Arbeitsuchend & Kinderwunsch ?!

Hallo Ihr Lieben,

seit ein paar Tagen warten wir auf den nächsten ES, damit wir uns zu den Hibbelnden- ÜZis dazu gesellen können ;-)
Für uns ist der kommende Zyklus unser erster ÜZ, auf den wir uns nun seelisch und informativ vorbereitet haben.

Bis ich gestern die Kündigung meines AG erhielt, stand unserem Plan auch nichts im Weg.

Nun kenne ich mich leider nicht mit dem Thema "Arbeitslosengeld und Schwanger sein" aus, sodass ich hoffe, in diesem Forum eine Gleichgesinnte oder Frauen mit Erfahrung zu finden.

Mein Freund verdient weiterhin gut, jedoch natürlich nicht SO gut, dass man nicht anfangen müsste zu rechnen, wenn er nun der alleinige Unterhalter wird.

Hat Jemand einen Tipp ? Einen guten Rat oder sogar Erfahrungen?

Vielen lieben Dank im Voraus.

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Hey ich bin in der gleichen Situation, kann dir später mehr sagen, hab nämlich heute nen Termin beim Arbeitsamt und wollte das da auch gleich mal mit klären

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Guten Morgen,

Wie lange hast du denn gearbeitet? länger als ein Jahr? Danb bekommst du ja erst mal für ein Jahr Arbeitslosengeld 1 - meines Wissens unabhängig davon, ob du während der Arbeitslosigkeit schwanger wirst oder nicht.

Schwierig könnte es natürlich bei der Jobsuche werden. Du bist jedoch nicht verpflichtet, im Bewerbungsgespräch zu erzählen, ob du schwanger bist.
Grundsätzlich steht eurem KiWu aldo nichts entgegen. Wenn du trotzdem etwas warten willst, ist das verständlich.

Ich bin in einer ähnlichen Situation. Nächsten Monat endet mein Studium und ich bin gerade auch auf Jobsuche...

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Ich war jetzt erst seit Mitte September in dem Betrieb.

Vorher war ich 2 Monate arbeitslos, das heißt: mir steht noch ALG 1 zu.

Ich finde es einfach ungerecht mir einen neuen Job zu suchen, mit dem Hintergedanken, dass ich ja eigentlich schwanger werden möchte.

So verliert man halt auch ganz schnell seinen Ruf bzw. seinen Namen.
Und das möchte ich auf keinen Fall.

Schwierige Sache. Ich denke, wir werden es drauf anlegen und dann das Beste aus der Sache machen. Gute Eltern werden wir auch ohne einen Batzen Kohle.

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Hallo

Damals, allerdings schon 13 Jahre her ;-), war ich gerade arbeitslos und wurde kurz darauf ss.
Mein Berater meinte, ich wäre da "schwer vermittelbar" und bekam mein ALG normal weiter. Glaube nicht, das sie da viel geändert hat.

Du brauchst ja jetzt beim arbeitslos melden nicht sagen, das du Kiwu hast #pro

lg

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Hallo ich kann dir von meinem Fall erzählen!Ich bin Zahnarzthelferin und im Januar diesen Jahres schwanger geworden!Da ich aufgrund meines Berufes dazu verpflichtet bin meinen Arbeitgeber möglichst schnell von der Schwangeeschaft zu informieren (aufgrund von Röntgen,Infektionsgefahr etc) habe ich dies auch getan und wurde somit freigestellt!Kurz danach also in der 7 SSW habe ich eine Fehlgeburt erlitten und meinen Arbeitgeber ebenfalls darüber informiert das die Schwangerschaft leider nicht mehr intakt ist,ich noch eine Woche krankgeschrieben bin und dann wieder zur Arbeit komme!Er hat mich daraufhin dann gekündigt da er jetzt ja von meinen Familienplänen wusste und Angst hatte ich könnte schnell wieder schwanger werden!Habe mich dann arbeitslos gemeldet aber wir haben unseren Kinderwunsch deswegen trotzdem nicht eingestellt und kurz danach weiter geübt.Bin dann 2 Monate nach der FG wieder schwanger gewesen und habe das Arbeitsamt in der 12 SSW darüber informiert!Habe von denen ebenfalls ein Berufsverbot ausgesprochen bekommen und bin aufgrund von Zahnarzthelferin nicht mehr vermittelbar bekomme aber trotzdem bis zum Mutterschutz Alg1!Der Mutterschutz beginnt bei mir Mitte Dezember und da meldet mich das Amt dann ab und ich bekomme Mutterschaftsgeld in Höhe von Alg1!Was euch nur bewusst sein muss ist das wenn du die Monate zuvor (wie jetzt z.B in meinem Fall) arbeitslos bist wird dein Elterngeld in den arbeitslosen Monaten mit "0" berechnet!Also ich z.B war dieses Jahr bis einschließlich März angestellt und ab 1.April arbeitslos,das heißt in diesen 3 Monaten wo ich gearbeitet habe wird mein Gehalt mit ins Elterngeld einbezogen und die restlichen Monate wo ich arbeitslos war also von April bis Dezember (9 Monate) wird das Elterngeld mit "0" berechnet bzw kein Einkommen!also bekomme ich etwas mehr als den Mindessatz von 300€ an Elterngeld das ist natürlich nicht viel und in meinem Fall habe ich somit jeden Monat 500€ Verlust als wenn ich mir vorher wieder erst einen Job gesucht hätte und dann schwanger geworden wäre denn dann wäre mein Elterngeld ja von meinem Gehalt berechnet wurden!Wir haben uns dafür trotzdem entschieden und haben nicht verhütet da es finanziell auch so funktioniert,na klar merkt man es schon das da 500€ fehlen und der Plan war eingentlich auch anders aber das konnte ja keiner ahnen das mein Chef mich nach 2,5 Jahren nach einer FG kündigt!Für uns war es deshalb wichtiger das ich mich erstmal erhole und zur Ruhe komme da mich die Kündigung und die Fehlgeburt echt umgehauen haben!Jetzt bin ich ab Morgen in der 29 SSW und wir erwarten im Januar unsere kleine Tochter und freuen uns!Ich hoffe ich konnte dir etwas Aufschluss geben wie es ungefair läuft wenn man in der Arbeitslosigkeit schwanger wird!Es ist alles kein Problem du bekommst später halt nur weniger Elterngeld!Aber vielleicht findest du ja auch innerhalb der Schwangerschaft noch einen neuen Job und kannst dann noch ein paar Monate bis zum Mutterschutz arbeiten das würde sich dann natürlich positiv auf dein Elterngeld auswirken!In meinem Falle ging es leider nicht wegen Berufsverbot und ich hätte es auch nicht gemacht da ich mein Kind nicht den ganzen Tag Röntgenstrahlen usw aussetzen hätte wollen.Außerdem stellt niemand eine schwangere Frau ein (also schon sichtbare schwangere Frau)!

Sorry fürs zulange texten!

Ich wünsche dir alles Gute!

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Hi Kris,

wow. Dein Text hat mir wirklich geholfen.
Das mit der FG und der daran anknüpfenden Kündigung tut mir leid,
aber dass du nun kurz vor der Geburt stehst, freut mich um so mehr für dich.

Dein Text hat mir wirklich Mut gemacht.

Ende des Monats ist der ES und den werde ich auf Jedenfall nutzen :-D
Ich hoffe natürlich, dass ich schnell schwanger werde.
Anderenfalls sollte ich sonst vielleicht doch drüber nachdenken das Baby zu verschieben..
Das wäre jedoch nicht in unserem Sinne, da wir uns mitlerweile schon viel zu sehr drauf eingeschossen haben..

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das freut mich das ich dir etwas helfen konnte!

Das war bei uns ganz genauso wie bei euch!als wir es verloren haben hatten wir keinen größeren Wunsch als wieder schwanger zu werden und wir haben ebenfalls entschieden das wir trotz der beruflichen Situation den Kinderwunsch nicht verschieben werden!Mein Mann ist 30 und Ich 28 und wir dachten uns halt man wird ja auch nicht jünger ;-) Wir haben uns das ganz genau ausgerechnet und uns war bewusst das uns zwar ne ganze Stange Geld an Elterngeld fehlen würde aber das ja auch nur für ein Jahr (in der Elterngeldzeit 12 Monate) halt!Manchmal ist Geld nicht alles und wir sind glücklich das wir es so gemacht haben denn ich hätte mich anders auch nicht wohlgefühlt wenn ich jetzt z.B wieder eine neue Stelle gehabt hätte und meinen neuen Arbeitgeber nach ein paar Wochen hätte sagen müssen das ich schwanger bin!Habe mich mit dem Gedanken nicht wohlgefühlt und wollte lieber den psychischen Stress aus dem Weg gehen das war uns wichtiger als das volle Elterngeld!Haben also auch genau die fruchtbaren Tage ermittelt sogar mit dem Clearblue Fertilitätsmonitor und es hat geklappt ;-) Es hätte uns nicht glücklich gemacht nur wieder wegen der Arbeit den Kiwu zu verschieben!

Wägt für euch ab was für euch am günstigsten ist und rechnet euch genau aus ob ihr es auch so schafft!

das wird schon alles werden bei uns hat sich das auch alles zurechtgelaufen,manchmal spielt das Leben anders und es passieren unvorhergesehene Dinge die alle Pläne erstmal durcheinander bringen aber verliert euer Ziel vor Augen nicht und seit glücklich mit eurer Entscheidung und lasst euch da auch von niemanden reinreden ;-) LG Kris

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Hi

Ich habe fast die gleiche Situation, kinderwunsch und wurde gekündigt, ich nehme an mein chef erfuhr von meinem kiwu

Naja....morgen Beratung im amt,mal sehen was die sagen

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Guten morgen, es ist schön zu lesen das man mit so einem Problem nicht alleine ist;)

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Ich habe schon gegoogelt, was das Zeug hält.
Aber nirgendwo ein aktuelles Forum zu diesem Thema gefunden.

Also musste ich die Sache selbst in die Hand nehmen :-D

Ich habe mit schlimmen Nachrichten gerechnet und freue mich um so mehr,
dass nun die Antworten so lieb sind.

Wie sieht denn deine Situtaion aus?

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Bei mir wird es wohl so aussehen, das ich meine Ausbildung im Sommer beende und wir dann unseren Kinderwunsch nach gehen. Ist zwar doof wegen Berufserfahrungen sammeln, aber man wird ja auch nicht jünger;) Ich sage mir immer, Arbeiten kannst du dein leben lang kinder bekommen aber nicht.

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Hallo zweideutig,

ich kenne mich mit diesem Thema aus und kann dir folgendes dazu antworten:

Wenn du Arbeitslosengeld 1 beziehst und schwanger wirst/ bist beziehst du ganz normal bis zum Mutterschutz das Geld.

Die Agentur für Arbeit muss auch das MuSchu Gesetz einhalten wie die Arbeitgeber auch. Ab Mutterschutz wirst du Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse erhalten. Der Agentur musst du dann vorher deinen voraussichtlichen Entbindungstermin mitteilen.

Von der Agentur erhälst du einen Aufhebungsbescheid und mit dem beigefügten Berechnungsbogen gehst du dann zu Krankenkasse und beantragst das Mutterschaftsgeld.

Bis zum Mutterschutz musst du dich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen, damit du überhaupt weiter bis zum MuSchu Arbeitslosengeld bekommst. Natürlich weiß die Agentur dass du, schwanger, nicht richtig vermittelbar bist. Aber ein paar Bewerbungen hier und da zu schreiben wird ja kein Problem sein, spätestens wenn du beim Bewerbungsgespräch sagst dass du schwanger bist oder wenn es nicht mehr zu übersehen ist, hat sich dass ganze erledigt. Falsch hast du ja nichts gemacht.

Hoffe ich konnte dir ein wenig weiterhelfen.

LG

marasch

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Hallo,

ja, danke. Deine Antwort hat mir auf jeden Fall geholfen.

Ich werde gleich zum Amt gehen müssen, weil die Kündigung ja bereits gestern ins Haus geflattert kam. Von meinen Plänen werde ich aber erstmal nichts erwähnen.

Aber gut zu wissen, dass man nicht alleine da steht mit diesem Thema.

Ich habe im Internet des Öfteren gelesen, dass es sich um eine Gesetzteslücke handelt und dass es auf den Ansprechpartner beim Amt ankommt, wie er im Falle einer Schwangerschaft entscheidet.

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Nein, KiWu würde ich auch erst nicht erwähnen, macht eh noch keinen Sinn. Solange du noch nicht schwanger bist hast du ja noch hohe Chancen auf einen neuen Job haben. Von KiWu würde ich natürlich dem neuen potentiellen AG noch nichts sagen. ;-)
Ich wünsche dir dass du einen netten Vermittler oder nette Vermittlerin bekommst, die kann man sich ja leider nicht selbst aussuchen.