Elternzeit ende wieder schwanger

Hallo,
Meine Elternzeit ist fast vorbei und ich möchte wieder schwanger werden. muss mich mein Arbeitgeber dann trotzdem bezahlen? auch wenn ich dann sofort wieder Arbeitsunfähig bin? Und gilt mein alter vertrag noch?

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Hi Kugelfisch, also ich glaub das gehört zwar nicht genau in dieses Hibbel Forum aber ich möchte deine Frage nicht unbeantwortet lassen!!

Wenn deine Elternzeit endet und du arbeiten gehst zu den gleichen Konditionen bzw. evtl. Hast du ja schon eine Vertragsänderung bzgl. Reduzierung deiner Arbeitszeit ect.

Und du legst ihm direkt eine Bescheinigung hin das du schwanger bist und das beschäftigungsverbot, ist der Arbeitgeber verpflichtet dir dein gehalt 7/8 Monate bis zum Mutterschutz zu zahlen.

Allerdings ist eine Schwangerschaft keine Krankheit und laut dem 1.1.2018 ist der AG dazu verpflichtet deinen Arbeitsplatz umzugestalten so dass eine betriebliches Beschäftigungsverbot umgangen wird.

Ich hoffe ich konnte dir weiter helfen

LG

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Also ich werd jetzt schwanger und im frühjahr sommer fang ich zu arbeiten an dann muss er mich wieder nehmen und bezahlen auch wenn vllt ein Beschäftigung verbot gilt?

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Also wenn du jetzt schwanger wirst wenn es klappt und deine Elternzeit im Sommer endet so im Juli...dann wärst du doch im sechsten/siebten Monat ...dann würdest du vielleicht 2 Monate bis zum Mutterschutz haben die du an Lohn bekämst...

Oder stell mal deine Frage konkreter!

Klar ist es nicht toll mit nen dicken Bauch zum Chef zu gehen und ihm einen Schein hin zu legen...nach dem Motto Zahl mal

Man sollte schon versuchen zu arbeiten wenn man das Geld dafür haben will.
Oder zumindest was anderes anbieten, Büro Arbeit oder so, man ist ja nicht krank....

LG

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Huhu..Also ..da du derzeit noch nicht schwanger bist ,kann ich dir nur den Rat geben ,die Elternzeit zu verlängern (wenn du noch Elternzeit übrig hast ).Ich hatte die gleiche Situation wie Du.Wollte in Elternzeit wieder schwanger werden und habe einen Job bei dem ich sofort ein BV erhalte .Finanziell gesehen wäre das natürlich das beste .Aber du musst dir überlegen ,dass man beim zweiten Kind auch mal länger braucht bis man schwanger ist.Würdest du es schaffen (auch von der Betreuung deines ersten Kindes gesehen ),zu den Konditionen deines alten Vertrages zu arbeiten ?Was machst du wenn es ein paar Monate dauert ?Kriegst du deine Tochter Vollzeit betreut ?Ich haette das nicht geschafft .Daher bin ich auf Nummer sicher gegangen und habe die Elternzeit verlängert .Was noch hinzukommt ..erleidest du im BV eine Fehlgeburt ,musst du danach wieder regulär arbeiten und bist kündbar (in Elternzeit nicht ). Ich habe lieber den finanziellen Verlust gemacht ,bin dafür aber auf der sicheren Seite .LG kleinemi 10+6

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Das stimmt nicht so ganz...das Mutterschutzgesetz hat sich rechtskräftig seit 1.1.2018 geändert somit haben Frauen bei Fehlgeburten einen Kündigungsschutz

Hier ist ein Link falls ihr Interesse habt

https://www.weka.de/arbeitsschutz-gefahrstoffe/neues-mutterschutzgesetz-kommt/

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Aber mein chef muss mich wieder bezahlen obwohl ich wieder schanger bin und sofort verbot habe?

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