Unterhalt... Verzichten- und dann???

Hallo,
es geht um meine Schwester. Sie hat sich vor knapp nem Jahr von ihrem Lebensgefährden getrennt, mit dem sie zwei Kinder hat. Wollte erstmal kein Unterhalt beantragen, weil er eh schon allerhand schulden hat udn sie dachte auch so über die Runden zu kommen. Nun hat sie es doch gemacht. Nun droht er ihr und sagt, dass sie dann auch auch das essen für die Kids mitgeben soll wenn sie aller zwei Wochen fürs WE bei Ihm sind und solche dinge...
Außerdem hat er ihr mit dem Gericht gedroht. Und darauf hat sie keinen Bock. Nun will sie an das Jugendamt schreiben, dass sie auf den Unterhalt verzichten will. Und das bereits gezahlte, will sie zuirück zahlen. Nur ich denke das wenn man einmal verzichtet es dann w sicherlich schgwer wird, es erneut zu beantragen.
Kann mir da jemand weiter helfenß

wÜRD MICH FREUNE:::

Lysann

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Sie darf gar nicht auf den Kindesunterhalt verzichten!!!

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Deine Schwester hat - sorry - eine Meise unter dem Pony!

Der Unterhalt steht den Kindern zu. Das Jugendamt braucht sie nicht, sondern eine Anwältin, die den Unterhalt beitreibt. Im übrigen hat sie selbst auch einen Anspruch auf Unterhalt.

Die Reihenfolge ist die: Selbstbehalt, Unterhalt Kinder, Unterhalt KM (falls bedürftig) und erst dann andere Schulden.

Deine Schwester sollte sich dringend informieren und die Rechte der Kinder verfolgen.

Gruß

Manavgat

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Deiner ersten Aussage gebe ich vollkommen recht!
seh ich auch so!

Ich kenn mich da ja gar nicht aus... Ist der Unterhjalt das gleiche wie der Unterhaltsvorschuß. Den sie jetzt wohl vom Jugendamt bekommen hatte?

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Nein und im übrigen gibt es UHV nur maximal 6 Jahre und maximal bis das Kind 12 ist. Insofern ist direkt gezahlter Unterhalt immer besser, weil es nicht den UHV-Anspruch verbraucht. UHV ist nur der Mindestunterhalt und nur für die Kinder.

Mein Rat: dringend eine Anwältin aufsuchen und mithilfe von PKH (Prozeßkostenhilfe) den Unterhalt beitreiben.

Gruß

Manavgat

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Oh,

Dein Text war ein bisschen missverständlich.
Hab ich das richtig verstanden?
Deine Schwester bekommt keinen Unterhalt und hat bis vor kurzem auch keinen Antrag auf Unterhaltsvorschuss gestellt.

Jetzt ist es doch knapper als gedacht und sie hat Unterhaltsvorschuss beantragt. Richtig so?

Prinzipiell kann sie den jederzeit wieder einstellen lassen unabhängig ob er zahlt oder nicht solange sie keine sonstigen Sozialleistungen beantragt und umgekehrt auch wieder aufleben lassen solange er keinen Unterhalt zahlt.

Den Unterhaltsvorschuss muss er auch nur dann zurückzahlen wenn er Unterhalt zahlen kann, wenn er wirklich nicht zahlen kann laufen für ihn keine Schulden auf. Dass sie das für ihn zurückzahlen will sag ich mal lieber nix dazu.

Zum Thema Gericht: kann ich prinzipiell nachvollziehen dass sie das vermeiden möchte (geht mir auch so) aber er hat doch gar keinen Klagegrund (kann ihr ja schlecht verbieten Unterhaltsvorschuss zu beantragen).

Ach ja - und Essen am Umgangswochenende ist immer seine Sorge (und in der Unterhaltsberechnung übrigens mitberücksichtigt).

Wenn sie sich auch ein Jahr nach der Trennung noch so einschüchtern lässt muss man ja froh sein dass sie überhaupt den Absprung geschafft hat.

Lg, Christine

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Hallo, ja du hast das richtig aus meinem verwirrten Text entnommen...
Er hat halt gemeint, dass wenn sie das jetzzt beantragt er ja noch mehr schulden hat... (er hatte seine Firma durch das Hochwasser damals verloren und versucht seither es wieder aufzubauen - bisher vergebens) und das will sie natürlich auch nicht...Obwohl ich das auch nicht nachvollziehen kann.
Ja da waren wir alle froh, dass sie damals den Schritt der Trennung gemacht hat...
Und nun macht ja auch noch die große Tochter (9 JAhre) so Probleme... Aber das steht wieder auf einem anderen Blatt...
Danke erstmal für deine Info

LG Lysann

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Was soll denn das? Wieso will er mit einem Anwalt drohen? Das sind doch alles nur dumme Einschüchterungsversuche. Wenn er der Meinung ist sie muss nun auch noch Essen mit geben wenn die Kinder bei ihm sind na dann braucht er sie garnicht erst zu holen. Er ist verpflichtet zu zahlen und basta.