Trotz Unterhaltszahlung noch extra für Kommunion?

Hallo,

mein Mann zahlt monatlichen Unterhalt für seinen Sohn aus erster Beziehung. Jetzt fordert sie extra Geld für die kommunion. Muss er sich da beteiligen bzw. wie ist sowas geregelt.
Danke VG

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Hi!
Ich weiß nur, das bei unvorhersehbaren Sonderfällen (zB Arztkosten) der leibliche Vater die Hälfte dazu geben muß!

Aber die Kommunion ist ja kein unvorhersehbares Ereignis! Also würde ich sagen, das er nix dazu geben muss (außer ein Geschenk zur Kommunion halt)!

Hab es aber nur von meinem Anwalt bei der Scheidung erklärt bekommen, ob es zu 100% richtig ist.....keine Ahnung!!!

Meine Tochter hatte letztes Jahr Kommunion und mein Ex-Mann wurde eingeladen (kam auch!) und hatte ein Geschenk! Aber ich habe kein Geld für die Feier usw verlangt....! Mein Ex-Mann zahlt schon genug.....auch wenn die Kids bei ihm sind....etc!

Ana

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Nein. Muss er nicht.

Erstens ist so was wie Kommunion keine Pflichtveranstaltung oder ein "must have", sondern im Prinzip nichts als eine ganz besonders groß aufgeblasene Feier eines "Vereins". Wenn sie da Geld reinstecken will, ist das ihr Privatvergnügen.

Selbst wenn das anders wäre ist diese Veranstaltung nicht unvorhersehbar und plötzlich, genauso wie eine Klassenfahrt nicht nicht unvorhersehbar und plötzlich stattfindet. Die müsste auch vom Unterhalt finanziert werden (oder eben selber).

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Was anderes ist es, wenn die Beiden die Feier gemeinsam ausrichten, und auch dein Mann seine Verwandtschaft einlädt und mitfeiern lässt. In dem Fall ist er dann aber der gleichberechtigte Gastgeber und er bestimmt den Ablauf, den Ort der Feier und die Gästeliste maßgeblich mit.

Also: Wenn seine Eltern, Geschwister, er selber, Hinz und Kunz und DU bei der Kommunionsfeier dabei sein wollen, dann sollte er mit der Ex gemeinsam ausrichten und dann auch hälftig (oder Anteilig zur Gästezahl) mitfinanzieren. Wenn ihr alle nur mit in der Kirche sitzt und NICHT mitfeiert, dann zahlt er auch nichts. Wenn er eine Einladung der EX bekommt, kann er natürlich hingehen, außer einem Geschenk für das Kind muss er sich da aber nicht beteiligen. Da wäre er dann einfach ein Gast unter vielen.

Theoretisch könnte die Ex natürlich auch die gesamte Verwandtschaft von ihm mit einladen. ICH würde das nicht tun, jedenfalls nicht, wenn mein Ex nicht den zweiten Gastgeber macht und mitzahlt.

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Hallo.

Nein, sowas muss er nicht extra zahlen, genauso wenig wie Klassenfahrten oder Ferienfahrten etc.

LG

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Hallo,

bei Klassenfahrten kommt es anscheinend drauf an, welchen Unterhaltssatz der KV zahlt. Bei bis zu 135% des Regelbedarfs geht die Rechtssprechung davon aus, dass keinerlei Rücklagen gebildet werden können.

Die Kommunion ist insofern vorhersehbar, als wohl (ich kenn mich damit nicht aus) zwei Jahre vorher schon spezieller Unterricht beginnt. Man kann also planen, deshalb muss hier nichts zugezahlt werden.

LG, leviana

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Also ich warte ja auch auf ein solches Ansinnen meiner Ex - was allerdings ohnehin noch ein bisschen dauert.

Dann ist die Lösung sehr einfach:

Ich werde ihr anbieten, nachdem GEMEINSAM eine passende Location und Menü ausgewählt wurde, die Kosten die durch die Teilnahme von Verwandten meiner Seite entstehen anteilig zu tragen.

Danach hat sich das Thema vermutlich sehr schnell erledigt, da die Anzahl der Leute die sie von meiner Seite dabei haben will mit der Anzahl der Leute die von meiner Seite dabei sein wollen deckt und bei exakt 0 liegt .....

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Rechtlich nicht. Aber moralisch gesehen denke ich schon.Er ist auch sein Sohn, er sollte sich zumindest beteidigen.

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Hallo,

Gesamtsumme der Feier durch Anzahl der Gäste mal die Anzahl der Seite der Familie deines Mannes gleich Zahlbetrag deines Mannes , würde ich sagen.

Dazu Hälfte des,Outfits des Jungen.

So fände ich das fair

Lg

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selbstverständlich beteiligt man sich da.

Was für eine Frage!

Gruß

Manavgat