Aufenthaltsbestimmungsrecht DRINGEND!!!!!!!

Hallo ich hab ein paar fragen zum aufenthalts bestimmungsrecht!!

Im moment haben das noch ich und mein Noch-Ehemann
ich hab ihm heute verboten das er die Kinder mit nimmt in einen Freizeitpark wo seine Freundinn mit gegangen wäre weil ich diese person auf gar keinen fall mit meinen Kindern in kontakt bringen möchte aus verschiedenen Gründen!! ZB. haben mein Noch-Eheman und sie sich gegenseitig die Köpfe eingeschlagen sich gegenseitig angezeigt wo ein verfahren läuft und noch viel mehr sie hat schlecht über meine Kinder geredet und in dieses Umfeld lass ich meine Kinder bestimmt nicht!!

Naja mein Ex meinte heute er könnte einfach die Kids vom kiga abholen ohne mir bescheid zu geben zum glück wurde ich vom Kindergarten angerufen ob das klar geht ich bin aus allen wolken gefallen!! Ich hätt meine Kinder nach dem Arbeiten abholen wollen und sie wären einfach nicht da gewesen so ein hinterlistiges Arsch..... echt wie kann man sowas nur machen zum Glück hat mich der Kindergarten gleich angerufen!!!

Naja jetzt droht er mir er will mir die kinder abnhemen und redet irgendein schwachsinn womiter mir sie abnehmen will ich würde Drogen nehmen was weis der Geier was!!

Ich weiß echt nicht mehr weiter, wo muss ich hin was muss ich machen das ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekomme und wie lange Dauert so was. Ich will das nächste mal nicht nochmal angerufen werden weil er die Kinder einfach abholen will ohne mein wissen!!! Schlieslich ist er ja der Vater und eigentlich kann er ja einfach die Kinder mitnehmen, Legal entführen sag ich das jetzt mal so!!!


Also bitte sagt mir ob ihr damit schon mal erfahrung gemacht habt und wie stehen die Chancen das ich das bekomme hab gehört das alleine Sorgerecht zu bekommen ist sehr schwierig aber das aufenthaltsbestimmungsrecht muss ja einer bekommen so kann es ja auf keinen fall weiter gehen!!


BVielen Dank für die hilfe im Vorraus!!!!!!!!! :-[

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Ich glaube nicht, dass du deinem Ex verbieten kannst, die Kinder mit seiner neuen Partnerin in Kontakt zu bringen.

Aber wenn du meinst, gute Chancen zu haben, das alleinige ABR zu bekommen...ran! Ich glaube nicht, dass du es kriegst...denn ich sehe dafür keinen nachvollziehbaren Grund. Mag aber sein, dass ein Richter das anders sieht...ich bin nicht vom Fach.

Meines Erachtens kannst du übrigens AUCH DANN nicht darüber bestimmen, mit welchen Personen eure Kinder Kontakt haben. Seine Partnerin gehört jetzt zu seinem Leben und das wäre ein unzulässiger Eingriff in seine Privatsphäre.

Du kannst seine partnerschaftliche Situation beim Jugendamt "aktenkundig" machen, musst aber damit rechnen, dass er um Stellungnahme gebeten wird und dort das Gegenteil behauptet. Das ABR kannst du m.W. nur (über einen Anwalt?) beim Familiengericht beantragen. Und wie lange sich so ein Prozess in der Regel hinzieht, bis da mal was entschieden wird, kann ich dir auch nicht sagen.

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Tja, da hast Du aber heute sowas von ins Klo gegriffen!!!


Ein alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht wirst Du nicht mehr bekommen! Keine Chance - Du hast Dich strafbar gemacht!
Eher eine Strafanzeige wegen Kindesentzug. Wenn Du Glück hast, und es das erste Vergehen dieser Art war kann es sein das mit nur einer Geldstrafe oder Verwarnung davon kommst. Wenn sowas schon öfter vorgekommen ist ( z.B. die Kinder am Besuchstag wirklich krank waren, Du aber kein Attest hattest ) dann kann das nun für Dich nun sogar das Ende vom Sorgerecht bedeuten.

Ich will das nächste mal nicht nochmal angerufen werden weil er die Kinder einfach abholen will ohne mein wissen!!! Schlieslich ist er ja der Vater und eigentlich kann er ja einfach die Kinder mitnehmen, Legal entführen sag ich das jetzt mal so!!!

Nein Du wirst wahrscheinlich auch nicht mehr angerufen werden. Der KV kann innerhalb von 3 Tagen eine einstweilige Verfügung erhalten, nachdem der Kindergarten ihm die Kinder aushändigen muß.

Tut mir leid, Dir das zu sagen: Aber Du sitzt richtig in der Scheiße! Es ist Dir nicht gestattet zu bestimmen mit wem die Kinder am Vaterwochende Umgang haben. Du hast also das Umgangsrechtdes vaters vereitelt. Der Kv ist vollkommen im Recht. Bete, das er keinen guten Anwalt hat. Auch der Kindergarten wird Schwirigkeiten bekommen. Er hätte die Kids herausgeben müssen an den Sorgeberechtigten Elternteil -> also den Vater.

Naja jetzt droht er mir er will mir die kinder abnhemen und redet irgendein schwachsinn womiter mir sie abnehmen will ich würde Drogen nehmen was weis der Geier was!!

Du der braucht gar nix von Drogen oder faseln: Du hast die Kinder nicht herausgerückt. Das reicht zum Sorgerechtsentzug.

Halt den Ball flach, Deine Aussichten sind sehr sehr mies. Und es ist vollkommen egal was dein Ex mit seiner Freundin treibt und was die Tussi so labert. Das ist für den Umgang von Vater und Kind nicht relevant. das wird vor Gericht überhaubt nicht zur Sprache kommen

Die deutschen Gerichte sind da sehr restriktiv geworden gegenüber Müttern! Es werden immer häufiger Bußgelder verhängt und auch das Sorgerecht an Väter abgegeben. Das ist so, weil DU das Kindeswohl nachhaltig gefährdest, weil Du dem Kontakt zum Vater sabotierst.

Scully

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Wieso hab ich mich Strafbar gemacht der Kindergarten hat ihm ja die Kinder gar nicht gegeben!!

Die Kinder brauchen ihr geregelten ablauf und da ich auf der Arbeit bin und sie im Kindergarten Mittagessen hat er sie nicht um halb elf dort abzuholen was auch aus Kindergartensicht normal nicht geht!!!

Auserdem hat er wohl ein besuchsrecht alle 2 wochen am Wochenende so wie sich das gehört er kann doch nicht die Kinder holen wann es ihm gerade passt!!!


Und zu der Situation mit der Partnerin die zwei Schlagen sich er tretet dort die Tür ein sie zeigen sich polizielich gegen einander an und er wohnt ja auch nicht mit ihr zusammen also denke ich schon das ich dieses recht habe meine Kinder in nicht in so eine assoziale gesellschaft zu tun!!!

also ich werde ja wohl noch für das recht meiner kinder bestimmen können die Schlagen sich die köpfe ein und alles Hallo gehts noch???????

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Noch was es war ja gar nicht das Wochende wo er die Kinder normal hätte das ist erst nächtes Wochende!!


Und da hat er sie bis jetzt immer bekommen nein ich musste ihn noch dazu zwingen das er sie nimmt!!!

Also ich glaube nicht das er sich alles erlauben darf ganz einfach!!!

Er hat sie alle 2 Wochenende und das wars er konnte sie auch unter der woche gerne mal ab und zu sehen aber unter diesen umständen bestimmt nicht mehr die Kinder wohnen bei mir und man reist das Kind nicht aus der Umgebung einfach raus und mit seinen vielen Vorstrafen wird er auf gar keinen fall das Sorgerecht bekommen noch die Aufenthaltspflicht er hat ja noch nicht mal ne wohnung!!!


Un der Kindergarten hat völlig rechtens geahndelt weil es erst erlaubt ist die Kinder abzuholen um 12 Uhr auser es sind jetzt dringende Notfälle was hier nicht war und wie gesagt wenn er mir einfach die kinder banhemen kann ohne das ich was dagegen machen kann komisch wieso sollte ich dann bestraft werden wenn ich sie einfach behalte das erkläre mir man mal ich hab ja die gleichen recht oder net schlieslich ist es mein WE wo die kinder bei mr sind oder net???????????????

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Moin,

vieles ist ja schon erklärt worden.

Das gemeinsame Sorgerecht wird kaum ein Richter angreifen und auch das ABR brauchst du nur beantragen ,wenn das Kindeswohl gefährtet ist.
Hier scheinbar ja nicht.

Desweiteren kann ich dir sagen, das wenn ein ABR Antrag gestellt wird und keine Einigung beim 1. Gerichtstermin getroffen wird, endet die ganze Sache in einem Gerichtspsychologischen Gutachten der Eltern und einen Verfahrenspfleger(eigener Anwalt fürs Kind) und das ganze kann von 6 - 12 Monaten bis zum Gutachten dauern.


Und wenn du jetzt schon so wenig Bindungstoleranz zeigst, kann und würde das eher für dich in die Hose gehen.

Vorstrafen sind kein Grund ein schlechter Vater zu sein.


""Auserdem hat er wohl ein Besuchsrecht alle 2 wochen am Wochenende so wie sich das gehört ""

Wie großzügig von dir!!!!!!!!!!

Gruß Nrw

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Er hat eigentlich alle 2 wochenende die Kinder und unter der Woche auch weil ich bestimmt nicht den kontakt verbieten möchte!!

Aber ich seh es nicht ein das er machen darf was er will!!

Die Kinder brauchen doch auch ein geregeltes leben und mir würde es besser gefallen wenn er nicht immer so abdrehen würde wenn es halt mal nicht geht ganz einfach!!

Oder muss man ihm jetzt die Kinder geben damit ich jeden Tag die Kinder abholen darf und machen darf was ich will und er nichts mehr zu sagen hat????

Ich zeige ganz bestimmt keine Bindungstolleranz ich habe den vater gezwungen damit er die Kids sehen tut weil er eigentlich einen scheiß um sie kümmert und er sie nur haben will wenn es ihm mal grad so passt aber wenn ich mal in einer notlage bin wie zuletzt und ich ihn bitte die Kids mal für ne stunde zu nehmen bekomm ich gesagt wieso soll ich die Kinder nehmen du bist doch die Mutter!!!

Und zu seinen Vorstrafen gehören Drogen wie schlägerrei und alles mögliche gerade bei der Freundin haushalt und deswegn bin ich so dagegen das die Kinder zu ihr gehen weil sie müssen bestimmt nicht in ein Umfeld kommen wo Polizei und schläge usw an der Tagesordnung sind alleine kann er sie gerne haben!!

Aber das werde ich wohl nicht hinbekommen naja ich versuche auf jeden fall das die Kinder nur mit absprache geholt werden dürfen das sind ja keine zustände und das siehst wohl jedes Gericht ein schlieslich wussten die Kinder ja auch das wir zu einem Kindergarten kind gehen wollten und dann kommt der vater und nimmt sie einfach mit bitte das ist doch nicht gut!!

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In gewissen Ramen verstehen ich Dich sehr gut!

Aber wir reden hier nicht vom menschlichen Verständniss, sondern von juristischen Fakten!

Und solage ihr beide das gemeinsamme Sorgerecht habt und kein gerichtlich geregelte Umgangsvereinbarung kann der Vater nunmal benahe alles und Du mußt Dich fügen.

Und da der Vater nur einmal sein Kind vom KG abgeholt (wollte ) hat er sich da als engagierter Vater gezeigt - also eher positiv für ihm. Er stört ja schließlich nicht täglich den geregelten Tagesablauf des Kindes!

Merke: Heutzutage sehen Richter ( überwiegend männlich ) in jedem Furz erstmal das positive im verhalten des Vaters und Du als Mutter hast per se schon mal die A...karte. Egal wie begrundet deine Bedenken auch sein mögen. Fakt ist : Du hast das Kind dem Vater vorenthalten!!!! Deshalb bist Du im Falle einer Gerichtsverhandlung von Anfang an in der weitaus schlechteren Position. Denn Du bist diejenige, die sich verteidigen muß, während der KV als Superdad dasteht, der mit seinem Kind nicht in den Freizeitpark darf

Das dumme ist, das Du Ihm in die Hände gespielt hast.
Wenn er jetzt klagt, siehts einfach finster für Dich aus.

Und solange er nur schwebende Verfahren hat, die auch nur mit seiner freundin zu tun haben, ist das für ein Familiengercht nicht relevant. Das heißt dieser Umstand wird nicht zur Kenntniss genommen. Wenn er das Kind verprügelt hätte wäre es was anderes. Aber selbst dann kann er nach einem Anti - Agressionstraining Sorgerecht und Umgangsrecht behalten. Ob ich das gutfinde steht hier nicht zur Diskussion

Beruhige Dich erstmal, schlaf drüber. Villeicht geht er ja gar nicht zum Anwalt. Und wenn doch mail mich an.

Ich muß mich jetzt fertigmachen, bin um 9 mit meiner Freundin zu Maifeiern verabredet....

Scully

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Ich finde, Du hast das mit der mail ganz gut gemacht.
Ihr solltet Euch beide um einen friedlichen Umgangston und geregelte Absprachen untereiander gewöhnen.
Schließlich seid Ihr verheiratet und habt Kinder!
Wenn er ausflippt, versuche das mit Gelassenheit zu entschärfen und springe nicht darauf an.
Da er sich als Vater doch engagiert und interessiert (sonst würde er sie nicht abholen usw.), ist er sicher auch am Wohl der Kinder interessiert.
Ich denke, je mehr Du auf ihn zugehst, ruhig und offen bist, desto einfacher wird es für alle Beteiligten.

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wieso hat dein ex sich strafbar gemacht....wegen kindesentführung...ihr habt das gemeinsame sorgerecht...kannst froh sein das er dich nicht anzeigt....sowas geht gar nicht....

und die neue partnerin hat ein recht die kinder auch zu sehen...sind jetzt eine familie ob du willst oder nicht