Umgangsrecht, wie oft hat er anspruch auf unser Kind?

hallo,

Es ist so, ich bin damals ziemlich schnell schwanger geworden, wir sind früh zusammen gezogen und da wir uns nie richtigkennengelernt haben ist vieles falsch gelaufen.
eigentlich war es damals liebe auf den ersten blick, nun ja, jedenfalls kam es vor gut einem halben jahr durch seine angeblich beste freundin zu streitigkeiten, er war tag und nacht mit ihr unterwegs, hat bis nachmittags im bett gelegen und sich eigentlich nie um unseren sohn gekümmert.
seit dem geb unseres sohnes sind wir getrennt, es ging um nichtigkeiten, er warf mich aufs sofa schrie mich an, trat mir in die rippen und würgte mich, das aber nicht zum erste mal. diesemal hatte er dabei unseren sohn auf dem arm, was in meinen augen kein verantwortungsvoller vater macht.
seit unserer trennung hat er was wir gemeinsam beim JA vereinbart haben mo, mi, und so besuchsrecht unter meiner aufsicht, jedes mal sagte er mir wie sehr er mich doch liebt, und wenn er dann da war sollte ich den kleinen immer schnell ins bett bringen damit er mit mir "kuscheln" könnte...
was in meinen augen auch nicht so das ware ist, ich habe ihm gesagt solange er mit seiner guten freundin kontakt hat wird bei uns nichts laufen, er meinte dann das sein herz nur mir gehören würde.
jetzt ist es so das er mir die letzen tage wirklich zur hölle gemacht hat, er hat mir ständig neue sachen unterstellt, tagsüber war ich die groe liebe nd abends sobald er mit ihr zusammen war kam immer irgendein ärger.
das krasseste war das er mir wieder einmal unterstellt hat ich hätte irgendwas getan, und ich gesagt hab die sollen mich in ruhe lassen und seine neue (die gute freundin) dann die polizei anrief und behauptete ich würde mein kind schlagen. was natürlich nicht stimmt.
darauf hin war ich beiim JA und die sagten ich solle die kontakte aussetzen bis ich morgen den termin zur weiteren absprache habe, das habe ich getan, seit dem werde ich ständig bedroht von ihm und seiner mutter. denn sie will jetzt auch besuchsrecht einklagen.
meine frage steht nun oben, diese leute sind absolut nicht verantwortungs bewusst, die mutter sieht zu wie ihre tochter jahre lang vom vater missbraucht wird, die frundin ist sowieso pack, den man nimmt einer familie nicht den vater in dem man sich massiv in die beziehung einmischt...
und er hat mal 2 min zeit zum spielen und dann war es das aber auch schon. er bringt den kleinen immer nur zu seiner mutter die ihm mit 6 wochen nutella auf den schnuller schmierte und den kleinen auf den scho nimmt und dabei eine zigarette raucht.
wie oft mu der vater und die oma das kind sehen?

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ich werd mal auf die frage zur oma antworten:

also es ist so, dass auch großeltern generell ein umgangsrecht haben. dies muss aber dem wohl des kindes dienen und darf nicht dazu verwendet werden, um einen kontakt erst herzustellen. selbst, wenn ein inniger kontakt bereits bestanden hat und es zwischen der mutter des kindes und der oma zu einem konflikt kommt, wird kein richter besuchsrecht der oma zusprechen, aufgrund des loyalitätskonfliktes.

warum ich das so genau weiß? ich arbeite in einer kanzlei und hab mich in meiner schwangerschaft gleich mit den neusten urteilen auf höchster ebene beschäftigt. da meine mutter mein kind auf keinen fall bekommen wird. da kann sie sich auf den kopf stellen. das kindeswohl ist hier definitiv gefährdet und ein loyalitätskonflikt ist auch vorhanden.

mein kind hat gott sei dank oma und opa väterlicherseits, die mittlerweile mehr familie für mich sind als meine eigene.

der vater des kindes hat jedoch besuchsrecht!

liebe grüße

junisonne10 + #ei (28 SSW)

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Hallo.

>>> also es ist so, dass auch großeltern generell ein umgangsrecht haben.<<<

Nein, Großeltern haben KEIN generelles Umgangsrecht, sondern nur dann Umgangsrecht, wenn es dem Kindeswohl dient und eine enge Beziehung besteht.

Lese das bitte im Kindschaftsrecht nach.

Für das Umgangsrecht der verschiedenen Umgangsberechtigten
gelten unterschiedliche Voraussetzungen:
a) Das Gesetz gibt Kindern ohne weitere Voraussetzungen ein Recht
auf Umgang mit jedem Elternteil. Auch jeder Elternteil ist zum
Umgang mit seinem Kind berechtigt und verpflichtet. Hierbei
macht das Gesetz keinen Unterschied zwischen geschiedenen
Eltern und Eltern, die nie miteinander verheiratet waren.
Das Familiengericht kann das Umgangsrecht jedoch einschränken,
soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Für län gere
Zeit oder auf Dauer darf das Umgangsrecht nur aus geschlos sen
werden, wenn andernfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre.
b) Großeltern, Geschwister, Stiefeltern und andere enge Bezugs-
personen haben nur dann ein Recht auf Umgang mit dem Kind,
wenn dieser dem Wohl des Kindes dient.

Gruß von der Hedda.

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vielleicht hättest du dann einfach mal gleich den nächsten satz von mir lesen sollen:

"dies muss aber dem wohl des kindes dienen und darf nicht dazu verwendet werden, um einen kontakt erst herzustellen."

heißt im klartext nichts anderes, als du so "klug" nochmals wiederholt hast: " [...] nur dann Umgangsrecht, wenn es dem Kindeswohl dient und eine enge Beziehung besteht"

und auch bei einer engen Beziehung kann kontakt unterbunden werden, wenn es zu einem loyalitätskonflikt zwischen den parteien kommt.

junisonne10 + #ei (29 SSW)

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Bor schieß den Kerl in den Wind, besser heute als morgen!
Wenn er dich getreten und gewürgt hat, wird er das mit Sicherheit wieder tun!!
Für dich und deinen Kleinen ist es es gesundheitlich besser, wenn er ihn gar nicht mehr zu Gesicht bekommt (ich weiß, das ist gesetzlich schwer zu regeln).
Hast du beim JA denn mal von seinen Gewaltausbrüchen erzählt???
Würde auf jeden Fall versuchen, dass er kein Umgangsrecht mehr bekommt.
Du weißt ja nie was gerade mit deinem Kind passiert wenn er es hat.
Ich hätte da keine ruhige Minute!

Wünsche dir trotz allem frohe Weihnachtstage!