Mutterschutz-Unterhalt??

Hallo Fories,

habe eine Frage zum neuen Unterhaltsrecht, hab zwar schon gegoogelt, aber ich find nicht so recht eine Antwort. Vielleicht gibts ja hier jemand in einer ähnlichen Situation.

Fakt ist:
Mein Mann zahlt UH für Kind (16) aus 1. Ehe.
Wir haben noch ein gemeinsames Kind und erwarten Ende des Jahres Nr. 2.
Nach neuem Gesetz bin ich ja nicht mehr Unterhaltsberechtigt, obwohl ich nur einen Minijob habe und von meinem Einkommen sicher nicht leben könnte.

Weiß jemand wie das ab dem Mutterschutz aussieht?
Und wenn ja, wie lange ich berechtigt wäre. Wenn Kind Nr. 2 da ist, dann wird ja sowieso wieder neu berechnet.

Würd mich über Antworten freuen.

Danke

LG Blackpanther32

1

Hallo!

Leider habe ich die Familienverhältnisse nicht so ganz verstanden.

Bist du jetzt verheiratet? Mit wem?
Wer zahlt den Unterhalt für den 16-jährigen? Ex-Partner oder jetziger? Zusammenlebend oder allein?

LG kanakilu

2

Hallo Kankilu,


ich bin verheiratet, 1Kind gemeinsam, 2. ist unterwegs.
Mein Mann zahlt noch für 1 Kind (16) aus seiner 1. Ehe.

Besser so?

Grüßle Blackpanther

3

Hallo!

Schon besser, ich versuch mal deine Frage zu beantworten.

Du wärst weiterhin unterhaltsberechtigt und zwar ab Beginn des Mutterschutzes bis zum 3. Lebensjahr deines Kindes.
Da ihr jedoch verheiratet seit, erübrigen sich die Unterhaltszahlungen. Da ihr verheiratet seid, geht man automatisch davon aus, dass auch gemeinsam gewirtschaftet wird. Dein Mann wird ja wahrscheinlich auch die Steuerklasse III haben, die steuerliche Vergünstigungen darstellt.

Nach dem neuem Unterhaltsgesetz ist es so, dass erst alle Kinder berücksichtigt werden und dann die Mütter. Sprich es wird der Selbstbehalt ermittelt und das "übrige" Geld an die Kinder verteilt. Wenn dann noch etwas übrig bleibt, wird dieses an die Frauen verteilt.
Aber auch die Ex-Frauen haben nur noch einen 3-jährigen Unterhaltsanspruch.

Nach der Geburt des 2. Kindes wird der Unterhalt neu berechnet.
Wie das abläuft, weiß ich jedoch nicht genau, da würdest du sonst wohl Informationen vom JA bekommen oder ihr müsst einen Anwalt konsultieren.

Hoffe ich konnte ein wenig helfen.

LG kanakilu

weiteren Kommentar laden