Umgangsrecht bei einstweiliger Verfügung und Suchtproblematik

Halli, Hallo,

vielleicht hat jemand schon ähnliches durch oder kennt sich damit aus. Habe mich vor kurzem von meinem Lg getrennt, von dem ich im Mai ein Kind erwarte. Habe auf Grund von mir gegenüber angewandter Gewalt eine einstweilige Verfügung erwirkt. Außerdem muß er auf Anordnung des Gerichtes in eine stationäre Therapie. Ich gehe aber davon aus, dass die nichts bringen wird, denn er MÖCHTE gern Trinken und Drogen nehmen. Er nennt das seinen Lebensstil. Außerdem ist er seit 20 Jahren süchtig und hat schon mehrere Maßnahmen hinter sich. Nun ist er zu seiner EX zurück, die mich ebenfalls schon des öfteren bedroht hat (aus Eifersucht). Sie wolle mein Kind aus dem Fenster werfen, ich werde beobachtet , soll auf meinen Bauch aufpassen usw. . Sie kann keine Kinder kriegen, deshalb sind die Haßgefühle mir gegenüber sehr groß. Zu Bekannten und zu ihr hat er auch schon gesagt, dass er mein Kind mit zu ihr nehmen möchte. Aber das geht doch nicht oder. Ich möchte am liebsten erst mal gar keinen Kontakt und auch nicht, dass das Kind in seine und ihre Nähe kommt, weil ich weiß, dass der Terror dann weiter geht. Leider habe ich schon die Vaterschaftanerkennung urkundlich bestätigt. Gibt es eine Möglichkeit das rückgängig zu machen? Ich weiß, einige werden jetzt sagen, wie konnte man so blöd sein, sich auf so jemanden einzulassen. Es wäre aber nett wenn mir solche Reden jetzt erspart blieben. Mein schlechtes Gewissen ist schon groß genug. Ansonsten danke ich schon mal allen die antworten im Vorraus. L.G.

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Hallo,

dass bei einer solchen Vorgeschichte Umgang natürlich (erst einmal) nicht in Frage kommt, dürfte auch den "Jedes Kind hat ein Recht auf seinen Vater"-Verfechtern klar sein.
Sollte er Umgang wollen, kann er ihn nur einklagen, sprich er müsste erst einmal anwaltlich aktiv werden.
Laß Dich auch nicht durch irgendwelche Jugendamtstermine einschüchtern. Das Jugendamt, bzw der Kommunale Sozialdienst des Jugendamtes, kann in dieser Angelegenheit nur vermitteln und beraten.
Bestimmen oder festlegen dürfen sie gar nichts.

Im Prinzip kannst Du Dich also erst einmal zurücklehnen und abwarten, bis er Umgang per Anwalt einfordert.

Ratsam wäre es aber grundsätzlich, sich einen Anwalt an die Seite zu stellen, der Dich vertritt und unterstützt - mit dem kannst Du dann auch entscheiden, ob Du eventuelle Gespräche beim Jugendamt wahrnimmst.
Und eine Strategie gegen den KV entwickeln.

Dass eine Vaterschaftsanerkennung vorliegt hat ja erst einmal nichts mit dem alleinigen Sorgerecht und dem Umgang zu tun - und nein, die Vaterschaftsanerkennung kannst Du nicht rückgängig machen.

Alles Gute,
Julia

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Hallo,

bei der Vorgeschichte wird dein Ex das Kind nur unter Aufsicht des JA sehen dürfen, ganz ausschließen kannst du den Kontakt nicht. Aber so kannst du sicher sein, dass der Umgang dem Kind nicht schadet, unter Drogeneinfluß lassen sie ihn das Kind nicht sehen.

Allerdings solltest du dich mal fragen wo deine Verantwortung ist, mit so einem Typen, der seit 20 Jahren drogenabhängig ist, ein Kind zu bekommen finde ich verantwortungslos. Da sollte man vierfach verhüten. Nun, dass wirst du deinem Kind irgendwann erklären müssen.

lg

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Vielen Dank für die Antworten. Mit dem JA bin ich schon im Gespräch, nachdem die zuständige Sozialarbeiterin ihn letzt kennengelernt und life erlebt hat, gab sie mir flüsternd als er grad nicht im Raum war ebenfalls den Rat, das Sorgerecht nicht mit ihm zu teilen, was ich sowieso nicht vorhatte. Eine Anwältin habe ich auch schon, sie meint, er und seine Ex kämen nicht an mein Kind ran. Hab aber trotzdem Schiß, da sein Anwalt mit ziemlich miesen Mitteln arbeitet, und sogar schon Bewährungsstrafen erwirkt hat, wo andere für Jahre ins Gefängnis gehen. Falls das Gericht für ein Umgangsrecht entscheidet, kann ich doch sagen, dass dieser nur begleitet und ohne seine EX stattfinden soll und käme bei der Problematik doch auch damit durch oder??? Natürlich schäme ich mich dafür,ein Kind mit ihm zu bekommen, aber durch sein Doppelleben das er geführt hat, und die Rosarote Brille, bin ich obwohl ich selbst im sozialpädagogischen Bereich arbeite und früher immer gedacht habe mir passiert sowas nicht, nicht ganz so schnell hinter seine wahre Vergangenheit und Problematik gekommen. Naja, und dann die Versprechen und das Kind und und und. Aber nun werde ich mit dieser Verantwortung leben #schwitzund alles tun damit es meinem Kind (und mir irgendwann auch) gut geht und es in Ruhe aufwachsen kann.

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Mach folgendes:

bei jeder Bedrohung - und zwar bei jeder - erstatte Anzeige!

Wende Dich an eine versierte Anwältin zwecks Beratung.

Die Vaterschaftsanerkennung kannst Du nicht rückgängig machen. Ist aber belegt (auch durch Deine Anzeigen) dass der KV gefährlich ist, dann wird er keinen Umgang bekommen und falls doch nur betreut. Drogensüchtige lassen in aller Regel vereinbarte Termine meistens platzen, so dass der Umgang dann ausgesetzt wird.

Gruß und alles Gute

Manavgat

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Eine meiner engsten Freundinnen ist derzeit in ähnlicher Situation, nur das ihre Tochter bereits 4 jahre alt ist.

Der KV ist schwerer Alkoholiker und ist mehrfach meiner Freundin gegenüber gewaltätig geworden - in Anwesenheit des kindes. Teilweise sind die Vorfälle sogar von der Polizei protokolliert. Die Kleine ist - vom KA und Psychologen attestiert - verhaltensauffällig.

Soweit die Vosgeschichte!
Nun ging es bei den beiden auch um das Umgangsrecht. Und er hat es bekommen!!!! Ja, bei der Vorgeschichte! Warum?? Weil die Familienrichter der Meinung waren, das er ( nach einer Therapie ) eine zweite Chance verdient.

Mit anderen Worten, es wird zu einer Einzelfallentscheidung kommen, die so oder so ausgehen kann.

Ja, ich gehöre zu der "Kinder-brauchen-ihren-Vater-Fraktion", obwohl ich Fall meiner Freundin der Meinung bin, das der Kerl am besten komplett aus beider Leben verschwinden sollte. Sie haben beide schon viel zu viel mitgemacht. Aber das geht eben leider nicht so einfach, wie manche hier Dir das glauben machen wollen.

Außerdem kann der KV - sofern er ein Umgangsrecht bekommt - natürlich das Kind mit zu seiner LG nehmen. Drohungen von ihrer Seite sind da nicht relevant. Aber bis er das Kind überhaubt mitnehmen kann - sofern er Umgang erhält - dauert es noch 2-3 Jahre. Villeicht hast Du Glück und er hat dann kein Interesse mehr.

Es wird ein verdammt harter Kampf, der durchaus auch zu Deinen Ungunsten ausgehen kann. Zumal das Kind ja noch nicht geboren ist. Elternschaft verändert Menschen. Villeicht ja auch Deinen Ex. Außerdem gehört zu einem Entzug auch immer eine Therapie.
Egal wie es auch kommt :Ich wünsch Dir sehr viel Kraft.

Bedenke auch für die Zukunft: Suchtprobleme haben eine genetische Disposition.

Scully

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#schockKann er denn das Kind mit zu ihr nehmen, obwohl sie schon gedroht hat es aus dem Fenster zu werfen und so weiter, und wenn ich beweisen kann, dass es auch in deren Beziehung vor mir schon zu tätlichen Auseinandersetzungen kam? Und habe ich wirklich so lang Zeit, bis es im Falle eines Falles so weit kommt? Denn ich plane zum nächsten Jahr hier wegzuziehen, so das ich und mein Sohn diesem Terror hier nicht mehr ausgesetzt sind. Seine ehemalige Hausärztin, die auch Psychologin ist und ihn vor einigen Jahren im Rahmen einer ambulanten Therapie betreute, würde zu meinen und zu Gunsten meines Kindes aussagen, da sie ihn kennt und für gefährlich hält. Stehen meine Chancen dann besser ?

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Wie gesagt, meine Freundin hatte auch diese Atteste...und gebracht hats nix!

Es sind immer Einzelfallentscheidungen!

Und ob Dein Ex seine Partnerin vertrimmt hat ja - streng genommen - nichts mit Dir und dem Kind zu tun.

Der Ex von meiner Freundin hat die Kleine ja auch bekommen obwohl er die Mutter im Beisein des Kindes verprügelt hat. dazu meinte der Richter dann, das er ja nie dem Kind was getan hätte - als ob diese Erfahrung für ein Kind nicht traumatisieserend gewesen wäre!!!

Seine ehemalige Hausärztin, die auch Psychologin ist und ihn vor einigen Jahren im Rahmen einer ambulanten Therapie betreute, würde zu meinen und zu Gunsten meines Kindes aussagen, da sie ihn kennt und für gefährlich hält.

Das ist zwar nett von der Dame, nur darf sie das leider nicht! das würde die Ärztin die Approbation kosten. Sie hat Dir schon zu viel gesagt. Vor gericht kann und darf sie das gar nicht wiederholen, es würde ihre Existens kosten und Dir vermutlich nicht viel nützen. Für derartige Aussagen brauchst Du einen gerichtlichen Gutachter. Und all das kostet....

Ja, geh weg, und zwar weit weg...

Scully