Hat jemand von euch auf den Zugewinnausgleich verzichtet?

Hallo,

meine Frage steht ja schon oben.

Mein bald Ex-Mann regt sich darüber auf, dass ich den Zugewinnausgleich beantragt habe - aber ist doch normal dass der durchgeführt wird, oder etwa nicht...#kratz

Ansonsten hätten wir doch gleich Gütertrennung vereinbaren können als wir geheiratet haben...

Ich verstehe seine Aufregung nicht und frage mich, ob ich das falsch sehe?!
Ich meine nämlich eher, dass er mich linken will, indem er mich dazu bewegen will darauf zu verzichten..:-(

Bitte um zahlreiche Antworten!

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Warum fragst Du Dich, was er will. Das steht Dir zu und gut ist.

Gruß

Manavgat

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Ja, da hast du auch wieder Recht.

Mich hätte halt mal interessiert, ob jemand hier drauf verzichtet hat, weil mir das doch sehr ungewöhnlich vorkommt #kratz

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das ist nicht ungewöhnlich sondern , meist von der frau, einfach nur dämlich!

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Stimme Schalliwalli zu, hab ne Menge von ihr gelernt ;-), nimm dir was du willst und kriegen kannst, von allein gibt er dir nichts. Ich werde das auch so tun weil er nicht kooperiert.

LG

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Ja,
ich hab darauf verzichtet, weil wir während unserer Ehe beide gearbeitet haben und auch fast das gleiche verdient haben und dadurch kaum etwas zu ausgleichen da war.
Wir haben uns damit jede Menge Schreibkram gespart.
Ich wäre aber dagegen gewesen, wenn ich vom Verzicht einen riesen Nachteil gehabt hätte.
Das muss dann jeder selber einschätzen.

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Hallo,

schon rein rechtlich kannst du nicht einfach so auf den Versorgungsausgleich verzichten. Ein solcher Verzicht müsste vom Gericht genehmigt werden und das machen die nicht, wenn einer der Partner deutlich benachteiligt ist.

Wenn dir dein Mann einen Ausgleich zahlt oder zB ein Haus überschreibt, dann ist es ok, da du dann ja einen Ausgleich bekommen hättest.

Ohne Ausgleich würde ich nicht verzichten, würde auch vor Gericht nicht durchgehen, also ganz ruhig.

lg

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Versorgungsausgleich ist ein bisschen was anderes als ein Zugewinnausgleich.
Bei dem einen gehts um die gegenseitigen Rentenansprüche, bei dem anderen um die Kohle, die sich während der Ehe angehäuft hat oder auch nicht, sprich den Ausgleich der Vermögenswerte.
Und auf den kann man sehr wohl verzichten.

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Hallo,

ich habe nur über den Versorgungsausgleich geschrieben. Auf den kann man verzichten, wenn man eine Gegenleistung erhält, dh. der Verlust ausgeglichen wird, was vom Gericht geprüft wird. Das hat nichts mit dem Zugewinnausgleich zu tun, der ist davon völlig unabhängig.

lg

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Huhu!!

Also ich habe auch auf den Zugewinn verzichtet.
Wir haben beide gearbeitet und der Lohnunterschied war nicht sehr groß.
Und wir hatten keine Kinder, dann hätte ich nicht verzichtet.
Da Du ja ein kleine Tochter hast, wirst Du sicherlich nicht arbeiten gehen. Da würde ich nicht verzichten.

Bienchen