Scheidung: Erst ausziehen, dann Scheidung beantragen mit ARGE?

Hi,

es sieht bei mir folgendermaßen aus. Mein Mann arbeitet, ich bin derzeit leider arbeitslos ohne Leistungsbezug.
Ich bin nicht mehr glücklich in meiner Ehe und denke immer öfter an eine Trennung. Leider würde mein Mann dem nicht zustimmen und mir das Leben zur Hölle machen. Daher würde ich am liebsten erst ausziehen und mein wichtigstes Hab und Gut in Sicherheit vor ihm bringen, bevor ich offiziell die Scheidung beantrage.

Mit einem Job wäre all das kein Problem. Aber wie funktioniert es, wenn ich Hartz IV beantragen muss?

Gehe ich dann einfach dahin und sage, dass ich mich trennen will und eine Bewilligung für eine Wohnung, die ich dann gefunden habe, brauche?

Ich war noch nie von der ARGE abhängig, habe deswegen keine Ahnung wie das funktioniert. Wo muss ich denn zuerst hin?

Wird die ARGE von mir erst verlangen, dass ich die Scheidung einreiche oder kann ich doch erst ausziehen?

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So einfach funktionier das alles nicht!

Dein Ehemann ist für Dich unterhaltpflichtig. Du mußt den Unterhalt nachweislich eingefordert haben. Erst wenn er nicht zahlen kann, dann kannst Du bei ARGE ALG II beantragen.

Suche einen Anwalt auf und laß Dich beraten.

Ute

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Bist du dir da sicher? Das geht erst viel später, meine ich. Außerdem ist es ja nicht so, dass er mir einfach was überweist. Außerdem braucht man nicht unbedingt einen Anwalt, wenn man sich scheiden lässt.

Ich kann ja schlecht zu ihm hingehen: "Schatz, zahlst du mir bitte meine Wohnungsmiete? Ich hab die Schnauze gestrichen voll von dir"

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Doch, auf Letzteres wird es hinauslaufen.
Die ARGE tritt - wenn der Unterhaltsanspruch nicht zeitnah durchgesetzt werden kann - ohnehin nur in Vorkasse und Du mußt Deine Ansprüche abtreten.

Gruß,

W

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Hallo,

rufe bei der Arge an und schildere Ihnen den Fall. Sie werden die Kosten dann übernehmen bis Dein Mann Dir Unterhalt zahlt und dann mußt Du es (wahrscheinlich) zurückzahlen.

Du kannst Deine ganze Post auch an eine andere Adresse schicken lassen, damit Dein Mann das nicht mitbekommt!

LG Cinna

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Hallo

Im Grunde ist es wircklich so , ich würde aber an deiner Stelle erstmal mich beim Amt erkundigen ...

Also bie mir war es damals so des ich wieder in meine Heimatstadt ziehen wollte , daher gleich dort aufs amt bin . Dort hab ich erstmal alles bewilligt bekommen udn musste dann eben schnellst möglich vorweisen wieviel Unterhalt mein Ex zahlt , da des ja dann alles angerechtnet wird ....

Aber des kannst du nachweisen , und auch ob er noch Nachzahlung macht und der gleichen , falls er nachzahlung macht musst des des dem Amt wieder zahlen ...

Sollte dein Mann sich querstellen , MUSST du zum Anwalt , ausserdem wird dir zu auflage gelegt dich beim JA zumelden zwecks Unterhaltsvorschuss ( also nur wenn dein Mann nichts zahlt ) , war bei meiner Freundin auch so .

Am besten rufst du mal beim Amt an , und vieleicht zeitgleich mal Bei der Caritas oder anderen Beratungstellen , die können dir da auch weiter helfen mit vielen Infos ...

Lg Martina