Umgangsrecht mit Baby - hier: Übernachtung beim KV?

Hallo zusammen,

ich lebe mit dem Vater meiner Kinder seit fast 4 Monaten nicht mehr zusammen. Unser 2. Sohn ist jetzt 9 Monate alt. Wir haben ein gemeinsames Sorgerecht, sind aber nicht verheiratet. Bisher war unser Kleinster immer bei mir über Nacht. Nun möchte sein Vater aber im neuen Jahr ihn auch über Nacht haben (2 Nächte hintereinander), bisher hat er ihn immer alle 2 Wochen sonntags für 4 Stunden abgeholt. Ich möchte ihm seinen Sohn natürlich nicht vorenthalten, aber ich bin noch nicht bereit ihn dort übernachten zu lassen. Er hat hier seinen Rhythmus beim Schlafen und da mein Freund auch eine neue Partnerin hat die über 150km entfernt wohnt mache ich mir Sorgen.... Bin ich denn verpflichtet ihn über Nacht dort zu lassen? Gibt es da ein Gesetz zu oder kann ich mich beim Jugendamt schlau machen? Wie sieht das aus?

Danke für Eure Antworten,
Julia

1

Hi Julia,

das Jugendamt kannst du in der Hinsicht, wie auch in anderen meist vergessen. Gesetze gibt es zum Umgang schon. Da steht dann drin das es zum Wohle des Kindes sein muß.

Wer legt nun fest was zum Wohle des Kindes ist?

Die ELTERN!

Natürlich hat euer Kind einen gewissen Rythmus. Was hindert dich denn daran deinem Ex diesen Rythmus mitzuteilen?

Versuch mal zu überlegen ob euer Kind nicht bei deinem FREUND ( gesetzt den Fall ihr wärt noch zusammen) übernachten darf/soll? Hättest du wenn ihr zusammen lebt etwas dagegen das der Vater beim Kind bleibt und du mit Freundinnen um die Häuser ziehst?

Passt jetzt vielleicht auch mal deine Ma oder eine Freundin auf den Zwerg auf?

Der Vater kann gewiss genausogut mit dem Kind umgehen wie du.

Also, lass los und du wirst feststellen das es auch mal ganz toll ist am WE lange auszuschlafen und nur zu machen zu was du Lust hast.
Ihr könnt ja für das erste Mal vereinabren das er dich morgens anruft und erzählt wie die Nacht war.

Seine neue Freundin hat mit dem Umgang gar Nichts zu tun!

Lieben Gruss

Michael

2

#pro

5

Liebe Mel,

man muß einfach mehr Hintergrund-Infos haben um sich eine richtige Meinung zu bilden. (s. meinen Beitrag unten, Antwort zu lollo).

Vielleicht erklärt es sich damit, warum ich so ein Problem habe ihn dort zu lassen!?!?!?

Viele Grüße
Julia

3

es gibt keine gesetzliche regelung zum umgang, ihr müsst euch einigen. könnt ihr das nicht, müsste dein ex sich auf umgang verklagen. laut richtlinien des jugendamtes wären das einen tag die woche ohne übernachtung. du bist ergo nicht verpflichtet, ihm das kind zum übernachten mitzugeben.

aber. wie ist das mit dem älteren kind? bleibt das über nacht? wenn ja, wo ist das problem, auch das kleinere über nacht mitzugeben? meine tochter übernachtet beim KV, seit sie 9 monate alt ist. den rhythmus kann in der tat auch der KV einhalten.

wie auch immer, verpflichtet bist du nicht, aber wenn nichts wirklich relevantes dagegen spricht; wieso nicht? du hättest jedes zweite WE kinderfrei, ne, was für möglichkeiten! ausgehen, ausschlafen und die kinder gut betreut! und die kinder hätten guten kontakt zum vater, was auch immer wichtig ist.

verpflichtet bist du nicht. aber du solltest über deinen schatten springen. im umgekehrten fall würdest du auch wollen, dass dein kind eher 2 tage als nur 4 stunden die woche bei dir ist, oder?

gruß, lollo

4

Hallo lollo,

weißt Du, das ist nicht das Problem... es kommt immer drauf an wie die Sache zu Ende gegangen ist. Er hat unseren 2. Sohn eigentlich gar nicht gewollt, ist kurz vor der Geburt fremd gegangen und hat sogar eine Beziehung zu dieser Frau aufgebaut die über mehrere Monate anhielt. Ich hab alles Ostern rausgefunden und meine Konsequenzen gezogen. Als ich im Kreißsaal unseren Sohn entbunden habe (er war dabei), hat er von ihr eine SMS bekommen, er hat mir noch nicht einmal einen Kuß nach der Geburt gegeben, darum
mußte ich quasi betteln! Alles das sind keine schönen Erinnerungen und eigentlich sollte so ein Ereignis doch das Schönste sein/werden. Nach der Geburt hat er nur SMS geschrieben, nur telefoniert... die Hebamme hat sich schon gewundert! Mir ist das auf ewig in Erinnerung geblieben und irgendwie empfinde ich es so, dass es eben MEIN Baby ist, auch wenn er logischerweise natürlich der Vater ist und ich ihm sein Kind auch nicht vorenthalten werde.

Er kann ihn ja sehen, meinetwegen samstags UND sonntags für einige Stunden, aber nicht über Nacht! Klar bleibt der Große bei ihm, aber der ist aus meiner Sicht auch schon gefestigt.

Einen lieben Gruß,
Julia & Co.

6

das kann ich verstehen, mein KV hat sich ne andere gesucht als ich im 3. monat schwanger war, mir aber erst 1 1/2 später davon erzählt (oder vielmehr sie), und dennoch übernachtet unsere tochter seit der trennung bei ihm. es ist völlig egal, wie ihr euch getrennt habt, es geht allein um den umgang zwischen vater und kind.

du solltest lernen das zu trennen,

gruß, lollo

weitere Kommentare laden
13

So abrupt von 4 Stunden auf 48 Stunden, das geht gar nicht. Das kann er nicht verlangen und gut für das Kind ist es auch nicht.

Wenn der KV grundsätzlich o.k. ist, dann versucht eine gleitende Lösung herbeizuführen.

Gruß

Manavgat

16

Genau meine Meinung
Diese Antwort ist super und nichts dazu zu fügen.
Lieben Gruß Karina