gemacht, also Steuerklassen 1 und 6.
Damit konnte er das alles ganz gut finanzieren.

Falls Du noch Fragen hast, beantworte ich das gerne sofern es geht!

Danke
LG Larinchen

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Normalerweise KANN das Finanzamt schauen was die Exfrau verdient und wenn dem Mann sein Finanzamt das Finanzamt der Frau anschreibt und um die Daten bittet, normalerweise reicht auch ein Gespräch unter Kollegen.

Die Ex von deinem Kumpel wird wohl die Anlage U nicht unterschrieben haben? Dann ist es wirklich so das die Einkünfte der Ex angerechnet werden und wenn sie zuviel verdient, er nichts absetzen darf. Und es zählt auch nur der reine Unterhalt für sie, nicht der Unterhalt der Kinder mit.

Mit Anlage U wird der Unterhalt bei ihm als Sonderausgabe ab gezogen, Sie muss den Unterhalt aber versteuern.

Hat dein Kumpel aber so viel mehr verdient wie sie, das er überhaupt für sie Unterhalt zahlen musste? Oder ist das doch eher Unterhalt für die Kinder gewesen? Normalerweise wird ja auch geschaut ob und wie viel die Ehefrau verdient bevor Ehegattenunterhalt gezahlt werden muss!?