Steuerklasse vor Ss wechseln?

Ich hoffe, ich bin im richtigen Forum :-)

Wir fangen im Juli an zu hibbeln und haben aktuell die Steuerklassen 3/5. Mein Mann verdient mehr als das Dreifache.

Jetzt ist die Frage, ob es ratsam ist wegen dem Elterngeld die Steuerklasse zu wechseln. Würden wir das monatlich fehlende Geld komplett beim Steuerausgleich wieder bekommen? Ich kenne mich da so gar nicht aus.

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So weit ich weiß bekommt ihr das alles mit der Steuererklärung wieder. Aber wenn er das dreifache verdient, hättet ihr ja enorme Einbußen pro Monat. Wäre nicht eventuell 4/4 auch eine Option? Ich könnt ja mal eure Gehälter im Online Gehaltsrechner eingeben. Da seht ihr was raus kommt. Und dann vielleicht auch im Elterngeldrechner schauen.

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Ja, genau. Ich hätte auch an 4/4 gedacht. Er mit der 5 wäre monatlich nicht machbar. Aber bekommen wir das denn bei der Steuererklärung wieder zurück? Also, man hat ja nur die monatlichen Einbußen. Auf's Jahr gesehen nicht, oder?

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Genau, du hast nur die monatlichen Einbußen. Mit der nächsten Steuererklärung bekommt ihr das wieder erstattet.

Hmm.. glaub die Elterngeldstelle sieht das nicht gern und lehnt das unter Umständen ab. Die wissen ja aus welchem Grund der Wechsel statt findet. Ich persönlich würde auf Nummer sicher gehen und jetzt direkt wechseln. Nicht das es Probleme gibt, weil der Wechsel zb 2 Wochen zu spät war. Da hätte ich keine Lust auf die Diskussionen. Und im Endeffekt kommt es wahrscheinlich auch nicht drauf an ob ihr dann 2 oder 3 Monate zu früh gewechselt habt. Es kann ja bei euch immerhin auch schon im ersten Monat schnackeln :-)

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Also mit der Steuererklärung bekommt ihr die „zuviel“ bezahlte Lohnsteuer wieder zurück. Es muss einem natürlich bewusst sein, dass unterm Jahr extrem viel Steuerlast entsteht wenn der Großteil des Einkommens mit dem hohem Lohnsteuersatz versteuert wird. Aber diesen Betrag kann man eventuell mit Rücklagen ausgleichen. Für dein Elterngeld wäre es natürlich vorteilhaft, das würde dann höher ausfallen.

Aber wartet nicht zu lange mit dem Lohnsteuerwechsel. Ab einem bestimmten Zeitpunkt, bis zum erwarteten Geburtstermin wird ein Steuerklassenwechsel nicht mehr vom FA akzeptiert.

Ein Steuerklassenwechsel in 4/4 würde dir aber auch schon einen Vorteil bringen und bringt eine nicht ganz so hohe Steuerlast (unterm Jahr) mit sich.

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Richtig, der Wechsel muss mindestens 7 Monate vor der Geburt oder 6 Monate vor mutterschutz erfolgen, sonst habt ihr außer einer hohen Belastung im Jahr nichts davon. Am Ende bekommt ihr das "vorgestreckte" Geld wieder. Das höhere Elterngeld ist aber steuerfrei und somit quasi geschenkt 😉 man muss halt einmal ausrechnen, ob man mit der höheren monatlichen Belastung durch höhere Steuern über die Runden kommt oder nicht

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Ja, genau. Ich hätte auch an 4/4 gedacht. Mein Mann mit der 5 wäre monatlich nicht machbar.

Aber das bekommen wir bei der Steuererklärung ganz sicher wieder zurück? Also, man hat ja nur die monatlichen Einbußen. Auf's Jahr gesehen nicht, oder?

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